Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage bezüglich eines Zahlungseingangs auf meinem Girokonto. Es handlet sich dabei um eine Rückzahlung eines Darlehns meiner Mutter. Vor ein paar Tagen erhielt ich eine Aufforderung zur Mitwirkung der ich gerne nachkommen möchte. In der Aufforderung steht: "Es ist zu prüfen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat."
Nun zu den Einzelheiten:
Ich hatte meiner Mutter im Jahr 2016 ein Darlehn über 1575,00 Euro für verschiedene Anschaffungen gewährt und die Summe in bar an sie ausgehändigt. Wir vereinbarten vertraglich eine Tilgung mit Endfälligkeit nach 24 Monaten. Meine Mutter überwies mir den Betrag in einer Summe nach 24 Monaten auf mein Girokonto und erfüllte somit die Darlehnsvereinbarung. Im Jahr 2016 erhielt ich keine Leistungen zur Sicherung meines Lebensunterhalts. Dies änderte sich unglücklicherweise im Jahr 2017 und hat sich bis heute leider Bestand. Nun muss ich mich schriftlich äußern und befürchte das Jobcenter wird versuchen den Zahlungseingang als "Einkommen" zu werten und einen Aufhebungsbescheid erlassen. Tatsächlich ist die Einzahlung aber eine Rückführung der Darlehnssumme aus dem Jahr 2016 und war Teil meines sehr geringen Bargeldbestand (mit Sicherheit unter allen Vermögensfreigrenzen). Ich möchte in meiner Antwort an das Jobcenter keine Fehler machen und bin sehr verunsichert. Der Darlehnsvertrag und der Kontoauszug mit entsprechender Buchung über den Zahlungseingang liegen vor. Ist die Einzahlung nun als Einkommen zu werten oder ist es eine Rückführung meines Vermögens und somit kein Einkommen. Ich hoffe ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen und mir ein paar Tips geben was ich dem Jobcenter sagen sollte. Vielen Dank an euch alle.
Andrea