Gemeinsame Wohnung - unterhaltspflichtig und ALG II

  • Hallo zusammen,

    Ich hätte da eine Frage, vllt kann mir ja jemand helfen. Mein Lebensgefährte, meine beiden Kinder u ich ziehen demnächst zusammen. Zurzeit beziehe ich aufstockende Leistungen, die jedoch wegfallen sobald wir zusammen leben. Mein Partner zahlt für 3 Kinder Unterhalt. Und hat derzeit quasi nur den Selbstbehalt von 1180 Euro.

    Zu meiner Frage.

    Sein Einkommen wird ja auf meine Leistungen mit angerechnet, werden wir dann auch bei seiner Unterhaltsberechnung mit eingerechnet? Es wird ja davon ausgegangen das der Partner für uns aufkommt, dies ist ja aber mit dem Selbstbehalt von 1180 Euro nicht möglich da dies nur für eine Person gerechnet ist.

    Danke im voraus. Und noch einen schönen Tag :)

    Liebe Grüße melli

  • Hallo,

    sofern sein Einkommen bei Dir mit angerechnet wird (was nicht automatisch im 1. Jahr des Zusammenlebens der Fall ist), werden auch seine Unterhaltsverpflichtungen bei dem ALG II berücksichtigt, sofern auch nachgewiesen, daß der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird.

    Gruß!

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