Hallo,
gestern war ich bei meiner neuen Arbeitsvermittlerin. Ihr gefällt mein Bewerbungsanschreiben nicht.
Ist Geschmackssache.
Sie findet es provokant und einen Kuchen anzubieten, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, sei eine Art Bestechung.
Dann ist es eben Bestechung, wenn ich dadurch den Job bekomme.
Dem potentiellen Arbeitgeber mit Eingliederungszuschuss zu zuwedeln, ist auch eine Art Bestechung. "Sie bekommen Geld vom Amt, wenn Sie mich einstellen".
Nun musste ich EGV unterzeichnen, in dem ich mich verpflichte das Anschreiben abzuändern. Außerdem schreibt man mir vor, wo ich nach Stellengesuche suchen muss.
Ich suche bei stepstone und kimeta.
1. Darf mir die Vermittlerin das Anschreiben vorschreiben?
2. Darf mir die Vermittlerin vorschreiben, wo ich nach Stellengesuchen suchen soll? Ich soll bei xxxx und auf dem Portal der AA suchen.
Danke
YGS
AA gefällt mein Anschreiben nicht
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YolandaGoesShopping -
8. März 2019 um 09:36 -
Erledigt
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Hallo,
Ist Geschmackssache.
Sie findet es provokant und einen Kuchen anzubieten, um zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, sei eine Art Bestechung.dann hast Du einen seltsamen Geschmack. Mir erschließt sich nämlich auch nicht, was Kuchen und Vorstellungsgespräch miteinander bei einer ernsthaften Bewerbung zu tun haben sollen - es sei denn, Du bewirbst Dich als Bäcker. Ansonsten ist das vollkommen unnötiig und dürfte Deine Einstellungschancen aus mehreren Gründen eher reduzieren.
Darf mir die Vermittlerin das Anschreiben vorschreiben?
Sie kann zumindest ernsthafte Bewerbungen erwarten, wozu die Kuchensache nicht gehört. Hier riskierst Du im Weigerungsfall nur ein zeitraubendes Bewerbungstraining.
Darf mir die Vermittlerin vorschreiben, wo ich nach Stellengesuchen suchen soll? Ich soll bei indeed und auf dem Portal der AA suchen.
Es kann auch hier durchaus erwartet werden, daß Du zumindest die Jobbörse der Arbeitsagentur nutzt. Schon allein deswegen, weil hier die Arbeitgeber bewußt nach Arbeitslose suchen.
Gruß!
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Seien wir mal bitte realistisch: Vernünftige Gründe für die Gestaltung Deiner Bewerbung und die Verweigung einer Änderung hast Du keine.
Du hast ja selbst nicht einmal hier geschrieben, dass Du davon ausgehst, dass der Text Deiner Bewerbung Deine Chancen aus konkreten Gründen erhöht.
Deine Idee ist nun einmal unüblich und dürfte von sehr vielen Arbeitgebers als unprofessionell angesehen werden. So lange man auf eigene Rechnung und eigenes Risiko einen Job sucht, kann man das gerne als "Kreativ" oder "exzentrisch" bezeichnen. Du suchst aber nun einmal einen Job, während Du bereits beim Jobcenter bist und Dich der Steuerzahler durchfüttert.
Du kannst nun sicherlich einen Sinnlosstreit um des Kaisers Bart über das Recht auf "Kuchen für ein Bewerbungsgespräch" führen. Aber was soll das bringen? Am Ende bist Du immer noch beim Jobcenter und lebst von der Hand in den Mund.
Rechtlich gesehen: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass auch die konkrete Gestaltung des Bewerbungsschreibens oder das Verhalten im Bewerbungsgespräch als Verhinderung der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses angesehen werden kann.
Bedeutet: das Jobcenter kann auf der Basis sanktionieren oder je nach den Umständen ggf. auch nach § 34 SGB II aufgrund sozialwidrigen Verhaltens die kompletten Leistungen zurückfordern für alle Zeiten, in denen nur noch deshalb gezahlt werden musste, weil das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses vereitelt wurde.
Nun gibt es in solchen Situationen wie den Deinen noch eine weitere Besonderheit: Das Jobcenter kann problemlos darauf umsteigen, Dir Vermittlungsvorschläge für Jobs zu schicken. Du musst Dich dann bewerben und gerade weil Du bereits einen sachlichen Grund für Zweifel an Deinem Verhalten gegeben hast, kann die Behörde beim Arbeitgeber nachfragen. Es reicht ein Arbeitgeber, der sich über das Bewerbungsschreiben beschwert oder z.B. behauptet, er hätte eingestellt, wenn nicht die Besonderheiten der Bewerbung gewesen wären...
Wer dann am Ende richtig liegt, würde der Richter verkünden. Nun dürfte der Zeitaufwand und die Kosten dem Jobcenter wenig bis Nichts ausmachen, Dir aber vermutlich schon.
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Dass mit dem Kuchen habe ich einer Bewerbung im Internet entnommen. Derjenige hatte Erfolg damit.
Bisher wurde ich zu Jobgesprächen eingeladen. Meinen letzten Job habe ich auch mit oder trotz dieses Anschreibens erhalten.
Die erste Frage war immer "Kuchen mitgebracht?". Allerdings gestalteten sich die meisten Gespräche und Gesprächspartner dann doch als öde und langweilig.Ich sehe das nicht als Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses.
Meine Bewerbung soll auffallen und sich von den Standard-Bewerbungen der anderen abheben. Was es ja tut.
Ich habe jetzt eine langweilige Standard-Bewerbung für die Jobangebote vom Amt.
Meine unkonventionelle Bewerbung verwende ich für die Unternehmen, die für mich interessant sind.:-) -
Hallo,
Dass mit dem Kuchen habe ich einer Bewerbung im Internet entnommen. Derjenige hatte Erfolg damit.
Und ich habe gestern von jemand etwas gelesen, der von Außerirdischen entführt wurde. Steht so im Internet, muß also stimmen.
dash
Bisher wurde ich zu Jobgesprächen eingeladen.
Schon mal daran gedacht, daß das absolut nicht an Deinem Kuchen liegt, sondern eher in solche Gründen wie der Schutz vor Diskriminierungsvorwürfen?
Aber mach mal - ich sehe schon, daß man bei Dir nicht durchdringt.
Gruß!
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