BaB Ablehnung - Gehalt zu hoch - ALG II Aufstockung beantragen

  • Hallo,

    Habe eine wichtige Frage.

    Erst einmal was zu meiner Person:

    Bin Azubi und habe ca. 670 Euro netto im Monat .

    Wohne in meiner eigenen Wohnung (im Monat 380 euro warm)


    Ich bin Auszubildender und ich habe am 9.01.19 einen BAB Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt, da mir gesagt wurde das ich erst BAB beantragen muss bevor ich einen Antrag auf Aufstockung beim Jobcenter einreichen kann.Das habe ich am 9.01.2019 gemacht und er wurde mir am 5.2.19 wie zu erwarten abgelehnt, da ich zu viel für BAB verdiene.Mir wurde von einem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit gesagt das ich zum Jobcenter muss und einen Antrag auf Aufstockung beantragen soll, damit meine Grundsicherung gewährleistet ist, dies habe ich auch getan!

    Meine Frage ist : bekomme ich das geld ab erst Antrag vom BAB (9.01.2019)rückwirkend oder nicht??

    Ich habe in der Zeit privat Schulden machen müssen um über die Runden zu kommen und die ich gerne wieder zurück geben möchte.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen


    Meine Frage ist : bekomme ich das geld ab erst Antrag vom BAB (9.01.2019)rückwirkend oder nicht??

    Der BAB Antrag hat nichts mit dem ALG II Antrag zu tun. ALG II wird monatlich und nicht kalendertäglich berechnet. Solltest du den Antrag auf ALG II im Februar gestellt haben, würdest du bei einer Bewilligung ab Februar Anspruch auf ALG II haben.

    Ich habe in der Zeit privat Schulden machen müssen um über die Runden zu kommen und die ich gerne wieder zurück geben möchte.

    Was hat das mit dem ALG II zu tun? Schulden werden beim ALG II nicht berücksichtigt.

  • Das der BAB Antrag nichts mit Hartz4 zu tun hat ist mir klar aber man kann doch nur mit dem Ablehnungsbescheid vom BAB einen Antrag auf Aufstockung beim JC stellen! Ich bin den richtigen Weg gegangen ,warum sollte das dann nicht rückwirkend zum Monat der Antragstellung vom BAB gezahlt werden? Da ja nur dann Anspruch auf Aufstockung zusteht.

  • Der BAB Antrag hat nichts mit dem ALG II Antrag zu tun. ALG II wird monatlich und nicht kalendertäglich berechnet. Solltest du den Antrag auf ALG II im Februar gestellt haben, würdest du bei einer Bewilligung ab Februar Anspruch auf ALG II haben

    1.Erst BAB beantragen dann auf Ablehnungsbescheid abwarten

    2. Ablehnungsbescheid beim Jobcenter vorlegen und Aufstockung beantragen.

    Wieso muss ich dann auf auf einen Ablehnungsbescheid warten um Aufstockung beantragen zu können.?? Es ist doch klar das ich mindestens 4 Wochen darauf warten muss bevor ich zum JC kann. Was passiert mit dem Monat als ich auf den Ablehnungsbescheid gewartet habe?? Pech gehabt oder was?

    Das ALG2 nicht Kalendertäglich berechnet wird ist mir auch bewusst, ich habe nur schreiben wollen ,wann ich meinen BAB Antrag gestellt habedash

  • Wieso muss ich dann auf auf einen Ablehnungsbescheid warten um Aufstockung beantragen zu können.??

    Diese Information ist falsch, denn man kann auch ALG II beantragen und die für die Berechnung erforderlichen Dokumente nachreichen.

    Was passiert mit dem Monat als ich auf den Ablehnungsbescheid gewartet habe?? Pech gehabt oder was?

    Was soll passieren? Du hast ab dem Monat Anspruch, in dem du deinen Antrag gestellt hast. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

  • Diese Information ist falsch, denn man kann auch ALG II beantragen und die für die Berechnung erforderlichen Dokumente nachreichen.

    Was soll passieren? Du hast ab dem Monat Anspruch, in dem du deinen Antrag gestellt hast. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

    Hallo,

    Habe heute mit dem MA vom Jobcenter gesprochen und er meinte das ich Anspruch habe rückwirkend bis zum BAB Antrag.! Werde demnächst meinen Brief mit den Bescheid bekommen und da wird mir alles erläutert und unterwelche Gesetzeslage es fällt.

    Es ist richtig das man auch vorher einen Antrag beim JC stellen kann während das BAB geprüft wird, aber sie trotzdem abwarten müssten bis BAB abgelehnt wurde.

  • § 37 Abs. 2 SGB II sagt eindeutig, dass Leistungen nicht für die Zeiten vor Antragstellung erbracht werden. Wenn es nun bei dir anders sein sollte, ist es entweder eine kommunale Sonderregelung oder du hast Fehlinformationen erhalten.

    Im Jobcenter gilt außerdem das 4 Augen Prinzip, daher kann es durchaus passieren, dass die prüfende Person den Fall anders sieht und der Antrag erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt oder eben auch abgelehnt wird.

  • Hallo!

    Ergänzung zu Informationen von @bass386 !

    Hervorgehoben und rot markiert.

    Gruß

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