Studium - Studentenvisum und Fragen zum Wohngeld

  • Hallo Zusammen!

    Eine Frage, habe ich recht auf Wohnbeihilfe wenn ich mit Studentenvisum in

    Deutschland bin? Ich lebe schon seit 7 Jahren in Deutschland und mein

    EInkommen ist weniger als 900Euro im Monat. Bitte um Informatonen!

    Drei Sätze zu einem Beitrag zusammengefügt

    Bitte nicht für einen Satz neuen Beitrag schreiben

    Editor nutzen

    Grace

  • Hallo,

    habe ich recht auf Wohnbeihilfe wenn ich mit Studentenvisum in

    Deutschland bin? Ich lebe schon seit 7 Jahren in Deutschland

    Studentenvisum und 7 Jahre Aufenthalt widersprechen sich irgendwie.

    Abgesehen davon wird ein Studentenvisum nur dann erteilt, wenn erklärt wird, daß man seinen Lebensunterhalt selbst decken kann und wird. Die Beantragung von Sozialleistungen widerspricht dieser Erklärung und kann also dazu führen, daß die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr vorhanden sind,

    Gruß!

  • Die Frage wurde von Corinna ausreichend beantwortet.


    Abgesehen davon wird ein Studentenvisum nur dann erteilt, wenn erklärt wird, daß man seinen Lebensunterhalt selbst decken kann und wird. Die Beantragung von Sozialleistungen widerspricht dieser Erklärung ....

  • Hallo!

    Es fehlen im Eingangs-Thema alle relevanten Angaben. Siehe Aufenthaltsgesetz

    Zitiere Corinna

    Abgesehen davon wird ein Studentenvisum nur dann erteilt, wenn erklärt wird, daß man seinen Lebensunterhalt selbst decken kann und wird. Die Beantragung von Sozialleistungen widerspricht dieser Erklärung und kann also dazu führen, daß die Voraussetzungen für das Visum nicht mehr vorhanden sind,

    und Ergänzung zum besseren Verständnis:

    § 16 Aufenthaltsgesetz - Studium

    Der DGB rät zu einer Beratung, weil Aufenthaltserlaubnis widerrufen werden könnte.

    Bitte suche real eine Beratungsstelle auf! Das kann ein Forum

    ohne ausreichende Informationen nicht leisten.

    Gruß

  • Vielen Dank für den Link!

    Das werde ich machen.

  • Hallo,

    Das habe ich auch versucht zu erklären.

    ja und? Ich habe darauf hin erklärt, daß es recht schwierig sein könnte, trotz Studentenvisa eine Sozialleistung zu beantragen und habe das auch begründet. Und genau das sollte Dir dann zu Denken geben - es könnte hier um Dein Visa und damit Dein Aufenthaltsrecht an sich gehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    ja und? Ich habe darauf hin erklärt, daß es recht schwierig sein könnte, trotz Studentenvisa eine Sozialleistung zu beantragen und habe das auch begründet. Und genau das sollte Dir dann zu Denken geben - es könnte hier um Dein Visa und damit Dein Aufenthaltsrecht an sich gehen.

    Gruß!

    Warum regen Sie sich so auf?

    ich habe doch nur eine Frage gestellt.

  • Hallo!

    Warum regen Sie sich so auf?

    ich habe doch nur eine Frage gestellt.

    Hier erneut klar, deutlich und "völlig unaufgeregt" von mir:

    "Es könnte passieren, dass du trotz Studentenvisa, trotz Aufenthaltsrecht je nach

    Aufenthalts-Status deinen Verbleib in Deutschland riskierst, wenn du eine

    Sozialleistung beantragst!"

    Genau das hat dir Corinna völlig unaufgeregt versucht zu erklären und ich mache

    dich jetzt erneut auf die Gefahr aufmerksam. Zitiere mich auch erneut selbst

    und rate dringend meinem Rat zu folgen.

    Bitte suche in deinem eigenen Interesse real eine Beratungsstelle auf,

    bevor du eine Sozialleistung beantragst! Das kann ein Forum ohne

    ausreichende Informationen nicht leisten.

    Gruß

  • Ich kann mich nur anschließen. Ein Studentenvisa im klassischen Sinn ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz.

    Wenn Du bei einer solchen Erlaubnis Deinen Lebensunterhalt nachweislich nicht mehr selbst decken kannst, ist das ein Ausweisungsgrund.

    "Einfach mal Wohngeld beantragen und schauen, was passiert" ist in so einem Fall absolut nicht anzuraten.

    Wohngeld für Studenten mit entsprechendem Visa gibt es meiner Erinnerung nach grds. nur, soweit andere Personen, die nicht Studieren mitbetroffen sind (= für den Bedarf dieser Anderen). Der klassische Fall ist der/die Studierende mit Kind.

    Normalerweise sollte es so sein:

    Dein Studentenvisa sollte verbunden sein mit der für jedes Jahr nachzuweisenden Auflage, dass Du genügend Geld auf einem Konto hinterlegt hast, um davon die Kosten Deines Aufenthalts komplett zu zahlen.

    Von dem Geld hättest Du zu leben (es sei denn, Du hättest noch andere Rücklagen oder ein sonstiges Einkommen z.B. von den Eltern oder aus einem Job) und selbst wenn das Geld nicht reichen würde und das Konto vorzeitig leer wäre, hättest Du es in eigener Verantwortung nachzufüllen.

    Ist das bei Dir aktuell anders?

    Falls Du irgend etwas über Wohngeld für Studierende gelesen oder gehört hast, bezieht sich das voraussichtlich auf die Inländer und die gleichgestellten Studierenden. Also alle, die gerade kein Visa brauchen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!