Hallo!
Es gibt viele Informationen zum Umzug bei Hartz 4 im Internet. Und ich habe mich auch schon viel informiert hierzu. Doch Antworten auf meine Fragen konnte ich noch nicht finden.
Ich möchte in einen andere Wohnung umziehen (aus Gesundheitsgründen) in meiner Stadt und beziehe Hartz 4.
Ich möchte gerne eine Wohnung beziehen, die teurer ist als die angemessenen KdU. (Kaltmiete liegt um ca. 50 euro höher und die kalten Betriebskosten um 20 Euro höher) Ich möchte den Differenzbetrag selbst zahlen. Bei der Kaution greift mir meine Familie unter die Arme und ich bekomme auch noch meine Kaution der jetzigen Wohnung wieder. Umzug stemme ich allein.
Soweit ich weiß, wird eine Wohnung, die bei der Kaltmiete (ohne Nebenkosten) über den angemessenen Kosten der Unterkunft liegt generell abgelehnt, weil nicht angemessen.
Nun meine Frage, bekomme ich dennoch den Höchstsatz der KdU (!) für eine angemessene Wohnung für die neue Wohnung? Oder wie bekomme ich den? Soweit ich weiß hat man nur eine Chance auf den Höchstsatz der KdU, wenn der Umzug genehmigt ist, sonst bekommt man nur die Kosten der vorherigen Wohnung. Aber man bekommt ja keine Genehmigung, wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Heißt das, es gibt keine Möglichkeit den Höchstsatz der KdU zu bekommen, wenn eine Wohnung teurer als angemessen ist?
Und es bringt ja dann auch nichts, einen Antrag auf Umzug zu stellen aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt vor), wenn die Genehmigung eh abgelehnt wird wegen zu teurer Wohnung.
Versteht Ihr das Problem? Ich bezahle derzeit 300 Euro warm. Die neue Wohnung würde 385 Euro warm kosten. Wenn ich den Höchstsatz bekäme, wär mein Eigenanteil natürlich geringer, als wenn ich nur die jetzigen Kosten bekäme. Deswegen frage ich mich, ob ich den Höchstsatz unter Umständen bezahlt bekommen würde.
Noch eine Frage, wenn die kalten Betriebskosten höher liegen als angemessen, die Heizkosten aber z.b. geringer sind als angemessen, bezahlt das Jobcenter dann nur angemessenen kalten Betriebskosten, sowie die tatsächlichen Heizkosten? In diesem Falle wären das 64,10 Euro kalte BK (angemessen)+45 Euro HK(tatsächlich)= 109,10 Euro.
Der angemessene Höchstsatz bei kalten BK+HK liegt in Leipzig bei 64,10 + 55,78 HK = 119,88 Euro. Wenn das Jobcenter also auf dem 2. Weg rechnen würde, dann würde man die 119,88 Euro bekommen, wenn sie auf die erste Weise rechnen nur 109,10 Euro. Wisst Ihr da die Berechnung des Jobcenters?
Letztlich ist es ja eh egal, in meinem Falle, denn das Jobcenter wird mir nur die vorherige Miete zahlen. Und da betragen meine Betriebskosten 93 Euro.
Meine Frage ist auch, da ich aus gesundheitlichen Gründen ausziehe, ob ich es nicht drauf ankommen lassen soll, ungenehmigt umzuziehen in eine teurere (als angemessen) Wohnung und danach den Höchssatz einklage?
Ich verstehe das einfach nicht mit dem Höchstsatz. Ich las zuletzt von einem Gerichtsurteil, wo Frau mit Tochter in eine teurere Wohnung umzog, wegen gesundheitlichen Gründen, das Jobcenter bezahlte allerdings nur die Kosten in Höhe der vorherigen Wohnung. Allerdings glaube ich war es in jenem Falle so, dass die neue Wohnung zwar teurer war als die alte, aber doch innerhalb der Angemessenheitskriterien der KdU lag. Sie bekam Recht. Mein Fall ist ja nun doch nochmal anders, da es bei mir nicht nur um den Umzug in eine Wohnung geht, die teurer ist als die alte, aber dennoch Hartz 4 gerecht ist, sondern um eine Wohnung, die teurer ist als die angemessenen KdU. Zudem entschied das Gericht, dass ein wichtiger Grund bestehen muss, wie in jenem Fall der Frau Schimmelbefall. Bei mir ist es Höhenangst (meine Wohnung liegt im 4. OG), sowie 3 Handymasten direkt auf dem Dach neben meiner Wohnung in einer Entferung von 1-ca 60 Metern, weswegen ich an Einschlafproblemen leide. Aber es ist auch so, dass ich für mein Wohlbekommen lieber in Waldnähe wohnen möchte, das ist ein paar Straßen weiter von hier. Solche Dinge sind wichtig im eigenen Wohlbefinden in meinen Augen, aber ob es als wichtiger Grund gilt, ist dann nochmal eine andere Frage.
Es gibt ja nun auch ein neues Urteil, nachdem das Bundessozialgericht die Berechnungen der Höchstsätze für rechtswidrig/falsch befunden hat und diese zu niedrig sind gemessen am Mietspiegel.
Aber ob mir das in meinem Falle etwas nützen würde, ob ich es also wagen kann umzuziehen in eine teurere Wohnung, für die mir die Genehmigung nicht erteilt werden wird und danach zu klagen, weiß ich nicht. Und dann wüsste ich organisatorisch nicht, was ich einklagen soll, dass man mir den angmessenen Höchstsatz zahlt oder die gesamte Miete, weil keine angemessenen Wohnungen zu finden sind.
Vielleicht kann mir jemand etwas zu der ganzen Sache sagen.
Ps: Ich habe noch eine Frage. Wenn man ungenehmigt umzieht, und nur den alten Betrag der vorherigen Wohnung bekommt, hat man dann dennoch ein Recht darauf, dass einem die Betriebskosten tatsächlich, also bis zum angemessenen Maß erstattet werden? Betrifft die Übernahme der vorherigen Kosten nur die Kaltmiete oder auch die BK + HZ? Hat man ein Recht darauf, immer die angemessenen Kosten bei den Betriebskosten zu erhalten? Ich mache es nochmal klarer. Laut Gesetz werden die tatsächlichen warmen Betriebskosten (Heizung) vom Jobcenter übernommen. Gilt das weiterhin, wenn man ungenehmigt umzieht? Danke!