Hallo zusammen,
wie verhält sich das mit einer Erstattung von einem ehemaligen Lieferanten aus der Selbstständigkeit (bis Ende 2017) , es handelt sich um Genossenschaftsanteile die von mir früher eingezahlt wurden und erst jetzt ausgezahlt werden dürfen!
Die Erstattung wird April 2019 überwiesen (in der Zeit von HARTZ 4 Bezug!!).
Frage: kann das evtl. als Schonvermögen o.ä. verbucht werden??? Welche Möglichkeiten bestehen?
hmm