Abfindung Betriebsschliessung

  • Hallo ,

    Mein Arbeitgeber hat verkündet das er Das Unternehmen zu Jahresende schliessen will . Wir bekommen jedoch eine gute Abfindung.

    Nun meine Frage da die Kündigungsfrist eingehalten werden bekommen wir keine ALG 1 sperrte.

    Was ich mich nun Frage ist wir habe vor einigen Jahren ein Eigenheim an der Weser gekauft und habe Rest Schulden von 120 000 Euro. Sie Abfindung dürfte sich bei Netto 80 000 Euro betragen . Kann ich damit meine Schulden Umfinazieren und somit kleine Raten zahlen bevor ich eventuell in Hart 4 komme ? Oder wird das Hartz 4 mir etwa verwehrt weil ich es Eigenheim gesteckt habe? Bin mir nicht schlüssig weil es ja eine Art Vorsorge fürs Alterrente ist.

  • Hallo,

    weil es ja eine Art Vorsorge fürs Alterrente ist.

    Wieso sollte eine Abfindung eine Altersvorsorge sein?

    Kann ich damit meine Schulden Umfinazieren und somit kleine Raten zahlen bevor ich eventuell in Hart 4 komme ?

    Nein. Die Abfindung ist vorrangig für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu verwenden, wenn absehbar ist, daß Du von ALG II abhängig sein wirst.

    Gruß!

  • Hallo!

    Hast du Anspruch auf ALG I erworben? Falls ja, wie hoch wäre der ALG I Anspruch,

    musst du aufstocken und wie lange hättest du Anspruch? Ist dem Eingangs-Thema

    leider nicht zu entnehmen.

    Gruß

  • Mit Altersrente meinte ich natürlich die Wohnung ... und ich bin noch nicht in ALG1 das wird alledem Jahresende erst Passieren. Heißt ab 31.12.2019 bin ich Arbeitslos.

    Und ALG1 wäre dann 60 % von 2800 Euro betragen . 2800 Euro ist mein Netto- Verdienst .

    PS:

    UPS missverstanden damit war der Anspruch gemeint . Also ich bin 47 und arbeite seit 30 Jahren in gleichen Unternehmen . Und hätte 1 Jahr Anspruch auf ALG 1

    Beiträge hinzugefügt und zwei Beiträge gelöscht.

    Bitte Editor nutzen!

    Grace

  • Corinna hat geschrieben, dass du die Abfindung vorrangig zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwenden musst. Dies ist zwar richtig, aber aufgrund der Tatsache, dass du vielleicht in 22 Monaten ins ALG II rutschen würdest, meiner Meinung nach erstmal nicht relevant. 22 Monate dürften genug Vorlauf sein, um einen neuen Job zu finden. Desweiteren würde beim ALG II Bezug eine Verwertung des Hauses geprüft werden. Solltest du eine Umfinanzierung gemacht haben und sollte dein Haus verwertet werden können/müssen, wäre die Restschuld geringer und du würdest einen höheren Betrag von der Bank erhalten, wovon du dann auch länger ohne SGB II Bezug leben kannst.

    Für mich spricht eigentlich nichts gegen eine Umschuldung, allerdings würde ich mir dies nochmal schriftlich vom Jobcenter bestätigen lassen.

  • Hallo,

    Wollte über aktuelle gesehnise Berichten . Wir haben es hinbekommen das wir alle 12 Monatige Transfergesellschaft und Abfindung bekommen .

    Das würde ja dann bedeuten ich hätte zunächst mal 12 Monate in der Transfergesellschaft und anschliessend 12 Monate während der Arbeitslosigkeit Zeit Arbeit zu finden. Und natürlich in der Zeit der Tranfsergesellschaft die Abfindungssumme in mein Eigenheim zu investieren . Weil soweit ich hier lese will bei Hartz 4 das Jobcenter Kontoauszüge der letzten 12 Monate .

    Ach noch was wir leben 4 Personen in unserem Haushalt und es sind 110 Quadratmeter die wir nutzen.

    PS hinzugefügt und einen Satz gelöscht.

    Grace

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!