Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich benötige noch einmal eure Hilfe.
Meine Tochter war im Januar in Berlin auf Klassenfahrt. Im Rahmen von Bildung und Teilhabe wurden die Kosten vollumfänglich übernommen.
Da die Klasse den Deutschen Bundestag besucht hat, gab es von diesem nun einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 40,04 Euro pro Schüler/in in bar vom Klassenlehrer zurück.
Ich gehe davon aus, dass ich diese Rückerstattung beim Jobcenter angeben und zurückzahlen muss?
Lieben Dank vorab für eure Hilfe.
Viele Grüße
AJo