Rechtschutzversicherung - Anwaltkosten - Selbstbeteiligung und Fragen

  • Hallo,

    ich befinde mich im Moment in einem Streitfall (Vermieter/Wohnung). Dafür habe ich per Rechtschutzversicherung einen Anwalt beauftragt bzw. mein Mietmieter hat es getan. Nun müssen wir vorerst einmal eine Selbstbeteiligung von 150€ zahlen. Der Anwalt versucht das Ganze außergerichtlich zu lösen.

    Meine Frage: Zahlt das Jobcenter die Selbstbeteiligung? Welche Kosten können denn übernommen werden, wenn eine Rechtschutzversicherung dabei ist? Was würde das Jobcenter übernehmen, wenn man sich auf einen Vergleich einigt?


    Vielen Dank im Voraus.

    MfG

  • Hallo,

    weshalb möchtest du einen Vergleich schliessen bzw. wie könnte der Vergleich aussehen?

    Das Jobcenter übernimmt die Selbstbeteiligung nicht. ALG II Empfänger haben die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

  • Hallo!

    Ergänzend zu @bass386 Informationen zu Beratungshilfe:

    Beratungshilfegesetz (BerHG) und Beratungshilfe

    Beratungshilfegesetz (BerHG) - Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

    Zahlt das Jobcenter die Selbstbeteiligung? Welche Kosten können denn übernommen werden, wenn eine Rechtschutzversicherung dabei ist? Was würde das Jobcenter übernehmen, wenn man sich auf einen Vergleich einigt?

    Nichts, keine Übernahme von was auch immer!

    Gruß

  • Hallo,

    weshalb möchtest du einen Vergleich schliessen bzw. wie könnte der Vergleich aussehen?

    Das Jobcenter übernimmt die Selbstbeteiligung nicht. ALG II Empfänger haben die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

    Ich muss eventuell Schadensersatz zahlen, falls der Anwalt . Der Vergleich könnte so aussehen, dass ich einen Teil des geforderten Schadensersatz zahlen muss.

    Beratungsschein = die Kosten, welche die Rechtschutzversicherung übernimmt?

  • Hallo!

    Beratungsschein = die Kosten, welche die Rechtschutzversicherung übernimmt?

    15 Euro zahlst du für Beratungsschein. Wenn du einen Anwalt mit Selbstbeteiligung

    nimmst, ist das deine Sache und du zahlst es alleine. Denn das JC ist nicht zuständig.


    Gruß

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