Liebe Forumshelfer,
erneut benötige ich euren Rat:
Ich arbeite Vollzeit und bekomme aufstockende Leistungen.
Derzeit bin ich längerfristig erkrankt. 6 Wochen Lohnfortzahlung, 4 Wochen Krankengeld. Krankschreibung bis 22.03.19. Nun hat der MDK der Krankenkasse nach Gutachten (ohne persönliche Untersuchung) festgestellt, dass ich ab 25.03. arbeitsfähig bin.
Das bin ich leider nicht und mein Hausarzt hat mich weitere 4 Wochen krankgeschrieben. Zudem habe ich Widerspruch eingelegt. Facharzttermine finden am 01.04. und 04.04. statt.
Die Krankenkasse fordert nun eine ausführliche Stellungnahme meines Hausarztes bis 27.03. und teilt mit, dass mir kein Krankengeld über den 22.03. hinaus gezahlt werde.
Ab Montag, den 25.03. bin ich (bis auf Kindergeld, Kindesunterhalt und aufstockendes Hartz IV) quasi mittellos, da der Widerspruch läuft und keine Krankengeldzahlungen mehr fließen.
Nun meine Frage:
Fällt das ALG II für diese Zeit dann höher aus und werden meine verringerten Einnahmen bis zu meinem normalen Bedarf aufgestockt? Oder bin ich verpflichtet, mich ab 25.03. beim Arbeitsamt zu melden und mein Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stellen und prüfen zu lassen, ob für die Zeit der Krankschreibung ohne Krankengeld Anspruch auf ALG Ii besteht?
Vielleicht kann mir jemand helfen...
Vielen lieben Dank vorab und Grüße
AJo