Krankengeldeinstellung obwohl AU - ALG II Aufstockung und Fragen

  • Liebe Forumshelfer,

    erneut benötige ich euren Rat:

    Ich arbeite Vollzeit und bekomme aufstockende Leistungen.

    Derzeit bin ich längerfristig erkrankt. 6 Wochen Lohnfortzahlung, 4 Wochen Krankengeld. Krankschreibung bis 22.03.19. Nun hat der MDK der Krankenkasse nach Gutachten (ohne persönliche Untersuchung) festgestellt, dass ich ab 25.03. arbeitsfähig bin.

    Das bin ich leider nicht und mein Hausarzt hat mich weitere 4 Wochen krankgeschrieben. Zudem habe ich Widerspruch eingelegt. Facharzttermine finden am 01.04. und 04.04. statt.

    Die Krankenkasse fordert nun eine ausführliche Stellungnahme meines Hausarztes bis 27.03. und teilt mit, dass mir kein Krankengeld über den 22.03. hinaus gezahlt werde.

    Ab Montag, den 25.03. bin ich (bis auf Kindergeld, Kindesunterhalt und aufstockendes Hartz IV) quasi mittellos, da der Widerspruch läuft und keine Krankengeldzahlungen mehr fließen.

    Nun meine Frage:

    Fällt das ALG II für diese Zeit dann höher aus und werden meine verringerten Einnahmen bis zu meinem normalen Bedarf aufgestockt? Oder bin ich verpflichtet, mich ab 25.03. beim Arbeitsamt zu melden und mein Restleistungsvermögen zur Verfügung zu stellen und prüfen zu lassen, ob für die Zeit der Krankschreibung ohne Krankengeld Anspruch auf ALG Ii besteht?

    Vielleicht kann mir jemand helfen...

    Vielen lieben Dank vorab und Grüße

    AJo

  • Hallo,

    wenn du es schriftlich hast, dass ab dem 23.03.2019 kein Krankengeld mehr gezahlt wird, kannst du dieses Schreiben im Jobcenter einreichen. Üblicherweise wird in solchen Fällen dann ein Erstattungsanspruch an die Krankenkasse gestellt. Ist aber oftmals schwierig, den Sachbearbeiter hiervon zu überzeugen, denn Erstattungsansprüche etc. bedeuten viel Arbeit.

    Andererseits darf für den Monat März nur das Krankengeld beim ALG II angerechnet werden, welches du tatsächlich erhalten hast. Dies kannst du anhand deiner Kontoauszüge nachweisen, allerdings auch erst ab dem 01.04 , da die Kontoauszüge ansonsten unvollständig wären.

    Besser wäre es, wenn du dich mit deinem Sachbearbeiter zusammensetzt, soweit dies gesundheitlich möglich ist und das weitere Vorgehen mit ihm besprichst.


    Gute Besserung :)

  • Hallo bass386,

    ich danke dir für deine schnelle Antwort!

    Ja, ich habe es seit heute schriftlich, dass nach dem heutigen Tage keine Krankengeldzahlungen mehr geleistet werden und erst nach der Stellungnahme meines Arztes entschieden wird, ob meinem Widerspruch Abhilfe geleistet wird. Das kann dauern und so lange hänge ich in der Luft.

    Mir wird (voraussichtlich noch im März) rückwirkend zum 22.02. für 4 Wochen das Krankengeld ausgezahlt. Diesen Monat wäre ich dann überzahlt (Zuflussprinzip) und im April bzw. Mai aufgeschmissen (kein Gehalt, kein Krankengeld).

    Danke für deinen Tipp! Ich versuche, meine Sachbearbeiterin am Montag telefonisch zu erreichen und das mit dem Erstattungsanspruch zu klären. Sie kann mir dann sicher auch sagen, ob ich ALG I beantragen muss. Oder soll ich das vorsichtshalber machen, um auf der sicheren Seite zu sein?

    Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe 😊

    Viele Grüße

    AJo

  • Du kannst/darfst aus mehreren Gründen kein ALG I beantragen und selbst wenn du es könntest/dürftest, würde es auf das ALG II angerechnet werden, sodass alles beim alten bleibt. Nur wird ALG I (z.B. Ende März für März) rückwirkend für einen Monat gezahlt und ALG II (z.B. Ende März für April) im voraus.

    Die Krankengeldzahlung hättest du dem Jobcenter unverzüglich mitteilen müssen! Wenn ein Einkommen angerechnet wurde, kann es aber durchaus sein, dass dich keine Rückforderung erwartet.

  • Ich habe dem Jobcenter im Februar mitgeteilt, dass ich längerfristig erkrankt bin und es zu Krankengeldzahlungen kommen wird.

    Da ich noch keine Mitteilung über die Höhe meines Krankengeldes habe, konnte ich die Veränderungsmitteilung noch nicht einreichen. Das kann ich ja erst, wenn mir das Schreiben der KK über das kalendertägliche Krankengeld (bis 22.03.) vorliegt.

    Jetzt bin ich aber erstmal beruhigt, dass ich nicht zum Arbeitsamt muss. Ich versuche, es telefonisch beim JC zu klären.

    Was mache ich, wenn meine Sachbearbeiterin keinen Erstattungsanspruch gegen die KK stellen möchte? Ist das für mich irrelevant, weil das JC meinen Bedarf so oder so komplett abdeckt?

    Danke, bass386, und noch einen schönen Abend!

  • Was mache ich, wenn meine Sachbearbeiterin keinen Erstattungsanspruch gegen die KK stellen möchte? Ist das für mich irrelevant, weil das JC meinen Bedarf so oder so komplett abdeckt?

    Das Jobcenter deckt deinen Bedarf nicht komplett ab, da dein Einkommen höher sein wird als das Krankengeld. Um dein geringeres Einkommen zu berücksichtigen bedarf es an Nachweisen.

    Ein Erstattungsanspruch wird in den allermeisten Fällen gestellt. Erstens sind dies vorgefertigte Schreiben und zweitens kann dies dem Sachbearbeiter viel Arbeit ersparen. Aber das hängt auch stark davon ab, wie dein Sachbearbeiter dies handhabt und welche kommunalen Regelungen es hierzu gibt. In deinem Fall führen eben auch viele Wege nach Rom.

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