Hallo zusammen,
zum 01.04.19 miete ich eine Wohnung an. Die Umzugskosten und Miete wurden vom Jobcenter schriftlich bewilligt.
Der Mietvertrag ist unterschrieben. Es fehlt noch für die Schlüsselübergabe und die Meldebestätigung die Kaution,
sowie noch 120,-€ "Vertragsgebühr". Wird diese auch auf Antrag übernommen?
Ich hatte beim Jobcenter einen Antrag auf ein Darlehen für die Mietkaution gestellt.
Mir sagte man dort, dass die Kaution auf ein sog. Mietkautionskonto gehen muss,
sowie dies auch so im Mietvertrag angegeben sein muss, damit eine bewilligung erfolgt.
Die Vermietung sagte mir allerdings, dass sie die Mieten sowie die Kaution an die Eigentümer auszahlt.
Diese nutzen ein Sparbuch wo die Mietkaution draufgeht, ein extra Mietkautionskonto gibt es nicht.
Ich finde das etwas ungewöhnlich - warum sollte der Mieter, speziell der Vermieter nun dann extra ein solchen Konto einrichten müssen?
Wenn ein solches Konto nicht vorhanden ist und somit keine Kaution bewilligt werden kann / wird, droht ja ansonsten Wohnungslosigkeit!
Wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Genügt denn ersatzweise ein Sparbuch?
Danke