Allgemeine Fragen zu ALG II Leistungsberechtigung und Vermieterpflichten

  • Hallo erstmal:)

    Es ist leider ein etwas komplizierterer Fall und ich bin Vermieter der noch sehr unerfahren ist bzw. das erst seit 3 Jahren bin.

    In dem Haus wohnen 6 Parteien.

    Geht um folgendes, eine Frau ist bei mir vor etwa 3 Jahren mit ihren 3 Kindern bei mir eingezogen und bezieht Alg II.

    Vor fast 2 Jahren hat sie jemanden kennengelernt, der auch gleich daraufhin bei ihr eingezogen ist.

    Er arbeitet auf Montage, und ist von Montag bis Donnerstag weg zur Arbeit. Von Donnerstag bis Montag morgens ist er in der Wohnung bei ihr und schläft auch dort.

    Hab mehrmals schon gefragt ob das noch rechtens, wenn er hier wohnt und sie noch volle Bezüge bekommt.

    Er hat eine Wohnung, wo er angemeldet ist. Diese ist in einem Haus, wo er seitens seines Vater mal früher, denke so 10 Jahre her, mal gewohnt hat.

    Bevor er hierher gezogen ist, hat er bei seiner Mutter gewohnt. Seine Mutter ist vor 1,5 Jahren in kleinere Wohnung gezogen, weil sie sich ohne Sohn diese nicht mehr leisten konnte.

    Falls jemand fragt warum ich das alles so genau weiss, ich kenne diesen Mann recht gut und lange.

    Mittlerweile ist Sachlage so, er wohnt seit fast 2 Jahren hier, haben mittlerweile ein Kind mit 4 Monaten und ist hier nicht gemeldet und sie bekommt volle Bezüge.

    Und er arbeitet wie gesagt auf Montage. Durchgehend.

    Habe dann erst erfahren, mein Fehler, dass es auch meine Pflicht als Vermieter ist, dass er mir nach gewisser Zeit nachzuweisen hat, dass er hier gemeldet ist.

    Seitens von ihnen beiden, braucht er das nicht, weil er ja auf die alte Wohnung gemeldet ist.

    Ich weiss, dass er dort schon jahrelang nicht mehr war bzw. auch jahrelang nicht mehr geschlafen hat. Post glaub ich, bekommt seine Mutter die woanders wohnt.

    Vor einem Jahr hat er einen BMW X5 für 16000 gekauft, den ausschliesslich nur sie nutzt, weil er keinen Führerschein hat.

    Nutzen sie halt gemeinsam am We.

    Fahren auch mit Kinderwagen gemeinsam spazieren usw.

    Sie sagen halt es ist so alles rechtens.......

    Erstens weil er ja woanders gemeldet ist......und ausserdem ist er auf Montage und schläft ja dadurch nicht immer hierfie

    Ausserdem sind sie ja gar nicht offiziell zusammen...................Was natürlich jeder im Haus weiss, dass dem nicht so ist.....

    Was meint ihr dazu?

    Und was kann mir passieren wenn ich das jetzt nicht melde falls es unrecht ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Martin1975 (24. März 2019 um 12:36)

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Zunächst Widersprüche aufklären:

    Er hat eine Wohnung, wo er angemeldet ist.

    Er ist also offiziell an einer anderen Adresse gemeldet, nachweisbar?

    Vor fast 2 Jahren hat sie jemanden kennengelernt, der auch gleich daraufhin bei ihr eingezogen ist.

    Na ja, ob man einen regelmäßigen, eventuell 3 1/2 Tag Besuch als

    Einziehen betrachten kann? Da scheiden sich manchmal die Geister

    und man würde es eher als Wochenend-Beziehung bezeichnen. ;)

    haben mittlerweile ein Kind mit 4 Monaten und ist hier nicht gemeldet und sie bekommt volle Bezüge.

    Kann er ja auch nicht, wenn er woanders gemeldet ist. Woher stammen

    denn die Informationen, dass die junge Frau die volle Regelleistung

    bekommt? Ist das schriftlich nachweisbar, dass dem so ist? Oder

    vermutest du das einfach nur?

    Ich weiss, dass er dort schon jahrelang nicht mehr war bzw. auch jahrelang nicht mehr geschlafen hat. Post glaub ich, bekommt seine Mutter die woanders wohnt.

    Glaubst du, oder weißt du? Wage mal dezent anzumerken, dass man schon

    Fakten haben sollte und die sollten nachweisbar sein. Besonders dann, wenn

    man als Vermieter beabsichtigt eine Mieterin wo auch immer zu melden. Man sollte

    sich der Tragweite so einer Aktion genau bewusst sein.

    Möchte hier explizit darauf hinweisen, dass so eine Aktion schwerwiegende Folgen

    hat. Deshalb sollte man damit verantwortungsvoll umgehen, bitte. Alles sollte auf

    nachweisbaren Fakten basieren und nicht auf Annahmen/Vermutungen/Mutmaßungen

    deinerseits.

    Verstehe das bitte nicht falsch, aber wir helfen Leistungsberechtigen und sind uns

    der Folgen bei der Gesetzgebung bewusst. Deshalb von mir kritische Anmerkungen

    zu deinem Eingangs-Thema.

    Habe dann erst erfahren, mein Fehler, dass es auch meine Pflicht als Vermieter ist, dass er mir nach gewisser Zeit nachzuweisen hat, dass er hier gemeldet ist.

    Er hat eine andere Melde-Adresse und den 3 1/2 Tag Besuch in der Woche müsste man

    an anderer Stelle genauer betrachten. Das Mietrecht.de Forum wäre der richtige Ort

    dafür und ich würde dich bitten dort deine Frage speziell zu deinen Vermieterpflichten

    zu stellen. Dort kann man dir auch aufgrund deiner fehlenden Erfahrung bei der Vermietung

    grundsätzlich helfen.

    Gruß

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