BAföG Nachzahlung und ALG2 in einer BG

  • Hallo in die Runde,

    wir haben folgendes Problem: Mein Mann hat eine BAföG Nachzahlung erhalten (für mehrere Monate), während dieser Zeit hat er Schulden bei der Bank gemacht um laufende Kosten zu decken und das Geld war quasi bei Erhalt schon fast komplett wieder weg, weil das Konto gedeckt werden musste. Jetzt hat das Jobcenter diese Summe aber als Einkommen gerechnet und erkennt mir für die folgenden 6 Monate meine Leistungen (Erziehungszeit) teilweise ab. Was uns jetzt vor eine Rückzahlungsforderung stellt, der wir so schnell nicht nachkommen können. Hat jemand Erfahrung, was diesen Fall betrifft?

    Das BAföG dient ja dem Zweck des Studiums und der "Lebenserhaltung" und das BAföG Amt hat unendlich lange gebraucht um den früh eingereichten Antrag meines Mannes zu bearbeiten. Wäre die Bearbeitung flotter von Statten gegangen, worauf man leider keinen Einfluss hat,, wäre es auch nie zu der hohen (Nach-) Zahlung gekommen und wir stünden jetzt nicht vor diesem Problem...

    Vielen Dank im voraus!

  • Hallo,

    während dieser Zeit hat er Schulden bei der Bank gemacht um laufende Kosten zu decken

    im Falle einer verspäteten Bearbeitung des BaföG-Antrages hätte Dein Mann ALG II beantragen können und sollen. Dann wäre das verspätet gezahlte BaföG mit dem ALG II verrechnet worden und alles wäre in Ordnung gewesen.

    Jetzt hat das Jobcenter diese Summe aber als Einkommen gerechnet

    Da Ihr eben nicht ALG II für den Mann beantragt habt, kommt es nun zur Anrechnung als Einkommen, was soweit auch nicht zu beanstanden ist.

    Gruß!

  • Okay, das ist uns neu, da es bisher immer hieß als Regelstudent ist man nicht berechtigt ALG II zu beantragen. Ging einem Bekannten noch vor zwei Wochen so, der alle Prüfungen abgelegt hatte, aber noch nicht exmatrikuliert war, weil eine Note nachgetragen werden musste, aber er hat kein BAföG mehr bekommen... Widerspricht sich in meinen Augen.

  • Hallo,

    aber er hat kein BAföG mehr bekommen... Widerspricht sich in meinen Augen.

    widerspricht sich absolut nicht. Nicht umsonst hatte ich geschrieben (und noch mal die Kernaussage extra herausgehoben)

    im Falle einer verspäteten Bearbeitung des BaföG-Antrages hätte Dein Mann ALG II beantragen können

    Ist halt etwas vollkommen anderes als bei jemand, der grundsätzlich kein BaföG mehr erhält.

    Gruß!

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