Exmatrikulation - finanzielle Notlage und fehlerhafte Antragsabgabe

  • Hi Leute,

    Ich hab folgendes Problem, ich bin eine Abrufkraft, die von ihrem AG nicht mehr eingesetzt wird, weil ich meine Arbeitnehmerrechte ggü. AG durchsetzen wollte mittels Gewerkschaft. Mein AG denkt sich, wenn er mich nicht arbeiten lässt, braucht er mich auch nicht zu bezahlen. Das Gleiche gilt allerdings auch für Krankheit und Urlaub. Es handelte sich um ein nicht-arbeitslosenversicherungsplichtiges Werkstudentenverhältnis. KK darf ich in voller Höhe selbst bezahlen. Das sind fast 200 Euro im Monat. Nach Vorlage der Exmatriklation müsste sich das Arbeitsverhältniss automatisch kündigen.

    Ich bin Student und lebe in einem Studentenwohnheim, dass ich bald nicht mehr finanzieren kann. Es sind 325 Euro Miete und alles inklusive und unaufgeschlüsselt. Meine Kündigungsfrist nach der Exmatrikulation: Nur 2 Monate. Ich bin nach wie vor erfolglos bei der Wohnungssuche. Wie kann ich meine Chancen auf dem Wohnungsmarkt erhöhen?

    Jetzt zu meinen eig. Anliegen: was benötige ich alles damit das Jobcenter mir HartzIV und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt? Auf welche Problematik könnte ich mich schon mal vorbereiten? Wie lange dauert mein Antrag und wie kann ich ihn beschleunigen? Wer bezahlt die Kaution und event. eine Doppelmiete (ich glaube aber, dass ich obdachlos für 1-2 Monate werde)? Ich hab keinerlei finanzielle Mittel.

  • Ich exmatrikuliere notgedrungen aus eigenem Anlass das Studium (das mir üprigens nicht liegt und für mich nicht schaffbar ist), weil ich es nicht mehr finanzieren kann. Ergibt diese "Freiwilligkeit" Probleme?

  • Hallo,

    weil ich es nicht mehr finanzieren kann.

    naja - eher eine Ausrede. Es hindert Dich keiner daran, z.B. einen Bildungs- oder Studienkredit aufzunehmen. Auch ein studentischer Nebenjob ist Dir zumutbar. Von daher sehe ich dieses "Argument" als vorgeschoben an.

    und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt?

    Was für eine "aktuelle" Wohnung? Du meinst das Studentenwohnheim?

    Gruß!

  • Hallo,

    naja - eher eine Ausrede. Es hindert Dich keiner daran, z.B. einen Bildungs- oder Studienkredit aufzunehmen. Auch ein studentischer Nebenjob ist Dir zumutbar. Von daher sehe ich dieses "Argument" als vorgeschoben an.

    Was für eine "aktuelle" Wohnung? Du meinst das Studentenwohnheim?

    Gruß!

    Zitat von Studienkredit.de

    Altersbeschränkungen sind zu beachten

    zum Teil werden Leistungsnachweise verlangt

    Ich bin 32 und habe seit 2 Jahren keine Prüfung mehr bestanden.

    Studentischer Nebenjob, warum nicht, bis ans Lebensende in Nebenjobs schufften und mit der differenz von 850-550 leben. Hört sich zumutbar an. Vorallem, die gibt es ja auch wie Sand am Meer

  • Hallo,

    Ich bin 32 und habe seit 2 Jahren keine Prüfung mehr bestanden.

    und weiter mit den Ausreden: Du hast Dein Studium sicher nicht nach dem 30. Lebensjahr angefangen. Abgesehen davon gibt es nicht "den" Studienkredit. Vielmehr hängt es auch von der Bank ab, die Dir den Kredit gewährt - hier können sich die Bedingungen zu einem Studienkredt bei der KfW deutlich unterscheiden, z.B. was das Alter betrifft. Ich kenne jedenfalls durchaus Banken, die auch bei über 30jährigen den Studienkredit gewähren.

    Studentischer Nebenjob, warum nicht, bis ans Lebensende in Nebenjobs schufften und mit der differenz von 850-550 leben. Hört sich zumutbar an.

    Aja. Dann sind also die hunderttausende Studenten in Deutschland, die sich einen studentischen Nebenjob suchen und finden, wohl nur Idioten, weil sie halt schuften und mit dem Geld leben. Und Du bist also der Kluge, weil Du lieber von einer Sozialleistung leben willst als "zu schuften". Interessante Sichtweise.

    Irgendwie hört sich das alles sehr nach Mi-Mi-Mi an - nicht böse sein. Wenn Du aber bereits an der Frage einer einfachen Recherche nach einem Studienkredit oder einem Nebenjob scheiterst, bereits jetzt zu wissen glaubst, daß Du in 2 Monaten obdachlos sein wirst (hast Du überhaupt schon mal angefangen mit der Wohnungsssuche?), dann bekommt man halt diesen Eindruck.

    Wie auch immer:

    was benötige ich alles damit das Jobcenter mir HartzIV und eine Mietkostenübernahme der aktuellen Wohnung gewährt?

    Die Antragsformulare (über http://www.arbeitsagentur), Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietvertrag, Ex-Bescheinigung, Arbeitsvertrag und ggf. weitere Dokumente, die aus den Antragsformularen hervorgehen.

    Wie lange dauert mein Antrag und wie kann ich ihn beschleunigen?

    Du kannst die Bearbeitungszeit beschleunigen, in dem Du die o.g. Dokumente alle bei Antragstellung vorlegst. Mehr kannst Du nicht machen. Die Dauer der Bearbeitungszeit liegt in der Regel so um die 4 Wochen - wenn eben alle Dokumente vorliegen.

    Wer bezahlt die Kaution

    Wenn Du eine neue Wohnung gefunden haben solltest, muß sie angemessen sein. Du solltest VOR Unterzeichnung des Mietvertrages bei dem Jobcenter eine Umzugsgenehmigung beantragen. Erhälst Du diese Genehmigung, wird die Kaution als Darlehen übernommen.

    und event. eine Doppelmiete (ich glaube aber, dass ich obdachlos für 1-2 Monate werde)

    Wenn Du obdachlos wirst, hast Du auch keine Doppelmiete. Ansonsten wird das Jobcenter aber auch so keine doppelte Miete übernehmen - warum auch? Die drohende Obdachlosigkeit wäre ja selbst verschuldet, denn Du weißt ja nicht erst seit heute, daß Du das Studium abbrichst und hättest also genug Zeit gehabt, Dich nach einer Wohnung umzusehen.

    Wenn Du dann tatsächlich obdachlos werden solltest, kannst Du bei dem örtlichen Sozialamt eine Notunterkunft beantragen.

    Gruß!

  • Zitat von KfW
    Eine Antragstellung mit einem Fachsemester größer als 10 ist nicht möglich.

    Ich bin schon im 18. Fachsemester. Der Grund liegt darin, dass ich Mist gebaut habe und raus geworfen wurde aus meinem Elternhaus. Nach 1-monatiger Obdachlosigkeit kam ich in diesem Studentenheim. Ich war erst mal guter Dinge, dann kam die große Depression, weil ich mein Studium nicht hinkrieg, aber es nicht aufgeben wollte, weil ich ja schon so lange dran bin. Aber jetzt nach 18 Fachsemestern und einem bescheidenen Arbeitgeber stelle ich mir die Frage, habe ich denn nicht was besseres verdient.

    Wie lange soll ich mich denn minijoben, denn das Studium werde ich nicht erfolgreich abschließen können?

    Und warum muss ich hier überhaupt rechtfertigen. Ich bin im Studium gescheitert, und das stand eig. schon nach meinem rauswurf klar, wollte ich aber nur nicht wahrhaben,

    PS hingefügt und einen Satz gelöscht

    Bitte den Editor nutzen

    Grace

  • Dir wurden Wege aufgezeigt, die du hättest gehen können. Das du diese Wege aufgrund einer Erkrankung nicht gehen wolltest/konntest, hättest du im ersten Post nennen sollen. Wie soll man eine vernünftige Antwort geben, wenn z.T. wichtige Umstände weggelassen werden?

  • Hallo,

    Und warum muss ich hier überhaupt rechtfertigen.

    Du mußt Dich nicht rechtfertigen. Du mußt aber damit rechnen, daß man Dir Fragen stellt - so wie ich es getan habe. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: das mit der nicht vorhandenden Studienfinanzierung ist nun mal nur ein vorgeschobenes Argument Deinerseits.

    Wie lange soll ich mich denn minijoben, denn das Studium werde ich nicht erfolgreich abschließen können?

    Nun ja. Mit einem Studienabschluß hättest Du deutlich bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Du gibst im Augenblick das Studium auf und begibst Dich damit in die Abhängigkeit zum ALG II. Ob das nun die sinnvollste Entscheidung Deines Lebens ist wage ich zu bezweifeln.

    habe ich denn nicht was besseres verdient.

    Äh - ALG II ist nun "was besseres"? Träume weiter...

    dann kam die große Depression

    Wovon Du bisher nicht mal ansatzweise etwas geschrieben hast. Wie aber soll man helfen, wenn schon solch wichtigen Sachen nicht genannt werden?

    Gruß!

  • Warum reicht die Einsicht nicht aus, dass man sein Studium nicht schafft zum Studienabbruch?
    Das zusätlich die Finanzierungsmöglichkeiten weggenommen wurden, macht die Sache nur noch prekärer für mich.


    Weil sie mir noch nicht diagontiziert ist, und ich nicht scharf auf so ein "Aushängeschild" bin. Meine Pläne sind eine anständige Ausbildung zu finden. Aber es wäre auch okay ein Mindestlohnjob mit 40h anzunehmen. Wenn halt die Arbeitsbedinungen stimmen (Gewährung meiner eig. gesetzlichen Arbeitnehmerrechte).


  • Hallo,

    Da lief wohl nicht alles so wie einstmals geplant?! Kann ja mal passieren.

    Ich rate Dir:

    Stelle jetzt erst einmal Dein Existenzminimum sicher - also Grundsicherung und Miete Deiner bisherigen Unterkunft.

    Bedeutet: schnellstmöglich Antrag auf Hartz4 stellen. Hast Du erst einmal (wenig) Geld zum Leben, für die jetzige Miete und Krankenkasse.

    Mit der Dauer/Kündigung in Studentenwohnheimen kenne ich mich nicht aus. Versuche eine Kündigung, bzw. Deinen Verbleib dort so weit wie möglich rauszuschieben. (persönliches Gespräch unter Darlegung Deiner Notsituation?)

    Dann neue Unterkunft, dann neuer Job.

    Dein Lebensabschnitt mit Studium ist ja wohl zu Ende - hake ihn ab (kein Kommentar, das ist Deine Sache). - Neustart!

    Noch Fragen?

    Viel Glück hartz4opa

  • Vielen dank, der Versuch ist bereits geschen, aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.

    Ich hab angerufen, dass ich die Unterlagen vorbeibringen möchte, aber die wollen nicht, dass ich einfach so vorbeischneie, Die müssen mir erstmal ein Termin per Post schicken, wo ich dann lediglich Exmatrikulation und Personalausweiß mitbringen soll. Auf meiner Nachfrage hin, wann denn nun dieser Termin sei, gab es halt nur eine verallgemeinernde Antwort, wie halt die Arbeitslisten seien.

    Ist das rechtens?

    Das Studentenheim ist sehr unkulant, der Mitarbeiter hat kein Interesse an meiner Notsituation gezeigt.

    Ich habe zum 1.5 exmatrikuliert, damit ich noch einen Monat mehr Zeit habe eine Wohnung zu finden, bzw. der Antrag dann pünktlich zum 1.5 stehen könnte.

  • Hallo!

    Gehen wir hier systematisch vor, weil eventuell verständlich.

    Es besteht durch Immatrikulation zur Zeit ein Leistungsausschluß:

    Leistungsberechtigung nach § 7 Absatz 6 SGB II

    Der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 SGB II besteht stets bei Studierenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die nicht bei den Eltern wohnen. Dieser Personenkreis hat einen Bedarf nach § 13 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 BAföG. Der Leistungsausschluss liegt unabhängig davon vor, ob die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen nach §§ 8 - 10 BAföG zu einer Förderung führen oder nicht.

    Wir haben also einen Leistungsausschluß nach § 7 SGB II und den

    haben wir so lange, bis die Exmatrikulations-Bescheinigung vorliegt.

    Bis hierher hoffentlich verständlich.

    Vielen dank, der Versuch ist bereits geschen, aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.

    Das JC zögert nichts raus, sondern du hast mit Immatrikulation

    keinen Anspruch auf ALG II, klar und deutlich.

    Ich werde am Monatsanfang (1.4) exmatrikulieren, da ich am Ende des Folgemonats (31.5) aus dem Studentenheim raus muss.

    Übrigens, ein Widerspruch in deiner Aussage und was denn

    nun, 01.04., oder 01.05.?

    Ich habe zum 1.5 exmatrikuliert, damit ich noch einen Monat mehr Zeit habe eine Wohnung zu finden, bzw. der Antrag dann pünktlich zum 1.5 stehen könnte.

    Wenn 01.05., dann bestünde aufgrund des Leistungsasschluß

    der ALG II Anspruch ab 01.05.2019 und keinen Tag früher.

    Die müssen mir erstmal ein Termin per Post schicken, wo ich dann lediglich Exmatrikulation und Personalausweiß mitbringen soll. Auf meiner Nachfrage hin, wann denn nun dieser Termin sei, gab es halt nur eine verallgemeinernde Antwort, wie halt die Arbeitslisten seien.

    Da du ab 01.05. mit Exmatrikulationung-Bescheinigung eventuell

    ALG II Anspruch hättest, was zu prüfen wäre, sehe ich bei der

    Vorgehensweise des JC absolut keinen Fehler.

    Gruß

  • Hallo,

    Ist das rechtens?

    ja. Du mußt Deine Anspruchsberechtigung erst nachweisen, bei der es ja laut Grace dann auch noch Widersprüche gibt. Allerdings gefällt mir die Aussage

    Ich hab angerufen, dass ich die Unterlagen vorbeibringen möchte, aber die wollen nicht, dass ich einfach so vorbeischneie,

    nicht. Wenn man eine Sozialleistung beantragt, ruft man nicht an, sondern stellt nachweislich den Antrag. In keinem Falle aber telefonisch.

    aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.

    Äh - woraus resultiert diese Deine persönliche Meinung? Bisher kann ich nichts von einer Verzögerung lesen.

    Du hast bisher offensichtlich nur einen einzigen Anruf durchgeführt (bei dem man dann bei irgendeiner Hotline landet, deren Mitarbeiter oftmals kaum wissen, wovon sie reden) und bist nicht direkt im örtlichen Jobcenter vorstellig geworden. Und erlaubst Dir dennoch irgendwelche Schlußfolgerungen a la

    aber das Amt bei mir scheint es hinauszuziehen.

    Mit welchem Recht - ohne auch nur mal ansatzweise mit den Sachbearbeitern zu reden, die für Deinen Antrag zuständig sind? Und warum reicht es nur für einen Telefonanruf bei einer für Dich sehr wichtigen Frage? Wenn ich in einer solchen finanziellen Notlage sein, wie Du sie hier beschrieben hast, würde ich Punkt 8 Uhr vor dem Amt stehen - und nicht telefonieren.

    Sorry - aber ich komme nochmal auf meine Bemerkungen im Posting #7 zurück - immer sind alle anderen an Deiner Situation schuld.

    Gruß!

  • Ich habe heute Morgen dort angerufen, ein sehr netter Mensch ging ran. Mit dem habe ich einige Fragen klären können, zum Ablauf. Leider habe ich das nicht ganz verstanden. Ich habe gefragt, kann man den Antrag auch auf ein zukünftiges Datum stellen und er bejahte das. Also, entschied ich mich zum 1.5 zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation ist bei mir endgültig.

    Mit welchem Recht - ohne auch nur mal ansatzweise mit den Sachbearbeitern zu reden, die für Deinen Antrag zuständig sind? Und warum reicht es nur für einen Telefonanruf bei einer für Dich sehr wichtigen Frage? Wenn ich in einer solchen finanziellen Notlage sein, wie Du sie hier beschrieben hast, würde ich Punkt 8 Uhr vor dem Amt stehen - und nicht telefonieren.

    Das ist was ich nicht verstehe und falsch verstanden habe, warum kann ich nicht morgen um 8 Uhr mit all meinen Unterlagen einen Hartz4-Antrag zum 1.5 stellen? Warum benötige ich erst einen Anruf, der mir erst einen Termin gibt um dann nochmals einen Termin zu bekommen um die Sachen abzugeben.

    Du hast bisher offensichtlich nur einen einzigen Anruf durchgeführt (bei dem man dann bei irgendeiner Hotline landet, deren Mitarbeiter oftmals kaum wissen, wovon sie reden) und bist nicht direkt im örtlichen Jobcenter vorstellig geworden. Und erlaubst Dir dennoch irgendwelche Schlußfolgerungen a la

    Nein, einen heute morgen, Zwei nach der Exmatrikulation, da das hiesige Arbeitsamt nicht auf hatte. Würdet ihr also empfehlen da jetzt mit meinen Unterlagen hin zu gehen?

    Zitat erstellt und Benutzer zugeordnet

    Bitte die Zitat-Funktion nutzen

    Grace

  • Ich hab den Erstantrag abgegeben und da fehlen alle Summen. Also überall habe ich die richtigen Kreuze gemacht, aber die Summen vergessen einzutragen. Auch habe ich alle Unterlagen abgegeben, wo die Summen jeweils hervorgehen.

    Was kann ich jetzt machen?

  • Hallo!

    Themen zusammengefügt! Für eine Frage kein neues Thema notwendig.

    aber die Summen vergessen einzutragen. Auch habe ich alle Unterlagen abgegeben, wo die Summen jeweils hervorgehen.

    Was kann ich jetzt machen?

    Dich umgehend mit deinem JC in Verbindung setzen und nachfragen.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!