Hallo
Mein Sohn hatte im Februar eine Urlaubsausgleichszahlung der SOKA BAU aus dem Jahr 2016 /2017 von etwas über 300 € bekommen.
AB dem Monat März hat er AlG II beantragt.
Im Bescheid werden jetzt bis August monatlich 50,75 € als Einkommen angerechnet.
Ist das Rechtens?
Weil die Zahlung erfogte ja noch im Februar wo er keine Leistungen bekommt.
Vielen lieben Dank für eine Antwort.
Gudrun