ALG II Antrag - Fragen - Zahlungstermin

  • Hallo zusammen,

    durch eine blöde Erkrankung namens Morbus Crohn, muss ich leider zum ersten Mal Hartz4 beantragen.

    Ich bin 27 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern. Diese wiederum wohnen selber zur Miete. Erwähnenswert ist auch, dass die beiden schon die Rente beziehen (etwas mehr als 1000 Euro jeder und leider in der Insolvenz sind). Auf Grund meiner Erkrankung lassen sie mich mietfrei bei sich wohnen.

    Bei meinem Erstberatungsgespräch, meinte meine Sachbearbeiterin das man die Unterhaltspflicht prüfen müsste.

    Jetzt bin ich gerade beim ausfüllen meines Antrags. Unter dem Punkt Bedarfsgemeinschaft (Hauptantrag Punkt 2), weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Im Internet steht, wenn ich Ü25 bin, zählen meine Eltern nicht zur Bedarfsgemeinschaft-also müsste ich hier nur eine 1 eintragen? Und dann kommt halt der Punkt Meine Haushaltsgemeinschaft. Da müsste ich dann 2 Personen angeben die mit mir verwandt sind?

    Weiterhin hab ich die Anlage Vermögen-klar. Aber auch KDU obwohl ich ja mietfrei wohne.

    So meine Eltern sollen dem Jobcenter die Insolvenz nachweisen. Außerdem ihr Vermögen (sie besitzen eine sehr alten PKW BJ 98 den sie dem Insolvenzverwalter abkaufen mussten)-das ist klar. Desweiteren wird dort ja nach Kontoverbindungen gefragt. Müssen Sie diese angeben? Bei Formular EK müssen sie ihre Rente angeben, das ist klar. Auch will meine Sachbearbeiterin wissen, wie hoch die Miete sei-und ob die Vermieterin "greifbar" wäre. Problem ist seit diese weiß das meine Eltern in die Insolvenz mussten, ist sie nicht mehr gut auf die zu sprechen. Könnten meinen Eltern so noch Schwierigkeiten mit der Vermieterin drohen und sie erfahren dass ich auf Hilfe angewiesen bin zur Zeit? Schäme mich echt total, das jetzt beantragen zu müssen. Ich hätte viel lieber wieder eine Arbeit. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    Unter dem Punkt Bedarfsgemeinschaft (Hauptantrag Punkt 2), weiß ich nicht, was ich eintragen soll. Im Internet steht, wenn ich Ü25 bin, zählen meine Eltern nicht zur Bedarfsgemeinschaft-also müsste ich hier nur eine 1 eintragen?

    ja.

    Und dann kommt halt der Punkt Meine Haushaltsgemeinschaft. Da müsste ich dann 2 Personen angeben die mit mir verwandt sind?

    ja.

    Problem ist seit diese weiß das meine Eltern in die Insolvenz mussten, ist sie nicht mehr gut auf die zu sprechen. Könnten meinen Eltern so noch Schwierigkeiten mit der Vermieterin drohen und sie erfahren dass ich auf Hilfe angewiesen bin zur Zeit?

    Das Jobcenter kann und darf sich nicht mit der Vermieterin austauschen. Anders gesagt: durch das Jobcenter erfährt die Vermieterin nicht, ob irgendwelche Sozialleistungen gewährt werden.

    Gruß!

  • Danke für die Antwort!

    PS:

    Ich habe am 28.03.2019 zum ersten Mal ALG2 beantragt. Gestern habe ich dann bei meiner Sachbearbeiterin alle Anträge abgegeben, diese meinte zu mir, dass es jetzt auch schnell bewilligt werden sollte. Jetzt hab ich folgende Fragen. Da ich durch eine Erkrankung Medikamente benötige und im Moment nicht mehr so viel Geld übrig habe-wie sieht es mit den Auszahlungsterminen aus? Wann wird überwiesen? Welche Summe wird das Jobcenter jetzt erstmalig überweisen bei einer Beantragung am 28.03.2019?

    Danke schon mal, für eure Hilfe!

    Beitrag ergänzt

    Grace

  • Hallo,

    Wann wird überwiesen?

    das kann Dir niemand hier beantworten, da das vom Jobcenter und vom Bundesland abhängig ist.

    Welche Summe wird das Jobcenter jetzt erstmalig überweisen bei einer Beantragung am 28.03.2019?

    Es wird rückwirkend gezahlt. Wie hoch die Summe ist, kann hier unmöglich jemand sagen, weil dazu viel zu wenig Infos vorhanden sind.

    Gruß!

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