Trennung - Unterhalt - Fahrtkosten für den Ex ALG II und Fragen

  • Hi,

    Ich hoffe der Titel ist so okay, ich wüsste jetzt nicht wie ich diesen noch treffender wählen könnte.

    Zu meiner Frage:

    Mein Exmann ist ca 200km weit weg gezogen von den Kindern. Jetzt bekam ich gestern eine Nachricht von ihm das seine Beraterin vom Jobcenter angeblich mit meinem zuständigen Jobcenter gesprochen hätte und beantragt hat das mir die Hälfte der Fahrtkosten sovie die 4 Tage Unterhalt im Monat , wo die Kinder bei ihm abgehalten werden. Original Zitat:

    Zitat

    Es ist alles geregelt. Auch hat mir das Amt gesagt das du mir die Hälfte der Fahrt und Unterhaltskosten bezahlen musst. Das wird nun mit dem Jobcenter geregelt von meiner Beraterin vom Jobcenter.

    Hab ihm geschrieben das ich jetzt mal abwarten was da kommt. Ich hab mal gegoogelt aber nichts gefunden was dies bestätigen könnte... Weiß jemand bescheid?

    Vielen Dank schon mal

    Lg

    Sellylein

  • Hallo,

    für die Hälfte der Fahrtkosten wirst Du nicht aufkommen müssen - das ist nicht Deine Baustelle. Auch bist Du nicht unterhaltsfähig, wirst also keinen Unterhalt zahlen müssen. Es kann sein, daß Dein eigenes Jobcenter Dir rein theoretisch für die 4 Tage im Monat etwas weniger ALG II zahlt - aber selbst dafür sehe ich keine gesetzliche Grundlage. Auch kann es sein, daß Dein Jobcenter tatsächlich im Rahmen des Umgangsrecht für die Hälfte der Fahrtkosten aufkommt, was aber dann keinerlei Auswirkungen auf Deine eigenen Leistungen vom Jobcenter hat und Dich also nicht tangiert.

    Von daher - reagiere nicht auf die Aufforderung Deines Ex. Verlange vielmehr einen entsprechenden Bescheid seines Jobcenters, in dem die Fahrtkosten und der Unterhalt gefordert werden. Auch ein solches Schreiben ist dann nicht verbindlich für Dich (sondern nur die Sicherheit, daß Dein Ex Dir nicht irgendein Märchen auftischt). Sollte das Schreiben wider Erwarten tatsächlich erfolgen, zahle auch weiterhin nichts, sondern gehe mit dem Schreiben zum örtlichen Sozialgericht und beantrage dort einen Beratungsschein (einmalig 15 €). Damit kannst Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht kostenlos aufsuchen und gemeinsam mit ihm lachen.

    Gruß!

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