Ausnahmefälle Wohnung - Kosten der Unterkunft Umzug und Fragen

  • Hallo,

    Ich habe ein etwas kompliziertes Problem.

    Ich bin Alleinerziehend und seit über 2 Jahren aufgefordert eine günstigere Wohnung zu finden. Bisher wird die Miete komplett übernommen, da ich nachweisen konnte, keine angemessene Wohnung zu finden.

    Soweit so gut.

    Ich leide an Traumafolgestörungen mit eingeschränkter Belastbarkeit und Depressionen.

    Vor einem Jahr musste ich meine Umschulung abbrechen und bin seit dem durchgehend krank geschrieben, weil ich einen Burn Out hatte.

    Angst vor Sanktionen, bzw das meine Wohnungssuche weiterhin erfolglos bleibt ließ mich nicht zur Ruhe kommen.

    soweit so gut, man könnte jetzt zwar erwirken, das wir in dieser Wohnung bleiben können...

    Aber:

    Seit einem Jahr besteht regelmäßig nächtliche Ruhestörung durch eine Nachnarin, persönliche Gespräche ohne Erfolg, Vermieter fühlt sich ebenfalls machtlos, weil auch seine Bemühungen immer nur kurzfristig waren.

    Seit einem halben Jahr zeigt meine Tochter psychische Probleme, selbstverletzendes Verhalten, ist in psychologischer Behandlung und wie sich raus gestellt hat, hat sie massive Ängste in der Schule, Noten werden immer schlechter, dennunzierungen von einer Lehrerin und ehemalige Freundinnen haben sich gegen sie gestellt. Derzeit hat sie Angst überhaupt zur Schule zu gehen.

    Nun haben wir überraschend ein Wohnungsangebot erhalten, wo wir auch den Mietvertrag bekommen würden. Die Größe ist angemessen und sie wäre 110,-€ günstiger als unsere jetzige Wohnung. Die neue Wohnung liegt in einem anderen Kreis, in der Nähe gäbe es sogar eine Schule mit Inklusions Möglichkeit für meine Tochter, und sie schöpft Hoffnung dort einen Neuanfang zu haben, will dort sogar die Klasse wiederholen, weil ihre jetzigen Noten aufgrund ihrer psychischen Verfassung sehr schlecht sind.

    Jetzt zum Problem. Die neue Wohnung ist zwar 110,-€ günstiger, würde aber noch 35,-€ über den angemessenen Satz liegen, welches mein Jobcenter trotzdem begrüßen würde. Aber das Jobcenter des neuen Kreis hat den aktuellen Mietspiegel noch nicht angepasst (soll in den nächsten Monaten geschehen) und verweigert mir die Zusage weil die Wohnung laut aktuellen Stand dort immer noch 100,-€ zu teuer wäre.

    Nun will meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter sich erkundigen ob es unter meinen problematischen Bedingungen nicht Ausnahme Regelungen gibt, damit ich die Zustimmung für den Umzug in die neue Wohnung bekommen kann.

    Denn Fakt ist, das auch im neuen Kreis kaum Wohnungen gibt die der angemessenheit im Mietpreis entspricht. Die Mietpreise sind förmlich explodiert.

    Habt ihr Tipps und Ratschläge, wie ich eine Ausnahme Regelung unterstützen kann?

    Attest für Tochter wird vermutlich von Kinderpsychiater ausgestellt. Für mich selber kann ich ebenso eins von meinem Psychiater erhalten. Außerdem bin ich in Betreuung von sozial Psychiatrischen Dienst, welcher mich aufgrund der außergewöhnlichen Belastungen derzeit unterstützt.

    Ich würde so gern auf ein positives Ergebnis hoffen, ein Umzug in die neue Wohnung würde viele derzeitige Belastungen auf einmal nehmen und uns allen wieder Hoffnung geben.

    Aber ich hab schon Angst überhaupt zu hoffen, weil die Jobcenter ja meist sehr rigoros sind und nur wenig Verständnis haben.

    Was meint ihr, wie stehen unsere Chancen?

    Lieben Dank im voraus

    Lucy

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Jobcenter begrüßen Umzüge in einen anderen Zuständigkeitsbereich grundsätzlich, da ein Fall weniger zu bearbeiten ist. Klingt zwar blöd, ist aber leider so.

    Die Größe einer Wohnung ist eigentlich fast egal, darauf schaut selten ein Sachbearbeiter, solang die Wohnung angemessen ist. Du kannst dich also auch nach Wohnungen umschauen, die vielleicht 5 qm² größer sind. Auch wird deine Arbeitsvermittlerin eher geringe Chancen haben, ein positives Resultat für dich zu erreichen. Arbeitsvermittler vermitteln ALG II Bezieher in Arbeit und haben oftmals keine Ahnung von den Regelungen im SGB II.

    Grundsätzlich wäre der Umzug in eine zu teure, nicht angemessene Wohnung fatal für dich. Zum einen würden Nebenkostennachzahlungen nicht mehr übernommen werden und zum anderen müsstest du einen Teil der Miete von deinen SGB II Leistungen zahlen.

    Wäre die Wohnung im aktuell zuständigen Bezirk, hättest du evtl. sogar eine Zustimmung erhalten, allein dadurch, da das Jobcenter monatlich recht viel Geld einsparen würde.

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