Hallo
Da ich berufsbedingt nun nach xxxxxxx ziehen möchte/muss, habe Ich mich ja bekanntermaßen schlau gelesen was Miete ect an Vorgaben gibt vom JC da meine Arbeitsstelle nunmal Teilzeit ist und Aufstocken muss. Jetzt ist die Sache so, das Hannover nun eine Großstadt ist und dementsprechend auch die Mieten..
Trotz der genannten Vorgaben findet man nichts rein gar nichts...Jetzt bin ich allerdings auf Urteile des BSG sowie des LSG Niedersachsen ganz andere Mietobergrenzen angeben die um knappe 50 Euro betragen bei 2 Personen.
Jetzt ist die Frage .....Stimmen die Mog vom JC oder die des XXXXXX und würde sich eine Klage lohnen? Würde diese sogar mit einigen anderen aus dem Umfeld zur Sammelklage anleiern...Ich finde da xxxxxxx Stadt/Kommune sowie die JC...Denn wenn ich an das letzte Urteil des BSG aus Northeim dazu ziehe, würde sich das direkt wieder lohnen...
Was meint Ihr ?
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Vielen Dank für Auskünfte
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Grace