Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung - BSG Urteil B 8 SO 12/17 R
Alles anzeigenBehinderte Studenten können neben dem Bafög noch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen als
Eingliederungshilfe für ihre Unterkunft haben, wenn ihre Wohnung wegen der Behinderung
teurer ist als üblich.
2. Allerdings besteht kein Anspruch, soweit die Kosten anderweitig gedeckt sind, hier durch das
Bafög. Verbleibt aber ein ungedeckter Bedarf, weil allein behinderungsbedingt weitere Kosten für
Wohnbedarf entstehen, sind zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter
Menschen diese Kosten für Wohnraum zu erbringen.
Rechts-Tipp:
Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung
Das BSG hat entschieden, dass behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf
laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem
SGB XII haben, zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender
Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten
können.
Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung
(Quelle Tacheles-Sozzialhilfe.de)