hallöchen
ich bin ich bin schwer seh eingeschränkt bzw blind und habe seit 2015 70 % mit dem Merkzeichen G
ich hatte ich hatte leider bis jetzt immer keine Unterstützung beim Antrags aus füllen Punkt ich wollte mich grundsätzlich informieren inwieweit kann ich rückwirkend ein Mehrbedarf beantragen Punkt besonders muss ich ganz ernsthaft die Frage stellen inwieweit ist eigentlich jetzt der Jobcenter rechtlich bindend verpflichtet wenn ich logischerweise ihm einen Schwerbehindertenausweis vorliege nachdem er genehmigt wurde mich dementsprechend über meine Leistungen aufzuklären Punkt oder ganz simpel gesagt ich habe da gerade in Behindertenausweis kopiert sie haben ja das Merkzeichen G und wir haben ja auch alles dokumentiert sie sollten da den Antrag für Mehrbedarf ausfüllen Punkt
Seit November letzten Jahres erhalte ich jetzt ordnungsgemäß Mehrbedarf plus durch die schwere Seheinschränkungen die Miete meine neuen Wohnung auch ganz bezahlt Punkt
Besonders da ich an verschiedenen Orten die letzten Jahre gewohnt habe hatte ich bereits schon Probleme für ein Jahr rückwirkend die Leistungen überprüfen zu lassen Punkt obwohl eigentlich der Antrag von der sachbearbeiterin vom Jobcenter persönlich auf die Richtigkeit kontrolliert wurde Punkt war die erste Rückantwort ja sie hätten doch bitte Torten Kreuzchen setzen müssen und es wurde ja in diesem Antrag nicht gemacht Punkt
mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
ich würde mich auf eine Rückantwort sehr freuen Und hoffe habe es verständlich
niedergeschrieben
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