ALG II Arbeitsaufnahme - Umzug in andere Stadt und Fragen

  • Umzug in eine andere Stadt aufgrund eines Jobs, Kautionsübernahme, Doppelmiete, Umzugskosten e.t.c. - ich brauche eure Hilfe!

    Hallo liebe leute des Hartz4 Forums,

    endlich habe ich es geschafft - ein neuer Job und weg von Hartz 4! Heute habe ich den Vertrag unterschrieben und bin überglücklich. :)

    Ich wohne xxxxx werde aufgrund meines neuen Jobs nach xxxxxxx umziehen. Der Jobbeginn ist am 23.04.2019. Somit habe ich weniger als zwei Wochen Zeit alles notwendige zu organisieren, um mein neues Leben in xxxxxxx erfolgreich anzugehen.

    Folgende Fragen habe ich:

    Wohnung: Es gibt ja die Möglichkeit in Form von Wohnberechtigungsscheinen Sozialwohnungen für Geringverdiener/Hartz4 Empfänger zu beantragen. Wenn ich den WBS in xxxxxx beantrage, kann ich den dann auch außerhalb xxxxxxxxx nutzen?


    Kaution: Ich muss mit hoher Voraussicht ein Darlehen für eine Kaution für meine neue Wohnung stellen. Wann soll ich den Antrag aufgrund der Kürze der Zeit einreichen? Bereits, wenn ich Wohnungsangebote vorgelegt habe oder erst bei Vertragsunterschrift? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten der Übernahmekosten?

    Doppelmiete: Ich wohne aus kostengründen in einem Wohnheim in xxxxxxx. Der Vetrag sagt zur Kündigungsfristen folgendes:

    "Das Mietverhältnis endet nach Ablauf von 2 Monaten. Es verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, sofern nicht eine Vertragspartei kündigt. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform und muss dem Vertragspartner spätestens am 31. Dezember bzw. 30. Juni zugegangen sein. Wird form- und fristgerecht gekündigt, so endet das Mietverhältnis am 31. März bzw. 30. September."

    Das Bedeutet, dass ich die Miete, sofern ich niemanden finde, der das Zimmer übernimmt, bis 30.09. weiterzahlen muss. Gibt es die Möglichkeit beim JobCenter eine Kostenübernahme der Doppelmiete (für das Wohnheimszimmer in xxxcxx) zu beantragen? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten?


    Übernahme Erstausstattung: Wie ich bereits erwähnt habe, wohne ich in einem Wohnheim. Dieses Wohnheim ist möbiliert, auch für die Gemeinsschaftsküche und das Gemeinschaftsbad werden utensilien gestellt. Ich habe weder Möbel, noch Haushaltsbedarf. Da ich vorhabe in meine erste wirkliche Wohnung zu ziehen benötige ich als dies. Besteht die Möglichkeit auf Übernahme der Erstausstattung? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten?

    Übernahme Umzugskosten: Ich besitze zwar keine, Möbel- oder Haushaltsbedarf, habe aber Dinge des persönlichen Lebens (Kleidung, Elektrogegenstände, Bücher, Unterlagen, Hygieneartikel e.t.c.), die auch in meine neue Wohnung nach xxxxxxxx transportiert werden müsssen. Ich habe weder einen Führerschein, noch ein Auto oder Freunde und Familie, die mir dabei helfen können (wohne leider sehr zurückgezogen). Gibt es da die Möglichkeit auf die Übernahme der Kosten für einen kleinen Tranpsorter inkl. angemieteten Fahrer? Wie hoch glaubt ihr sind die Erfolgsaussichten und gibt es Paragraphen auf die ich mich beziehen kann?

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    Ich würde mich riesig über eure Tipps und den Erfahrungsaustausch freuen!

    Eure Scarlet110

    Datenschutz und Wohnorte nicht relevant

    Titel zu lang und optimiert

    Grace

  • Hallo,

    Wenn ich den WBS in xxxxxx beantrage, kann ich den dann auch außerhalb xxxxxxxxx nutzen?

    nein, denn der WBS ist eine kommunale Angelegenheit.

    Wann soll ich den Antrag aufgrund der Kürze der Zeit einreichen?

    Welchen Antrag? Laut Deinen eigenen Angaben bist Du nicht mehr hilfsbedürftig, womit also das neue Jobcenter kaum eine Kaution übernehmen wird. Und wenn, dann maximal als Darlehen.

    Gibt es die Möglichkeit beim JobCenter eine Kostenübernahme der Doppelmiete (für das Wohnheimszimmer in xxxcxx) zu beantragen?

    Nein. Auch hier nochmals: Du bist nicht hilfsbedürftig, weswegen das Jobcenter auch solche Kosten kaum übernehmen würde. Abgesehen davon sind Doppelmieten ohnehin ein sehr schwieriges Gebiet.

    Um nun nicht das gleiche auch bei Deinen weiteren Fragen schreiben zu müssen: Nein, es dürfte nichts übernommen werden. Keine Bedürftigkeit und so weiter. Wenn überhaupt etwas übernommen wird, dann nur als Darlehen.

    Gruß!

  • Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ja. das heißt aber nicht, dass ich nicht hilfebedürftig bin. Woher soll ich denn das Geld für einen Umzug holen? Ohne die entsprechende Unterstützung kann ich den Job nicht antreten und falle zurück in die Hartz4 Bedürftigkeit.

    Ehrlich gesagt, hätte ich mir mehr Input bzw. Alternativwege als Antwort erwartet.


    Wir befassen uns mit der Rechtslage. Danke!

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Scarlet110 (10. April 2019 um 17:55)

  • Hallo!

    Um das finanzielle Risiko möglichst gering zu halten, empfiehlt ein Zimmer

    in einer Wohngemeinschaft zu suchen.

    Finde einer Wohngemeinschaft - Bitte Stadt auswählen

    Solltest du die Probezeit nicht überstehen, hättest du damit "das kleinere Übel"

    am Hals.

    Da ich vorhabe in meine erste wirkliche Wohnung zu ziehen benötige ich als dies.

    Kleine Lebenshilfe OT, fange zunächst klein an und baue dir nach und nach

    dein Leben auf. Was du da vorhast, birgt hohes Risiko für eine Verschuldung,

    die du dann mühsam wieder tilgen musst.

    Ehrlich gesagt, hätte ich mir mehr Input bzw. Alternativwege als Antwort erwartet.

    Habe ich dir gerade aufgezeigt, siehe oben.

    Gruß

  • Hallo,

    Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ja. das heißt aber nicht, dass ich nicht hilfebedürftig bin.

    nun ja. Ich zitiere Dich mal selbst:

    ein neuer Job und weg von Hartz 4!

    Damit bist Du nicht mehr hilfsbedürftig.

    Bezüglich der Kaution habe ich ja geschrieben, dass es um ein Darlehen geht. Schade, dass du meinen Text nicht genau gelesen hast. Das hätte mich sehr gefreut.

    Nein, hast Du nicht geschrieben und ich lese Texte schon ziemlich genau. Du hast geschrieben

    Ich muss mit hoher Voraussicht ein Darlehen für eine Kaution für meine neue Wohnung stellen.

    Eine Kaution bedeutet nicht gleichzeitig ein Darlehen, womit Du also auch kein Darlehen für eine Kaution stellen mußt. Du mußt die Kaution bezahlen. Die Frage wäre also eher, ob Dir jemand die Kaution leiht. Und das würde maximal nur als Darlehen stattfinden können, wobei ich Dir da recht wenig Hoffnung mache, was das Jobcenter betrifft.

    Ohne die entsprechende Unterstützung kann ich den Job nicht antreten und falle zurück in die Hartz4 Bedürftigkeit.

    Das mag sein. Allerdings klärt man die Unterstützungsmöglichkeiten vorher ab. Du hast jetzt einen Job gefunden, mit dem Du aus dem ALG II heraus kommst - und willst gleichzeitig etliche Leistungen noch vom Jobcenter erhalten. Das geht nach meiner (praktischen) Erfahrung so gut wie immer schief.

    Ehrlich gesagt, hätte ich mir mehr Input bzw. Alternativwege als Antwort erwartet.

    "Alternativwege"? Wobei? Du hast augenscheinlich bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben, womit etliche Möglichkeiten wie Lohnkostenzuschuß und dergleichen bereits ausgeschlossen sind. Wie also kann man Dir Alternativen aufzeigen, wenn Du bereits vollendete Tatsachen geschaffen hast?

    Was den von Dir vermißten "Input" betrifft - den gebe ich Dir bereits mit etlichen Sätzen und Wörtern. Kann es sein, daß Dir aber diesen "Input" nicht gefällt und also etwas erwartest, was nicht geleistet werden kann?

    Wie auch immer: Du hast Chancen bei dem Umzugsantrag, bei allen anderen Punkten sehe ich nur sehr geringe Möglichkeiten als reines Darlehen.

    Gruß!

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