Umzug in eine andere Stadt aufgrund eines Jobs, Kautionsübernahme, Doppelmiete, Umzugskosten e.t.c. - ich brauche eure Hilfe!
Hallo liebe leute des Hartz4 Forums,
endlich habe ich es geschafft - ein neuer Job und weg von Hartz 4! Heute habe ich den Vertrag unterschrieben und bin überglücklich.
Ich wohne xxxxx werde aufgrund meines neuen Jobs nach xxxxxxx umziehen. Der Jobbeginn ist am 23.04.2019. Somit habe ich weniger als zwei Wochen Zeit alles notwendige zu organisieren, um mein neues Leben in xxxxxxx erfolgreich anzugehen.
Folgende Fragen habe ich:
Wohnung: Es gibt ja die Möglichkeit in Form von Wohnberechtigungsscheinen Sozialwohnungen für Geringverdiener/Hartz4 Empfänger zu beantragen. Wenn ich den WBS in xxxxxx beantrage, kann ich den dann auch außerhalb xxxxxxxxx nutzen?
Kaution: Ich muss mit hoher Voraussicht ein Darlehen für eine Kaution für meine neue Wohnung stellen. Wann soll ich den Antrag aufgrund der Kürze der Zeit einreichen? Bereits, wenn ich Wohnungsangebote vorgelegt habe oder erst bei Vertragsunterschrift? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten der Übernahmekosten?
Doppelmiete: Ich wohne aus kostengründen in einem Wohnheim in xxxxxxx. Der Vetrag sagt zur Kündigungsfristen folgendes:
"Das Mietverhältnis endet nach Ablauf von 2 Monaten. Es verlängert sich jeweils automatisch um weitere 6 Monate, sofern nicht eine Vertragspartei kündigt. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform und muss dem Vertragspartner spätestens am 31. Dezember bzw. 30. Juni zugegangen sein. Wird form- und fristgerecht gekündigt, so endet das Mietverhältnis am 31. März bzw. 30. September."
Das Bedeutet, dass ich die Miete, sofern ich niemanden finde, der das Zimmer übernimmt, bis 30.09. weiterzahlen muss. Gibt es die Möglichkeit beim JobCenter eine Kostenübernahme der Doppelmiete (für das Wohnheimszimmer in xxxcxx) zu beantragen? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten?
Übernahme Erstausstattung: Wie ich bereits erwähnt habe, wohne ich in einem Wohnheim. Dieses Wohnheim ist möbiliert, auch für die Gemeinsschaftsküche und das Gemeinschaftsbad werden utensilien gestellt. Ich habe weder Möbel, noch Haushaltsbedarf. Da ich vorhabe in meine erste wirkliche Wohnung zu ziehen benötige ich als dies. Besteht die Möglichkeit auf Übernahme der Erstausstattung? Auf was für Paragraphen kann ich mich beziehen und wie sind voraussichtlich die Erfolgsaussichten?
Übernahme Umzugskosten: Ich besitze zwar keine, Möbel- oder Haushaltsbedarf, habe aber Dinge des persönlichen Lebens (Kleidung, Elektrogegenstände, Bücher, Unterlagen, Hygieneartikel e.t.c.), die auch in meine neue Wohnung nach xxxxxxxx transportiert werden müsssen. Ich habe weder einen Führerschein, noch ein Auto oder Freunde und Familie, die mir dabei helfen können (wohne leider sehr zurückgezogen). Gibt es da die Möglichkeit auf die Übernahme der Kosten für einen kleinen Tranpsorter inkl. angemieteten Fahrer? Wie hoch glaubt ihr sind die Erfolgsaussichten und gibt es Paragraphen auf die ich mich beziehen kann?
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Ich würde mich riesig über eure Tipps und den Erfahrungsaustausch freuen!
Eure Scarlet110
Datenschutz und Wohnorte nicht relevant
Titel zu lang und optimiert
Grace