Kosten der Unterkunft - warum immer nur für Wohnungen

  • Hallo zusammen,

    man liest fast immer nur bei "Kosten der Unterkunft" für Wohnungen. Kann (darf) eine Familie mit vier Personen auch ein Haus mieten? Natürlich im Rahmen der KdU für die entsprechende Stadt?

    Vom tatsächlichen Sachverhalt kann ich nichts angeben. Leider erscheint bei solchen Forenbeiträgen immer der Nutzername und E-Mail-Adresse im WWW. Daher darf ich es nicht aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

    Bianca

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Grobe Richtwerte bei der Wohnungsgröße:

    Single 45 – 50 Quadratmeter,

    Zwei Personen 60 Quadratmeter,

    Jede weitere Person plus 15 Quadratmeter.

    Regional werden die Werte auch von den JC angegeben. Schaust du bei dir,

    was dein JC dazu für Angaben macht.

    Gruß

  • Hallo,

    Leider erscheint bei solchen Forenbeiträgen immer der Nutzername und E-Mail-Adresse im WWW.

    äh - viel Ahnung von Foren hast Du scheinbar nicht. Dein Benutzernamen sagt überhaupt nichts über Dich aus und irgendeine Mailadresse wird nirgendwo veröffentlicht. Nicht mal Mitglieder in diesem Forum (also auch Du) können die Mailadressen der anderen Mitglieder sehen.

    Ansonsten wurden Deine Fragen ja bereits beantwortet.

    Gruß!

  • Hallo,

    nochmal ergänzend:

    man liest fast immer nur bei "Kosten der Unterkunft" für Wohnungen.

    Das liest man nicht. Man liest maximal "Kosten der Unterkunft". Darunter kann auch ein selbst genutztes Eigenheim, eine Eigentumswohnung (ETW) oder auch ein angemietetes Haus gehören. Es gibt aber einen Unterschied zwischen einem Eigenheim/ETW und einem angemieteten Haus: letzteres hat andere Kriterien bei der Angemessenheit als ein Eigenheim/ETW.

    Wenn also das angemietete Haus der normalen Angemessenheit wie bei einer Mietwohnung entspricht, sollte es keine Probleme geben.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!