Guten Abend,
Ich benötige mal eine Auskunft. Ich bin verheiratet habe zwei Minderjährige Kinder und einen 20 jährigen Stiefsohn der mit bei uns im Haus lebt. Ich bin Berufstätig und Alleinverdiener. Mein Stiefsohn hatte eine Ausbildung gemacht. Nach bestandener Prüfung kam die Kündigung. Es folgte der Gang zum Jobcenter und der Bezug von Alg l. Bis heute, hat sich kein neuer Job gefunden. Da mein Stiefsohn seine eigene Räume in unserem Mietshaus bewohnt, musste er sich bis heute an den Unkosten beteiligen. Nun war er beim Jobcenter um Alg ll zu beantragen. Dort wurde ihm gesagt, das wir alle im Haushalt eine Bedarfsgemeinschaft sind und wir gemeinsam Hartz 4 beantragen müssen.
Müssen wir diesen Schritt gehen? Ich bin meinem Stiefsohn nicht unterhaltsverpflichtet. Meine Ehefrau hat kein Einkommen.
Außerdem habe ich auch noch eine Unterhaltsverpflichtung außerhalb unseres Haushaltes.
Kann mein Stiefsohn für sich alleine Hartz 4 beantragen?