Hallo zusammen,
Ich hoffe ich mache hier mein Beitrag im richtigen Themengebiet auf.
Kurze jedoch etwas komplizierte Frage. :
Aktuell beziehe ich Alg 1. Mein bescheid läuft in 2 Monaten aus und arbeite auf minijob Basis.Ich wohne in einer kleinen angemessenen Wohnung die ich mit meinem Alg 1 fananziere.
Jedoch bin ich erst 24 und Fälle ja somit unter der u 25 Regel bei Kostenübernahme der Wohnung beimbeziehen von Alg 2.
Frage :
Unter 25 darf man ohne besondere schwerwiegende Gründe nicht ausziehen jedoch hatte ich ja bzw habe ja bereits vor Bezug der Hartz 4 leistu g eine Wohnung wie ist die Regelung in diesem Fall?
Beste grüße
Amir