Hallo liebe User, ich komme direkt zur Sache:
Ich stecke mittem im Examen und bin ab 30.4. examinierte Ergotherapeutin. Während der Ausbildung hatte ich einen Schülerstatus und bis jetzt neben Schüler-BAföG zusätzlich ALG2 bezogen.
Soweit ist alles klar. Die Bewilligungen sind nach dem 30.4. beendet, d.h. ab 1.5. liege ich außerhalb des Bewilligungszeitraumes für beide Leistungen.
Einige von euch haben sicherlich mitbekommen, dass sich in Bezug auf die Ausbildungsvergütung für Therapeuten in den letzten Monaten und Wochen einiges getan hat.
Dies gilt auch für meine Schule.
Konkret bedeutet dies, dass ich bis Freitag einen neuen Vertrag unterschreiben könnte, der mir eine rückwirkende Zahlung von Ausbildungsvergütung (monatlich 750-850 Euro) im Zeitraum 1.1.19 - 30.4.19 zusichern würde. Steuerliche Abgaben usw. werden ebenfalls nachwirkend für diese Monate gezahlt.
Die Auszahlung dieser Nachzahlung erfolgt allerdings erst anfang Mai und würde somit außerhalb meines Bewilligungszeitraumes von ALG2 und Schhüler-BAföG liegen.
Nun meine Frage: Kann das Jobcenter die gezahlten Leistungen vom 1.1.19. - 30.4.19 mit den von mir im Mai erhaltenen Nachzahlungen der Ausbildungsvergütung für eben diese Monate rückwirkend verrechnen/einfordern? Und bin ich verpflichtet das Jobcenter über diese Änderung/Nachzahlung in Kenntnis zu setzen (trotz Ende des Bewilligungszeitraumes)?
(Vielleicht weiß auch jemand wie es sich beim Schüler-BAföG verhält?)
Durch die Steuerabgaben bekämen die doch raus, dass ich Geld erhalten habe...da habe ich ein wenig die Befürchtung, dass ich am Ende noch eine Strafe zahlen müsste o.ä. hmm
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank im Vorraus!