Hilfe für erwachsene Tochter

  • Hallo, an die Mitglieder ! (ganz neu und z.Zt. ziemlich ratlos)dash

    Meine Tochter ist im April diesen Jahres 25 Jahre alt geworden. Sie lebt bei uns (Eltern: Arbeitnehmer und Hausfrau).

    Bis zum 31.07.2019 macht sie eine Ausbildung zur Heilerzieherin, danach müßte das Anerkennungsjahr folgen.

    Nun ist sie in der 16. Woche schwanger. Sie hat in der Schule beantragt, das Anerkennungsjahr zu verschieben,

    was auch möglich ist.

    Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet und schreibt, das die Familienversicherung mit der Vollendung des

    25. Lebensjahres ausläuft.

    Kann sich meine Tochter nun beim Jobcenter anmelden und hat sie überhaupt Anspruch auf Leistungen ?

    Krankenversicherung, Schwangerschaftsunterstützung?

    Mein Mann ist Kraftfahrer/ Vollverdiener, ich arbeite nicht (Hausfrau/ Schwerbehinderung durch Krankheit Aneurysma).

    Natürlich kommen wir für den Lebensunterhalt für unsere Tochter z.Zt. auf. Sie bekommt noch Bafög bis 31.7.2019 =

    160 Euro. Sonst hat sie keinerlei Einkommen.

    *Anmerken möchte ich noch, das mein Sohn (27 Jahre) auch noch zu Hause wohnt, da er auf eine Eigentumswohnung

    spart. Er arbeitet als Krankenpfleger und zahlt monatlich € 500,00 für "Komplettversorgung".

    Natürlich möchte meine Tochter nach bestandener Prüfung ausziehen, z.Zt. ist aber noch keine Wohnung in Aussicht.

    Ich weiß, daß mein Thema sehr komplex ist. Ich meine, meine Tochter sollte ihre Schwangerschaft genießen, aber

    sie plagt die Angst wegen der Krankenversicherung usw.

    Vielleicht weiß jemand, wo man eine gute Beratung bekommen kann, gerne bezahle ich auch dafür. Ist

    Tacheless eine Anlaufstelle, obwohl wir noch nichts mit dem Jobcenter zu tun haben?

    Dankbar für jede Hilfe, hoffe ich von Euch zu hören...

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    vom Grundsatz bildet Deine Tochter eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Wenn Sie sich also nicht in der Ausbildung befindet und kein anderes Einkommen hat, bekommt Sie die 424 € Regelsatz plus die anteilige angemessene Warmmiete. Hinzu kommt der Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und auch die KV.

    Wichtig: Ihr dürft nicht miteinander wirtschaften. Es darf also keiner aus Eurer Familie Zugriff auf das Einkommen und Vermögen der Tochter und umgekehrt haben. Auch dürft ihr sie nicht mehr mit Bar- oder Naturalienunterhalt unterstützen. Von daher könnte es sinnvoll sein, z.B. im Kühlschrank ein eigenes beschriftetes (!) Fach einzurichten, in dem z.B. nur die Lebensmittel der Tochter gelagert werden.

    Gruß!

  • Liebe Corinna,

    ganz herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort und unser besseres Gefühl

    am bevorstehenden Wochenende.Toll, daß Du Dich hier einbringst. Ich werde nun

    auch immer mal reinschauen...nicht nur um Rat fragen.

    Ich wünsche ein schönes und erholsames Wochenende

    Liebe Grüße aus Wuppertal

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