Hallo,
ich werde am 06.05.19 meinen ersten Arbeitstag haben, Vollzeit. Die Antrage für Fahrtkosten und Arbeitskleidung habe ich schon und ich würde gern noch Einstiegsgeld beantragen.(ich weiß, "Kannleistung") Dies wird soweit ich verstanden habe formlos beantragt und vor dem ersten Arbeitstag.
Reicht also:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Frau Name SB
ich werde am 06.05.2019 meine neue Arbeitsstelle antreten und beantrage hiermit nach § 16b SGB II Einstiegsgeld.
Meine Arbeitsvertrag werde ich schnellstmöglich nach Erhalt einreichen. <------ wird heute oder morgen sein, das ich ihn bekomme
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
XXX
Muss ich im Antrag angeben ob Einzelfallbezogene Bemessung oder Pauschalierung des Einstiegsgeldes ? Oder ist das schon Entscheidung vom JC?
Danke falls mir jemand helfen kann.