Heizkostennachzahlung - sofort aus dem Regelsatz fällig oder erst nach Aufforderung zur Senkung

  • Hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine (bisher theoretische) Frage:

    Wenn ich das angemessene Maß der Heizkosten überschreite, muss ich dann bei der nächsten Heizkostenabrechnung sofort die zuviel verbrauchte Energie aus meinem Regelsatz bezahlen?

    Oder kommt dann vom JC erst eine Aufforderung, den Verbrauch künftig bis zur Angemessenheit zu senken?

    Danke für die Antwort.

    Gruß

    Charly

  • Warum meinst du überhaupt, dass du die Heizkosten überschreitest? Ich kenne Hartz IV-Familien, bei denen ist es im Winter meiner Meinung nach eindeutig zu warm (Wohnzimmer 23 Grad). Sie bekommen die Nachzahlung, wenn es eine gibt immer vom JC bezahlt. Ich habe noch nie gehört, dass das JC diese nicht übernommen hat.

  • Zuerst wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, danach wird nur noch der Höchstbetrag an Heizkosten übernommen. Kommt es zu einer Nachzahlung, wird diese anteilig übernommen, sofern die Heizkosten in einigen Monaten noch angemessen waren.

    Da es aber bzgl. der Heiz- und Nebenkosten regional durchaus unterschiedliche Regelungen gibt, ist diese Aussage nicht bindend.

  • Zuerst wirst du eine Aufforderung zur Kostensenkung erhalten, danach wird nur noch der Höchstbetrag an Heizkosten übernommen. Kommt es zu einer Nachzahlung, wird diese anteilig übernommen, sofern die Heizkosten in einigen Monaten noch angemessen waren.

    Da es aber bzgl. der Heiz- und Nebenkosten regional durchaus unterschiedliche Regelungen gibt, ist diese Aussage nicht bindend.

    Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.

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