ALG II Antrag Einkommensberechnung

  • Hallo miteinander , ich bin neu in diesem Forum und habe gerade erst einen Alg2 Antrag gestellt.

    Nun zu meiner Situation und Frage.

    Ich muss zum Antrag Kontoauszüge einreichen. Auf diesen Kontoauszügen sind einige Posten von Privatgegenständen die ich veräußert habe (ca 400 Euro in den letzten 3 Monaten)

    Und 1000 Euro aus Glückspiel in den letzten 2 Wochen. Diese 1000 Euro+- aus Glücksspiel sind natürlich kein Gewinn sondern es beläuft sich eher auf -100+100-100+100 usw.

    Effektiv habe ich weniger Geld als ich hatte wo ich dieses Verzweiflungsglücksspiel angefangen habe. Das Glücksspiele dumm sind , dadrüber müssen wir nicht reden , nur trotzdem hat es mich (obwohl ich nie der Spieler war) erwischt.

    Wie wird dieses "Einkommen" nun bewertet. Ich habe mich etwas eingelesen, und gesehen dass das Jobcenter da keinen Unterschied macht ob ich 100 Euro verloren habe bevor ich 100 Euro gewonnen habe womit es zum Ausgleich kommt.

    Weil an sich sind die 1000 Euro+- an "Gewinn" über die 2 Wochen kein Gewinn (weil ich die gleiche Summe Verlust habe(nicht dannach, sondern zwischendurch , ich war nie im positiven)) nur so stehts auf meinen Kontoauszügen.


    Ich habe das auch offen gesagt bei der Dame der Leistungsabteilung dass ich mit meinem letzten Geld einfach versucht habe irgendwie mehr zu machen aber ich kein positives Ergebniss hatte , diese fragte mich ob man auf den Kontoauszügen erkennt welche Ausgaben diesem Glücksspiel zuzuordnen sind.


    Wird der gesamte "Gewinn" auf die 6 Monate aufgeteilt und ich bekomme einen gekürzten ALG2 Satz oder bekomme ich kein ALG2 weil ich im April 1000Euro+- "Gewinn/Einkommen" durch Glücksspiel habe? Oder kann es auch sein dass man diese Aufwendungen und Gewinne logisch gegenrechnet?


    Ich hoffe ich habe die Situation gut geschildert , sonst gerne bescheidsagen damit ich dies noch etwas besser erklären kann.


    Ich bitte auch darum keine Diskussion zum Nutzen von Glücksspielen anzufangen , ich habe sämtliche Seiten gesperrt und will damit auch nichts zu tun haben :)


    Gruß April30

  • Hallo,

    Gewinn ist Gewinn ist Gewinn.

    Soll bedeuten, daß nur konkreten Aufwendungen, die direkt mit der Erzielung des Gewinnes verbunden sind, absetzbar wären. Beispiel: Du kauft 100 Lose a 1 €. Auf ein Los entfällt ein Gewinn von 100 €, die restlichen Lose sind Nieten. Also hast Du einen Reingewinn von 99 € gemacht (100 € Gewinn - 1 € Lospreis).

    Gewinne gelten als einmaliges Einkommen und können unter bestimmten Voraussetzungen auf 6 Monate aufgeteilt werden, in denen Du dann entsprechend weniger ALG II erhälst.

    Nicht unwichtig ist auch die Frage, ob das Gewinnspiel, welches Du betrieben hast, legal ist. Du schreibst etwas von

    ich habe sämtliche Seiten gesperrt

    weswegen ich mal davon ausgehe, daß es Angebote im Internet waren. Hier gibt es eine Vielzahl von ausländischen Anbieten mit Gewinnspielen, die in Deutschland verboten sind. Dafür könnte sich dann also auch das Finanzamt oder der Zoll interessieren.

    Gruß!

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