Moin,
ich bekomme derzeit ca 70 € aufstockend ALG II. Normalerweise ist mein Gehaltseingang immer am letzten Werktag im Monat - im April allerdings, kam kein Geld, da mein Chef vergessen hatte zu überweisen. Kann ich nun den kompletten Regelsatz für April bekommen? Und dann im Mai einfache keine Aufstockung, da hier dann ja am Monatsanfang mein Gehalt vom April und am letzten Werktag des Monats mein Gehalt für den Mai kommt. Zählt auch in diesem Fall das Zuflussprinzip?
Liebe Grüße,
Slashdot