Hallo ich hätte da mal.eine Frage . Meine Jungs 13 und 15 tragen Zeitung aus und verdienen jeder um die 100 Euro im Monat damit bessern sie sich ihr Taschengeld auf . Darf nur eine Person 100 Euro dazu verdienen ? Denn mir wird einmal das komplette Gehalt von einem meiner Jungs angerechnet . Wie sieht es mit Ferienarbeit aus ? Darf dann auch nur einer Ferienarbeit machen und der andere nicht ? Wäre für Hilfe sehr dankbar und für Tips .
Schülerjob - ALG II und Fragen zur Einkommen Anrechnung
-
Gini2201 -
3. Mai 2019 um 09:59 -
Erledigt
-
-
Hallo,
um Ferienarbeit handelt es sich nur bei einem jährlichen Zeitaufwand von maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und maximal 1.200 € Einkommen. Wird einer dieser Parameter nicht eingehalten, handelt es sich nicht um einen Ferienjob, sondern um stinknormales Erwerbseinkommen. Hier wird bei nicht volljährigen Menschen nur die Versicherungspauschale von 30 € angesetzt, nicht aber die 100 € Grundfreibetrag.
Gruß!
-
Danke für die Antwort .
Aber wie sieht es aus da meine Jungs beide Zeitung austragen und jeder für sich ca 100 Euro im Monat verdienen als Taschengeld . Darf man mir dieses dann anrechnen ? Darf nur einer 100Euro verdienen ?
-
Hallo,
Darf man mir dieses dann anrechnen ? Darf nur einer 100Euro verdienen ?
äh - das hatte ich doch bereits beantwortet:
um Ferienarbeit handelt es sich nur bei einem jährlichen Zeitaufwand von maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und maximal 1.200 € Einkommen. Wird einer dieser Parameter nicht eingehalten, handelt es sich nicht um einen Ferienjob, sondern um stinknormales Erwerbseinkommen. Hier wird bei nicht volljährigen Menschen nur die Versicherungspauschale von 30 € angesetzt, nicht aber die 100 € Grundfreibetrag.
Gruß!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!