Hallo an alle
ich rechne mit einer fetten Rückzahlungsforderung wegen des unten folgenden Sachverhalts und hoffe, hier kann jemand schon aus Erfahrung weiterhelfen.
Meine Mutter bezieht AlG2.
Ich habe bis Mitte 2013 bei meiner Mutter gelebt und bin dann wieder im 1. Quartal 2015 (kurz vor meinem 25. Geburtstag) wieder dazugezogen. (Ich war damals und bin immer noch Studentin mit BaFöG-Bezug)
Dass ich wieder eingezogen bin, haben wir dem Jobcenter sofort nach Anmeldung im Rathaus auch gemeldet. Damals hieß es, dass ich, sobald ich 25 werde, nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören würde und entsprechend die Berechnung für die Miete korrigiert werden würde.
Bis heute ist dies nicht passiert.
In den jährlichen Weiterbewilligungsanträgen hatten wir zunächst mich auch in der Spalte "Außer mir wohnen noch X Personen in der Bedarfsgemeinschaft" angegeben, bis wir vom Mitarbeiter im JC selbst erneut mündlich darauf hingewiesen wurden, dass da nur mein jüngerer Bruder angegeben werden muss. Seitdem geben wir an der Stelle nur ihn an. (Bedarfsgemeinschaft Mutter+Sohn U25)
Nachdem der nächste WBAntrag im Feb. 2019 eingereicht wurde, kam jetzt ein Brief mit der Bitte um Meldebescheinigungen von der im Haushalt lebenden Personen.
Habe mir einen ausstellen lassen und heute eingereicht und erfahren, dass dem Jobcenter unbekannt gewesen sei, dass im Haushalt eine weitere Person (ich) lebt.
Daher rechne ich jetzt mit einer Rückzahlungsforderung für die anteilige Miete SEIT 2015 ! ! !
Ich habe bei Einreichung der Meldebescheinigung auch gesagt, dass es dem Jobcenter bekannt gewesen sein sollte, zumal ich noch kurz vorm 25. Lebensjahr in der BG (und somit auch im Haushalt) einberechnet wurde und auch nie eine Abmeldung stattfand. Auch bei Terminen im Jobcenter (nicht weniger über die Jahre) habe ich meine Mutter als Dolmetscherin begleitet und mehrmals nachgehakt und erwähnt, dass ich auch im Haushalt lebe und wie das gehandhabt wird.
Es war nie ein Geheimnis, dass ich hier wohne/lebe.
Wir haben auch definitiv nichts vorsätzlich verschwiegen!
Das JC hat uns nie über die Anlage HG informiert (darüber habe ich jetzt beim googeln erfahren)
Meine Frage ist jetzt: kann das JC nach all den Jahren noch Teilbeträge zurückfordern? Wenn ja, wie sollen wir damit umgehen? Einen WS werde ich definitiv einreichen, aber sollte ich auch Rechtsbeistand dazuholen?
Immerhin handelt es sich um einen riesigen Betrag, den weder meine Mutter als AlG-Empfängerin, noch ich als BaFöG-Bezieherin aufbringen können.
Vielen Dank im voraus, für eure Hilfe.
LG
Haushaltsgemeinschaft zu spät registriert - ALG II Rückforderung
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matsuyukisou -
3. Mai 2019 um 11:20 -
Erledigt
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Hallo,
kann das JC nach all den Jahren noch Teilbeträge zurückfordern?
ja. Denn schließlich hättet Ihr aus den jeweiligen Bescheid sehen können, daß hier Deiner Mutter die volle Miete gezahlt bekommen hat, obwohl Du selbst ja kein ALG II bezogen hast. Weswegen ich auch in dem Vorhaben
Einen WS werde ich definitiv einreichen
recht wenig Sinn sehe.
Gruß!
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Danke für die Antwort
In den Bescheiden sind immer nur die in der BG zu berücksichtigenden Personen aufgezählt und dass meine Mutter und mein Bruder da aufgezählt sind, ist ja auch nicht falsch. Dass ich in den Bescheiden keine Erwähnung finde, habe ich daraus abgeleitet. Deswegen habe ich bei Vorsprachen im JC ja auch immer wieder erwähnt, dass ich auch hier lebe, U25 und Studentin bin und keine Bezüge vom JC erhalte. Nachdem wir das so oft schon angesprochen hatten und nix weiter getan wurde, sind wir davon ausgegangen, dass es so wohl seine Richtigkeit hat, auch wenn es für uns nicht nachvollziehbar ist.
Im Weiterbewilligungsbescheid gibt es übrigens eine Zeile für die Anzahl der im Haushalt mitlebenden Personen und dann noch eine Zeile für die Personen, die in die BG gehören (bei beiden geht es um Personen NEBEN dem Antragsteller). Ich habe dann 2 (weitere) Personen für Haushalt und 1 (weitere) Person für BG angegeben. Die Anträge wurden bewilligt, ohne Anforderung einer Anlage für Haushaltsgemeinschaften (von der ich nichts wusste).
Unwissen schütz vor Strafe nicht, aber mir geht es jetzt darum, dass der Fehler erst jetzt registriert wird vom JC.
Wir haben nichts vorsätzlich verschwiegen und uns darauf verlassen, dass die Sachbearbeiter bei den Vorsprachen schon wissen was sie tun.
LG -
Hallo,
In den Bescheiden sind immer nur die in der BG zu berücksichtigenden Personen aufgezählt
eben. Und dennoch wurde ja offensichtlich die volle Miete gezahlt. Euch hätte also auffallen müssen, daß eine Person im Bescheid nicht aufgeführt wird und also für diese eine Person auch keine Miete zu zahlen ist.
Wir haben nichts vorsätzlich verschwiegen und uns darauf verlassen
Mag sein. Ich habt aber auch nichts gegen die Überzahlung gemacht. Es ist auch Eure Pflicht, die Bescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Und das mit der vollen Mietzahlung hätte auffallen müssen.
Wie auch immer: die Rückforderung dürfte durchaus rechtens sein. Deine Mutter kann allerdings dann eine Ratenzahlung vereinbaren. Für eine rechtliche Gegenwehr a la Widerspruch oder Klage sehe ich kaum Chancen.
Gruß!
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Nochmals hallo und danke für deine Antwort
Und dennoch wurde ja offensichtlich die volle Miete gezahlt. Euch hätte also auffallen müssen, daß eine Person im Bescheid nicht aufgeführt wird und also für diese eine Person auch keine Miete zu zahlen ist.
[...] nichts gegen die Überzahlung gemacht. Es ist auch Eure Pflicht, die Bescheide auf Richtigkeit zu prüfen. Und das mit der vollen Mietzahlung hätte auffallen müssen.Ich sage ja, ich habe (mehrmals) nachgehakt beim JC. Sowohl bei Abgabe des Antrags als auch nach Eingang des Bescheids. Meine Nachfrage wurde immer nur mit "Sie sind U25 und zählen nicht in die BG" entgegnet.
Ich bin davon ausgegangen, dass es damit zusammenhängt, dass ich noch im Vollzeitstudium stecke und BaFöG beziehe.Wie auch immer: die Rückforderung dürfte durchaus rechtens sein. Deine Mutter kann allerdings dann eine Ratenzahlung vereinbaren. Für eine rechtliche Gegenwehr a la Widerspruch oder Klage sehe ich kaum Chancen.
Ich frage mich halt, für welchen Zeitraum Rückforderungen rechtens sind. Immerhin haben wir mehrmals bei Vorsprache darauf hingewiesen, dass ich auch im Haushalt lebe (auch nachdem Bescheide ankamen!). Ab dem Punkt, an dem ich das JC auf so etwas hinweise, sollte doch das JC verantwortlich dafür sein, dass eine Korrektur der Leistung stattfindet.
Eine Ratenzahlung zu vereinbaren ist ja nicht schwer, aber wäre natürlich einfacher/schneller zu tilgen, wenn die Rückforderung nicht für Überzahlungen über einen Zeitraum von über 3 Jahren berechnet wäre.
Sind ja auf finanzielle Beihilfe angewiesen, sonst würden wir uns den ständigen Papierkram und den damit verbunden Stress ersparen. -
Hallo,
Meine Nachfrage wurde immer nur mit "Sie sind U25 und zählen nicht in die BG" entgegnet.
und noch- und nun auch letztmalig: bei dieser Auskunft hätten bei Euch alle Alarmglocken klingeln müssen, wenn aus den Bescheiden ersichtlich war, daß die gesamte Miete dennoch gezahlt wurde. Ich streite ja nicht ab, daß hier auch ein Fehler vom Amt vorliegen könnte, Aber es ist eben kein einseitiges Verschulden. Auf der ersten Seite des Bescheides vom Jobcenter stehen die relevanten Daten u.a. auch zu den Kosten der Unterkunft. Hier hätte Euch schon auffallen müssen, daß die Gesamtmiete übernommen wurde, obwohl Du nicht weiter als Mitglied der BG aufgeführt wurdest.
für welchen Zeitraum Rückforderungen rechtens sind
4 Jahre.
Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht Dein Problem. Ihr habt über einen ziemlich langen Zeitraum die volle Miete vom Amt bekommen, ohne Euch gefragt zu haben, ob das in Ordnung ist. Immerhin verweist Du ja selbst ständig darauf, daß Ihr dem Jobcenter mitgeteilt habt, daß Du nicht zur BG gehört hast. Dennoch habt Ihr die vollen Mietzahlungen empfangen und nicht reklamiert, hattet also einen geldwerten Vorteil, Nun, nach einer Rückforderung, kommt dann das plötzliche Erwachen und die Schuld wird ausschließlich bei dem Amt gesucht. Nicht böse sein - aber ich kann nicht jahrelang laut Bescheid offensichtlich falsche Zahlungen einnehmen, um mich dann darüber aufzuregen, daß diese Überzahlungen zurück gefordert werden.
Gruß!
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