ALG II Sanktion - Bedarfsgemeinschaft - Fragen zur Arbeitsaufnahme

  • Hallo,ich habe mal eine Frage an euch.Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und 4 Kinder in einem Haushalt(Bedarfsgemeinschaft). Wenn ich jetzt z.b. eine Sanktion von 30% erhalten würde,werden die 30% dann nur von meinem Regelsatz gestrichen? Oder sind das immer 30% Sanktion auf das gesamte Geld?

  • Die werden nur von deinem Regelsatz gestrichen. Trotzdem solltest du dir das gut überlegen. Das Geld fehlt ja im Grunde der ganzen Familie. Du bekommst ja wohl weiterhin zu essen und zu trinken. Aber es kann vielleicht eine ausstehende Rechnung nicht bezahlt werden (ist nur ein Beispiel).

  • Also im Grunde 424 Euro- 30% ?? Ich weiss das das Geld dann der ganzen Familie fehlt. Es war nur eine Frage die ich schon länger mal beantwortet bekommen wollte,im Internet aber nicht wirklich die Antwort gefunden habe.

  • Wenn Du mit Deiner Lebensgefährtin zusammen lebst, bekommst Du keine 424 Euro Regelbedarf sondern weniger. Das ist im Fall von Sanktionen insoweit ein kleiner Vorteil, als auch die Sanktion nur 30 % vom niedrigeren Betrag sind.

  • Hallo,ich habe mal eine Frage an euch. Ich beziehe in einer Bedarfsgemeinschaft zurzeit ALG II. Ich habe einen Job in Aussicht und könnte eventuell in den nächsten Tagen dort anfangen in Vollzeit. Wenn ich jetzt z.b. am 15.06 dort anfange und meinen Arbeitsvertrag dem Jobcenter vorlege, Streichen die dann sofort das Geld? Oder würde ich es dann nochmal am Ende des Monats erhalten? Lohn würde ich erst mitte Juli erhalten.

  • Hallo,

    deine Leistungen würden vermutlich gekürzt werden, weshalb du einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen kannst.

    Zudem bist du dazu verpflichtet, alle Veränderungen sofort dem Jobcenter mitzuteilen. Teilst du die Arbeitsaufnahme erst im Juli mit, könnte dies zu Problemen führen.

  • Hallo, ich beschäftige mich die ganze Zeit mit einer Frage,Glaube aber das ihr mehr Ahnung davon habt. Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und kriegen momentan Alg 2 ( Lebensgefährtin,Kinder und ich). Jetzt fange ich Anfang März einen neuen Job an ( Vollzeit). Meine frage ist wenn ich im März die Arbeit aufnehme uns dann für den März noch Alg 2 zusteht? Der erste Gehalt würde ja erst im April dann kommen. Oder behält das Jobcenter die Zahlungen dann ein bis mein erster Lohn kommt?

  • Hallo!

    Beitrag in dieses Thema verschoben, denn hier wurden die Fragen schon

    von @bass386 beantwortet und neues Thema nicht

    notwendig.

    Hallo,

    deine Leistungen würden vermutlich gekürzt werden, weshalb du einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen kannst.

    Zudem bist du dazu verpflichtet, alle Veränderungen sofort dem Jobcenter mitzuteilen. T

    Arbeitsaufnahme umgehend dem Jobcenter mitteilen und Vorgehen, wie @bass386 schrieb.

    Gruß

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