ALG II Aufstockung - Selbstständig und Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • Hallo meine lieben Forenmitglieder.

    Die Situation sieht folgendermassen aus. Ich möchte mit meiner Freundin + Kind (nicht mein Kind) in eine Wohnung in Bremen zusammen ziehen!

    Leider bin ich ALG2 Aufstocker!

    Welche Kosten werden bewilligt?

    Die Wohnung: 80qm / 650€ Kalt / 850€ Warm

    Meine Einnahmen: Selbständigkeit 100€ + 400€ Mini Job

    Freundin Einnahmen: Vollzeit 1100€ + 194 Kindergeld + 270€ Unterhaltskosten vom richtigen Vater

    Wird das Amt das genehmigen überhaupt? Wir planen nämlich noch ein Kind! Was wird bewilligt?

    Vielen lieben Dank an euch!

  • Hallo,

    die Wohnung ist zu groß (angemessen wären bei 3 Personen 75 qm), die Miete ist zu hoch (bei 3 Personen 578 € kalt) und die Absicht, irgendwann mal ein "Kind zu planen" ohne Interesse.

    Abgesehen davon: ich sehe noch nicht mal einen Anspruch auf ALG II als solches. Aber für eine entsprechende Einschätzung sind Deine Angaben auch zu mager.

    Gruß!

  • Das heisst, das ich nichts vom Amt kriegen würde?

    Die würden nur meine Krankenversicherung bezahlen?

    Und ich würde auf meinen Einnahmen: Selbständigkeit 100€ + 400€ Mini Job sitzen bleiben?

    Vielen Dank

  • Es wird schon Geld geben, aber wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, worauf man durch deine Aussagen durchaus schliessen kann, könnte mit dem Einkommen auch Wohngeld in Frage kommen.

    Du kannst natürlich umziehen wohin du magst, allerdings würden im schlimmsten Fall nur die bisherigen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.

  • Okay @bass386 ...die Corinna sagt aber; die Wohnung ist zu gross und die Miethöhe ebenfalls!

    Heisst das also, das ich zu meinem Einkommen (Selbständigkeit 100€ + 400€ Mini Job) noch Wohngeld kriegen könnte? Ist halt nicht ganz sicher?

  • Nein, es gibt nur Wohngeld oder Hartz IV. Zusammen mit deiner Freundin könntest du Anspruch auf Wohngeld haben, dies muss geprüft werden. Solltet ihr beide Anspruch auf ALG II haben, dürfte zumindest das Kind mit den Einnahmen aus dem Leistungsbezug hinausfallen und Kinderwohngeld beziehen.

  • @bass386 Also meine Freundin hat eine Vollzeit Stelle, sie fällt da raus!

    Was meinst du mit : das Kind mit den Einnahmen aus dem Leistungsbezug hinausfallen und Kinderwohngeld beziehen??

  • Bei einer Bedarfsgemeinschaft können nur beide gemeinsam herausfallen, nicht nur deine Freundin allein.

    Das Kind hat durch seine Einnahmen vermutlich Anspruch auf Kinderwohngeld. Dies muss extra beantragt werden.

  • 1. Wohngeld beantrage ich auch bei ALG2 oder ist das eine andere Stelle? Sorry ich komme etwas durcheinander...

    2.Kinderwohngeld wird auch bei ALG2 beantragt? Und wenn das durch geht, dann bekomme ich keine Unterstützung richtig?

    @bass386

  • Hallo,

    Wohngeld beantrage ich auch bei ALG2 oder ist das eine andere Stelle?

    Wohngeld ist eine vollkommen andere Leistung als das ALG II und kann nur bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Ob nun aber ALG II oder Wohngeld in Betracht kommt, kann ich nicht einschätzen - dazu bräuchte ich das Brutto- und das Nettoeinkommen der Freundin.

    Kinderwohngeld wird auch bei ALG2 beantragt? Und wenn das durch geht, dann bekomme ich keine Unterstützung richtig?

    Äh - wenn Ihr Wohngeld beantragt, wird das Kind automatisch mit berücksichtigt.

    Gruß!

  • Wohngeld ist eine vollkommen andere Leistung als das ALG II und kann nur bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Ob nun aber ALG II oder Wohngeld in Betracht kommt, kann ich nicht einschätzen - dazu bräuchte ich das Brutto- und das Nettoeinkommen der Freundin.

    Das Nettoeinkommen : 1100€ Brutto: 1700€

  • Hallo,

    ok - es kommt nur ALG II in Betracht. Die ersten 6 Monate würdet Ihr 625 € erhalten. Ab dann würden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden, was dann das ALG II auf ca. 395 € reduzieren würde.

    Allerdings würdet Ihr auch keine Kostenübernahme und Du keine Umzugsgenehmigung erhalten. Das bedeutetm daß eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht vom Amt übernommen werden und auch kein Kaution übernommen wird. Von daher würde ich mir das mit der Wohnung nochmal sehr genau überlegen, weil hier ein unabwägbares Risiko für Euch vorliegt.

    Gruß!

  • Hallo,

    ok - es kommt nur ALG II in Betracht. Die ersten 6 Monate würdet Ihr 625 € erhalten. Ab dann würden nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden, was dann das ALG II auf ca. 395 € reduzieren würde.

    Allerdings würdet Ihr auch keine Kostenübernahme und Du keine Umzugsgenehmigung erhalten. Das bedeutetm daß eventuelle Nachforderungen des Vermieters aus den Betriebskosten nicht vom Amt übernommen werden und auch kein Kaution übernommen wird. Von daher würde ich mir das mit der Wohnung nochmal sehr genau überlegen, weil hier ein unabwägbares Risiko für Euch vorliegt.

    Gruß!

    Das heisst wir würde das alles haben:

    Meine Einnahmen: Selbständigkeit 100€ + 400€ Mini Job

    Freundin Einnahmen: Vollzeit 1100€ + 194 Kindergeld + 270€

    + 6 Monate 625€ und danach 395€

    Alles zusammen: ca 2000€ Monatlich hätten wir zu dritt zum Leben!?

  • Bei 1700 Brutto ist das Netto üblicherweise deutlich höher - wenn da keine Sachleistungen drin sind, stimmt hier eine Angabe nicht.

    Falls die Zahlen wichtig genug sind, solltest Du das noch einmal überprüfen.

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