Hallo zusammen,
Es geht um eine gute Freundin von mir.
Heute habe ich von ihr erfahren das sie für Mai keine Leistungen bekommen hat.
Auf telefonische Nachfrage wurde ihr nur gesagt, dass die Zahlungen vorläufig gestoppt wurden, und sie bitte persönlich zum Jobcenter kommen soll.
Es gab weder eine Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion, noch einen Sanktionsbescheid.
In mir sagt alles das das so nicht rechtens sein kann. Und da es keinen Bescheid gibt, gegen den man Widerspruch einlegen könnte, sollte, bzw. kann doch der einzige weg für die sein beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung zu erwirken, oder?
Für eure Antworten danke ich im vorraus herzlich!
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