ALG II Aufstockung - Urlaubsgeld und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Ich habe eine Frage

    Ich bin seit 2 Jahren Berufsunfähig und beziehe bis heute Übergangsgeld/Krankengeld.

    Ab Morgen werde ich in einem anderen Beruf wieder Berufstätig sein jedoch mit wesentlich weniger Einkommen, sogar weniger als Übergangsgeld.

    Da ich auch Unterhaltspflichtig bin für 3 Kinder habe ich bereits Ende März Antrag auf Alg2 gestellt.

    Bisher war jedoch Übergangsgeld, Kilometergeld und Verplegungsgeld so hoch das ich sicher war keinen Anspruch zu haben.

    Auf anraten der Sachbearbeiterin habe ich den Antrag aber bereits Ab März gestellt.

    Nun wurde mein altes Arbeitsverhältniss zum 30.4 beendet und mir wir noch Urlaub ausgezahlt ca 3400 Netto.

    Wie soll ich damit umgehen.

    Ist es möglich den Antrag auf Juni zu verschieben so das die 3400.- nicht als Einkommen zahlen sondern als Vermögen.

    Danke im vorraus für Eure Mühe

    Da Waidla

    Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem.


    Ich bin nach längerer Krankeit in einer Massnahme der Rentenversicherung, hier erhalte ich Übergangsgeld, Verpflegungsgeld und Fahrtkosten. Alles zusammen 1821.- Zuviel für Alg2.


    Ab 20.5(geplant war der 11.5) werde ich von meiner jetzigen Praktikumstelle übernommen

    und erhalte ca 2200.- Brutto


    Lt Brutto/Nettorechner ca 1530.- Netto


    Ich habe daher bereits als ich von der Übernahme erfahren habe (ende März)

    Aufstockendes Alg 2 beantragt (auf anraten des Jobcenters). Es fehlen zur Berechnung

    aber noch mein Arbeitsvertrag


    Nun erhalte ich aber im Mai noch eine Urlaubsabgeltung meines alten Arbeitgebers von

    Brutto 6000.-€


    Wie soll ich nun verfahren damit diese nicht auf 6 Monate gestreckt angerechnet wird.

    Ich bräuchte das Geld zur Schuldentilgung bei meinen Eltern und zur Autoreperatur.

    Antrag zurücknehmen und im Juni neu beantragen?

    Grüsse da Waidla

  • Hallo,

    es wird hier keine Tipps geben, wie man gewisse Regelungen des SGB II umgehen kann.

    Wenn du alleinstehend bist, wirst du mit deinem Einkommen keinen Anspruch mehr auf ALG II haben.

    Auch bitte ich dich darum, nicht ständig neue Threads für die selben Fragen zu eröffnen!

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