Elterngeld - Unterhalt - Ausbildung und Fragen ALG II Anspruch

  • Hallo ihr Lieben,

    ich wohne mit meinen Partner zusammen seit 06.18. 12.18 haben wir ein Kind bekommen , das Elterngeld bekomme ich bis 12.18. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung und wollte im 03.2020 wieder arbeiten gehen. Folgendes : Mein Freund und der Kindsvater ist bis zum 02.2020 in der Ausbildung, bekommt somit seine Azubi Vergütung und 200€ Kindergeld und 200€ Unterhalt von seinem Papa. Er enthält kein BAFÖG. Da wir ab 01.2020 nur noch sein Einkommen haben und ich auf das Kind aufpasse ( bis er einen Krippenplatz 2020 bekommt) haben wir ein finanzielles Problem. ALG 1 kommt nicht hin da ich mit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen kann, da keine Kinderbetreuung stattfinden kann. ALG 2 wird höchstwahrscheinlich abgelehnt da er erst BAFÖG beantragen müsste , da aber sein Papa schon Unterhalt freiwillig bezahlt haben wir die Befürchtung dass der Staat sich das Geld bei seinem Papa wiederholt sobald BAFÖG er erhalten würde. Und uns wir erst ALG 2 abgelehnt wenn er kein BAFÖG erhalten würde vom Amt. Was kann man tun? Wir sind echt aufgeschmissen und ratlos. Wir wollen arbeiten gehen selbstverständlich, jedoch muss erst die Kinderbetreuung sicher sein und die meisten Krippenplätze werden im Sommer vergeben.

  • Hallo,

    bekommt somit seine Azubi Vergütung und 200€ Kindergeld und 200€ Unterhalt von seinem Papa. Er enthält kein BAFÖG.

    was jetzt nicht unbedingt verwundert. Azubis haben keinen Anspruch auf BaföG, sondern ggf. auf BAB. Wie sieht es also damit aus?

    Gruß!

  • Auch BAB ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Hast du denn dein Kind schon für einen Krippenplatz angemeldet? Manche Krippen nehmen die Kinder auch eher oder auch zwischendurch. Ich spreche von der Großstadt. Solltest du ländlich wohnen, sieht es wahrscheinlich anders aus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!