ALG II Selbstständigkeit - Konto Auszüge Paypal und Datenschutz

  • Guten Abend an alle.

    ich habe ein Problem mit der Antrag Stellung,

    Ich bin Mitte 30 und schon seit über 10 Jahren selbstständig als Grafik Gestalter (mit abgeflossenem Studium) von Beruf, ich habe bereits im FEB einen Antrag auf Grundsicherung zur Stabilisierung meiner Selbstständigkeit beantragt. Erst hat man mich Wochen lang warten lassen und jetzt Droht man mir mit einer Ablehnung weil ich in meinen Konto Auszügen Kunden Daten Geschwärzt habe. Ich habe nur die Namen und Kontonummern Meiner Kunden ( natürliche Personen) geschwärzt. Einige meiner Kunden haben mir auch, nach dem ich sie gefragt habe, untersagt ihre namen dem JC weiterzugeben. Dazu kommt das ich nicht weiß ob ich das nach der neuen DSGVO überhaupt darf persönliche daten weiter geben, gerade bei paypal wo die Kontodate auch Persönliche Email Adressen enthalten. Dazu kommt auch wenn es erlaubt wäre und vom JC verlangt werden darf wäre es ein totaler Vertrauensbruch, in ein paar fällen auch ein Vertragsbruch, und in jedem Fall ein absoluter Verlust meiner Beruflichen Integrität.

    Ich bin jetzt ziemlich in der klemme, wenn ich keine Grundsicherung bekomme weiß ich nicht weiter. Kann mir jemand helfen?

    MFG Lukas

  • Hallo,

    das Schwärzen ist nur bei bestimmten Abbuchungen statthaft, nicht aber bei Einnahmen.

    Im übrigen sind Deine Bedenken auch nicht nachvollziehbar: das Jobcenter darf Kontoauszüge nur bei bestimmten (Mißbrauchs-)Vorwürfen speichern.

    Gruß1

  • Hallo Corina,

    Danke für deine Antwort, aber warum sind meine bedenken nicht nachvollziehbar?

    Darf das Jobcenter Daten von mir verlangen von denen man mir ausdrücklich die Weitergabe untersagt hat?

    Gerade bei PayPal kann man in den Kontodaten und den Benutzernamen wirklich Persönliche Informationen ( zb Persönliche/private Email adressen) über meine Kunden Auslesen.

    Du schreibst Das Jobcenter darf die Kontoauszüge speichern falls man mir bestimmte missbrauchsvorwürfe macht, und was ist wenn man mir diese macht? Ich habe mir nichts vorzuwerfen, ich gehe einer ganz legalen und rechtmäßigen arbeit nach, das bedeutet aber nicht das mir Dritte (das JC in diesem Fall) keinen missbrauch vorwerfen können. Und selbst wenn ich etwas Falsches machen würde, was können meine kunden denn dafür?

    Mir geht es wirklich nur darum das Vertrauensverhältnis zu und die Privatsphäre von meinen kunden und Unterstützer zu schützen. Ich selbst habe nichts zu verbergen und bin 100% dazu bereit alles offen zulegen was meine Person Betrifft, aber warum darf das JC daten verlangen die nicht meine sind?

    MFG Lukas

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas (12. Mai 2019 um 19:26)

  • Hallo,

    Darf das Jobcenter Daten von mir verlangen von denen man mir ausdrücklich die Weitergabe untersagt hat?

    Ja. Schon allein deswegen, weil in einem selbstständigen Geschäftsverkehr nun mal solche Angaben wie Kundenname unabdingbar für eine korrekte Buchhaltung sind. So würde mich z.B. mein Finanzamt ziemlich fertig machen, wenn ich nur geschwärzte Einnahmenachweise mit der Begründung vorlegen würde, daß meine Kunden nicht wollen, daß das Finanzamt etwas von dem Auftraggeber efahren würde...

    Wie auch immer: Du hast die Alternative, die Angaben zu verweigern - mit dem Risiko, daß die Leistung eingestellt wird.

    mit dem Hinweis auf die neue Datenschutzverordnung

    Vielleicht solltest Du Dich erstmal mit der Materie vertraut machen, bevor Du solche sinnlosen Hinweise gibst.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die Korrektur meiner Inneren Einstellung 🤣👍.

  • Hast du evtl. den entsprechenden Gesetzestext? Würde mich interessieren inwieweit Monteure, die in der Regel Spesen vom Arbeitgeber bekommen und ein Gehalt noch zusätzlich Leistungen nach SGB II beantragen können. Ich lasse mich gerne belehren.

    Im übrigen ist das Finanzamt was anderes als das Jobcenter und Kundennamen darf man beim Jobcenter mit Sicherheit schwarzen. Es muss ja nur überprüft werden, ob die Einnahmen korrekt angegeben werden.

  • Vielleicht solltest Du Dich erstmal mit der Materie vertraut machen, bevor Du solche sinnlosen Hinweise gibst.

    Ich habe und wollte keine hinweise geben, ich habe fragen gestellt bei denen ich Hilfe wollte, Und keine Frage ist Sinnlos. so sehe ich das jedenfalls.

    Abgesehen davon hat das Finanz amt sich noch nie bei mir beschwert wenn ich Namen und Verwendungszwecke, Email Adressen, oder intime Daten geschwärzt habe. Ich arbeite Seit über 10 Jahren in meinem Beruf. Für diese Maßnahmen hatte bis her Jedes Amt, und jede Institution Verständnis.

    Ich Hatte sogar Jahre lang überhaupt kein Konto, das war auch völlig legal und aus keinem Konto gibt es auch keine Kontoauszüge. damals musste das amt einfach mit meinem Wort leben und selbst da hatte ich nie Probleme.

    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas (13. Mai 2019 um 10:45)

  • erst mal danke für Eure antworten.

    Das Jobcenter schreibt es sei "Zwingend Erforderlich" das ich ungeschwärzte (PayPal) Kontoauszüge vorlege.

    Ich habe mich nun auch schon Intern Informiert, bei einem Beamten des Arbeitsamtes. Da wurde mir gesagt das ich Alle Daten schwärzen darf die zur Identifizierung Natürlicher Personen führen Können, die Ausnahme sei nur wenn Eine Prüfung stattfinde, wenn ein Betrug verdacht bestünde.

    Es Sei Aber allgemein Keine zwingende Notwendigkeit diese Daten zu erheben.

    Nach mehren nachfragen bei meinem Sachbearbeiter, bekam ich nie eine Antwort auf die Frage, Warum und für was die Namen und Daten meiner Kunden unbedingt gebraucht werden.

    Es geht mir wirklich nur darum keinen Fehler zu machen, und die Privatsphäre meiner Kunden und meine Vertrauenswürdigkeit zu schützen.

    Es handelt sich hier wirklich nur um die Daten Dritter, Menschen die ich zum Teil auch nicht persönlich kenne.

    Ist das Amt wirklich berechtigt mich in einer Notlage so unter druck zu setzen ?

    Mir wegen einer Ungeklärten Sache meine Hilfe zu verweigern?

    Ich weiß nicht weiter.

    MFG Lukas

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas (13. Mai 2019 um 11:20)

  • @Lukas

    Das mit der Materie war nicht auf Dich gemünzt.

    Du solltest mal eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes richten - vielleicht kann der konkret den Sachverhalt beantworten und Du hättest ggf. dann auch etwas, was Du dem Jobcenter vorlegen könntest.

    Dennis

    Äh - was hat denn nun ein Monteur bei der Frage nach geschwärzten Kontoauszügen zu tun?

    Mann Mann Mann...

  • Hallo,

    darf man beim Jobcenter mit Sicherheit schwarzen.

    Im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit sind grundsätzlich alle Einnahmen relevant. An dieser Stelle kommen daher grundsätzlich keine Schwärzungen in Betracht.

    Es muss ja nur überprüft werden, ob die Einnahmen korrekt angegeben werden.

    Nein. Es müssen auch die Einnahmearten überprüft werden, da davon die Anrechnung von Freibeträgen abhängig ist. Es spielen noch andere Aspekte hier mit rein, auf deren Erläuterung ich aber verzichte.

    Von daher würde ich auf Aussagen, die die Worte "mit Sicherheit" verwenden, verzichten.

  • […] Es müssen auch die Einnahmearten überprüft werden, da davon die Anrechnung von Freibeträgen abhängig ist. Es spielen noch andere Aspekte hier mit rein, auf deren Erläuterung ich aber verzichte. […]

    Hallo Hoppel,

    Ich wäre dir Dankbar wenn du das Genauer Erläutern würdest.

    Es handelt sich um ein Paypal Konto, Ich habe grundsätzlich nur unkenntlich gemacht was Dritte Natürliche Personen Betrifft, Deren Namen und Deren Mail Adressen. Einkommensart Z.b. "Spende" und der begrat sind deutlich erkennbar, Dazu kommt das es sich um wirklich sehr geringe Einkünfte handelt, meistens nicht mehr als 30€ selten mal 100 oder 200€ aber nie mehr als 200.

    Es geht mir hier um eine Rechtliche Klärung In erster Liene möchte ich meine Kunden schützen, mir wurde auch von einigen Personen Ausdrücklich untersagt ihre Daten weiter zu geben.

    Dazu kommt das mir meine Sachbearbeiter überhaupt nichts erklären und überhaupt nicht auf meine bedenken und fragen eingehen.

    Sie setzen mich mit dieser Forderung extrem unterdruck, in dem sie sagen wenn ich nicht abliefere bekomme ich keine Unterstützung.

    Selbst wenn ich nun Die Namen und Mail Adressen meiner Kundschaft vorlegen werden muss, Dann bin ich doch mit Sicherheit verpflichtet diese Personen vorher zu informieren, oder?

    Jeder kann sich vorstellen das ich damit einen Großen Teil meiner Kundschaft verlieren werde, und Außerdem meine Berufliche Integrität einen enormen schaden nimmt, da ich ja nicht mal erklären kann was genau mit den Daten Pasiert oder Warum sie erhoben wurden.

    Sind Die Sachbearbeiter Beim Jobcenter zum Schweigen verpflichte, Wie ist es mir der Weiterverarbeitung der Namen und Mail Adressen?

    Ich kann mir kaum vorstellen Das Man Daten erheben will um diese Dann nicht weiter zu verarbeiten. Denn dann Bräuchte man diese nicht.


    MFG lukas

  • Hallo,

    Es geht mir hier um eine Rechtliche Klärung

    dafür steht ein Forum nicht zur Verfügung. Du hast die Möglichkeit, Dich an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslandes oder ggf. mit einem Beratungsschein an einen Fachanwalt zu wenden. Nur diese Instanzen können eine rechtliche Klärung herbei führen.

    Gruß!

  • dafür steht ein Forum nicht zur Verfügung.

    Ich meinte damit auch nicht das ich das Von diesem Forum Erwarte, sondern das das mein Ziel im Allgemeinen der Situation ist.

  • Hallo,

    nochmal: hier geht es um Sozialrecht und nicht um Datenschutz. Meine Meinung zu letzterem habe ich Dir bereits erläutert, weitergehende verbindliche Informationen kann Dir nur der in #14 genannte Personenkreis geben.

    Gruß!

  • Naja ich Hatte gehofft das man mir hier hilft.

    Ich bin wirklich in einer Notsituation, und komme nicht mehr weiter. Aber dann werde ich mein Account wieder Löchen wenn ich hier auch keine Hilfe erwarten kann.

  • Hallo,

    scheinbar willst Du es nicht verstehen: bei Deiner Frage geht es um Datenschutzrecht, hier geht es um Sozialrecht. Sozialrechtlich hast Du eine Mitwirkungspflicht und bei fehlender Mitwirkung kann Dir eine Leistung versagt werden. Das alles hat dann aber nichts mit dem Datenschutzrecht zumal bei einer staatlichen Einrichtung zu tun. Dafür gibt es hier keine Experten und keiner hier kann Dir auch noch eine rechtsverbindliche Auskunft geben - soweit wird sich hier keiner aus dem Fenster lehnen. Zumal sich Dein Jobcenter auch kaum darum schert, was in einem Forum für eine Rechtsansicht besteht und die Frage m.W. auch datenschutzrechtlich noch nicht höchstrichterlich geklärt wurde.

    Hatte gehofft das man mir hier hilft.

    Naja - Dir wurde nun von mehreren Sozialrechtlern (aber eben nicht Datenschutzrechtlern) geantwortet, daß das Schwärzen von Einnahmebuchungen nach deren Meinung nicht zulässig sei. Was erwartest Du denn noch?

    und komme nicht mehr weiter.

    Weswegen Du anscheinend auch ständig meine Hinweise auf den Datenschutzbeauftragten oder die Inanspruchnahme eines Beratungsscheines ignorierst.

    Wie auch immer: es wurde alles erdenkliche gesagt, weswegen das Thema geschlossen werden kann.

    Gruß!

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