Bundessozialgericht verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Schulbüchern
Die Kosten für Schulbücher sind vom Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf zu übernehmen,
wenn Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
(Quelle Tachles-Sozialhilfe.de)