Ausbildungsvergütung - ALG II und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo guten Tag

    Ich hab folgende Situation in ein paar Monaten:

    Ich 17 Jahre wohne mit meiner Mutter und meinen 4 Geschwistern und wir beziehen sozial Geld Miete wird bezahlt das ganze Programm halt

    Und wie ist das mit meiner Ausbildungsvergütung wie könnte ich es auf legale Weise umgehen dass mir nichts oder nicht so viel abgezogen wird so weit ich weiß bekomme ich vom Gehalt 100€ und vom Rest 20%

  • Hallo,

    Deine Mutter könnte Dich aus der Bedarfsgemeinschaft herausnehmen lassen, weil Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst. Das würde aber bedeuten, daß Du dann Deinen Mietanteil Deinen Stromanteil, Deine Lebensmittel usw. selbst finanzieren müßtest, denn Deine Mutter würde keine Leistungen mehr für Dich erhalten.

    Gruß!

  • Da du noch unter 25 Jahre alt bist, gehörst du automatisch zu der Bedarfsgemeinschaft. Dein Geld wird aber nur auf dich angerechnet. D. h. du musst deinen Mietanteil und Nebenkosten selbst bezahlen. Natürlich auch Lebensmittel und Hygieneartikel. Das Kindergeld, was du nicht brauchst, um deinen Bedarf (1/6 der Miete und Nebenkosten plus Regelsatz) zu decken, wird deiner Mutter angerechnet. Im Übrigen wird dir von deiner Ausbildungsvergütung nichts abgezogen. Du bist weniger hilfebedürftig. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld, sondern dazu gedacht, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

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