ALG II Antragstellung und Fragen zu Unterlagen

  • Juhu,

    habe einen ALG2 Antrag gestellt und das Amt möchte, von einer betrieblichen Altersvorsorge, eine Übersicht über die eingezahlten Beiträge vom AG und AN (getrennt aufgestellt) sehen.

    Eine Übersicht über den derzeitigen (Rückkauf)wert wollte das Amt auch. Diese habe ich schon eingereicht, dass reicht dem Amt nicht.

    Kann mir hier jemand sagen warum das dem Amt nicht ausreicht? (Welche Rolle spielen, die eingezahlten Beiträge separat aufgeschlüßelt vom AG/AN in der ALG2 Berechnung?)

    Viele Grüße

    die tikki beer

  • Hallo,

    Frage ist untergegangen.

    Die von Dir selbst eingezahlten Beiträge haben bei der Einkommensberechnung einen anderen Stellenwert als die vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge. Von daher sehe ich in der Forderung des Jobcenters nicht unbedingt etwas schlimmes.

    Gruß!

  • Hallo,

    #

    das ganze dient der Ermittlung, ob die Betriebsrente als Vermögen verwertbar ist oder nicht. Im Regelfall trifft letzteres zu aber das Amt prüft das nun einfach.

    Ich würde mir daher nicht allzuviel Sorgen machen.

    Gruß!

  • sehe ich etwas anders, denn:

    • Ob die Betriebsrente als Vermögen verwertbar ist (Innerhalb des Altersvorsorgeschonvermögens, nicht normales Vermögen), das ist völlig klar, das hat das Jobcenter auch zu prüfen (wie Corinna schon schreibt)
    • aber über die Einzahlungen in der Vergangenheit, darüber hat das Jobcenter NICHTS zu sagen und geht das Jobcenter auch nichts an.
    • weiterhin könne die Einzahlungen des Arbeitsgebers bei einer betrieblichen Altersvorsorge NICHT als verwertbares Einkommen angerechnet werden, eigene Einzahlungen sind grundsätzlich freigestellt.
    • sollte das Jobcenter jedoch die betrieblichen Zahlungen als Einkommen werten und somit das ALGII kürzen, ist das automatisch die Verhinderung der regierungsseitigen GEFORDERTEN Altersvorsorge, da bei Anrechnung der betrieblichen Zahlungen das Existenzminimum NICHT mehr zur Verfügung steht.
  • Hallo,

    aber über die Einzahlungen in der Vergangenheit, darüber hat das Jobcenter NICHTS zu sagen und geht das Jobcenter auch nichts an.

    wonach aber nicht gefragt wurde. Aus der Ursprungsfrage ist nicht ersichtlich, ob die Einzahlungen getätigt wurden oder noch getätigt werden. Von daher ist meine Antwort durchaus richtig. Im übrigen sehe ich auch keinen Anlaß, die alten Zahlungen nun nicht vorzulegen - es bringt einfach nichts, sich deswegen mit dem Amt rum zu ärgern.

    Dein letzter Punkt widerspricht sich übrigens selbst mit den anderen Punkten und ist eigentlich auch unnötig - nirgendwo ist ersichtlich, daß hier keine Vermögensanrechnung erfolgt.

    Insgesamt scheint mir Dein Beitrag eher unnötig, weil er nichts anderes aussagt als das, was ich schon geschrieben habe.

    Gruß!

  • hallo,

    die Einzahlungen werden gerade nicht getätigt, da ich gerade keine Einkommen eines Arbeitgebers habe.

    "sollte das Jobcenter jedoch die betrieblichen Zahlungen als Einkommen werten und somit das ALGII kürzen, ist das automatisch die Verhinderung der regierungsseitigen GEFORDERTEN Altersvorsorge, da bei Anrechnung der betrieblichen Zahlungen das Existenzminimum NICHT mehr zur Verfügung steht."

    Den Punkt find ich Interessant.

    Sollte das Jobcenter das als Vermögen werten sehe ich keinen Weg diese betriebliche Altersvorsorge zu kündigen und auch in Zukunft so etwas nicht noch einmal abzuschließen.

    "Dir selbst eingezahlten Beiträge haben bei der Einkommensberechnung einen anderen Stellenwert" kannst du das bitte genauer erläutern corinna? welchen stellenwert haben sie genau? und welchen haben sie in der alg2 berechnung?

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von tikki2222 (24. Mai 2019 um 16:24)

  • Hallo,

    kannst du das bitte genauer erläutern corinna?

    nein. Hat sich erledigt mit Deiner Aussage

    die Einzahlungen werden gerade nicht getätigt

    Damit hat sich meine ursprüngliche Vermutung erledigt.

    Den Punkt find ich Interessant.

    Dieser Punkt ist gerade vollkommen uninteressant. Weder wurde Dir vom Jobcenter eine solche Anrechnung auf getan noch steht sie im Raum. die Aussage

    sollte das Jobcenter jedoch die betrieblichen Zahlungen als Einkommen werten und somit das ALGII kürzen, ist das automatisch die Verhinderung der regierungsseitigen GEFORDERTEN Altersvorsorge, da bei Anrechnung der betrieblichen Zahlungen das Existenzminimum NICHT mehr zur Verfügung steht.

    ist eigentlich nur Blödsinn, wenn man die vorherigen "Argumente" des gleichen Users durchliest. Laß Dich durch solche polemischen Äußerungen nicht verunsichern.

    Gruß!

  • das ganze dient der Ermittlung, ob die Betriebsrente als Vermögen verwertbar ist oder nicht. Im Regelfall trifft letzteres zu aber das Amt prüft das nun einfach.

    Wann ist denn Betriebsrente als Vermögen verwertbar oder nicht?

    (Möcht nur gern vorher wissen ob mein Antrag abgelehnt wird oder nicht.)

  • Die von Dir selbst eingezahlten Beiträge haben bei der Einkommensberechnung einen anderen Stellenwert als die vom Arbeitgeber finanzierten Beiträge. Von daher sehe ich in der Forderung des Jobcenters nicht unbedingt etwas schlimmes.

    wenn die Betriebsrente vorzeitig, also vor dem Ruhestand, ausgezahlt werden kann.

    Wenn das Entscheidende ist ob Sie vor dem Ruhestand ausgezahlt werden kann, dann verstehe ich nicht warum das Jobcenter die Aufschlüßelung in AG/AN Beiträge sehen möchte.

    Kann man sich nicht jede private Altersrente vorzeitig auszahlen lassen, wenn man Sie auflöst?

  • Hallo,

    dann verstehe ich nicht warum das Jobcenter die Aufschlüßelung in AG/AN Beiträge sehen möchte.

    Und nochmal: es gibt bestimmte Konstellationen, wo dies von Interesse ist. Bei Dir ist es nach deinen Angaben ohne Interesse, hat also keine Auswirkung auf die Anrechnung der Betriebsrente. Dennoch muß das Amt das erst mal prüfen. Und ein eindeutiges NEIN - ich werde jetzt nicht diese Möglichkeiten der Anrechnung aufführen, nur um Deine Neugier zu befriedigen. Du hast nun schon in etlichen meiner Antwort lesen können, daß Deine Betriebsrente nicht in Gefahr ist. Also verschone uns vor einer endlosen Weiterführung dieses bereits mehrfach beantworteten Threads..

    Kann man sich nicht jede private Altersrente vorzeitig auszahlen lassen, wenn man Sie auflöst?

    nein, sofern eine entsprechende Klausel im Vertrag vereinbart wurde, daß eine Auflösung erst mit Erreichen des Ruhestandes möglich ist. Worauf man mit kurzem Nachdenken auch selbst drauf hätte kommen können.

    Das war es jetzt mit diesem Thema. Deine Frage wurde mehr als einmal beantwortet und ich habe keine Lust, mich in meiner Freizeit immer und immer wieder mit Deinem nicht vorhandenen "Problem" zu beschäftigen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!