Amtshaftung - Wie kann man sich wehren

  • Hallo Forum,

    ich würde gerne eure Einschätzung wissen, ob es sich lohnt zu einem Rechtsanwalt zu gehen.

    Ich habe im November 2017 einen Antrag auf Leistungen nach SGB II gestellt.

    Bewilligt wurde der Antrag nur teilweise und erst im September 2018, also zehn Monate später, nachdem das Gericht das Jobcenter dazu im Eilverfahren aufgefordert hat.

    Zuvor wurde ein Antrag auf Vorschuss vom Jobcenter vollständig ignoriert.

    In der Bewilligung hieß es, über meine Kosten der Unterkunft würde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

    Doch das ist bis heute nicht passiert. Eine Klage dagegen läuft noch. d.h. seit November 2017 zahlt das Jobcenter meine Miete nicht und ich muss das GEld selbst aufbringen.

    1. Ich habe also von November 2017 bis September 2018 gar keine Leistungen erhalten, weder Miete, noch Geld zum Leben, noch Krankenversicherung.

    2. Ich habe auch ein Jahr lang gar keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten. Ich wurde auch zu keinem einzigen Termin eingeladen und habe auch keine

    EIngliederungsvereinbarung unterschreiben müssen.


    Was das für mich bedeutet hat:

    1- Der Vermieter wollte mir kündigen. Ich habe mehrere Abmahnungen erhalten.

    Mit der Bewilligung im September 2018 wurden ja trotzdem die Kosten der Unterkunft nicht bewilligt, sondern nur die "Grundsicherung" gewährt.

    Ich musste also die aufgelaufenen Mietschulden vollständig aus dem nachgezahlten Geld für November-September bezahlen, so dass ich direkt wieder pleite war.

    2- Ich musste an allen Ecken und Enden Mahnkosten zahlen.

    3- Meine Krankenkasse wollte mir den Zoll auf den Hals hetzen, um bei mir zu pfänden, weil ich meine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen konnte. Das Jobcenter hat mich ja nicht versichern wollen.

    4- Ich musste Verwandte und Freunde um Essen anbetteln und Containern gehen.

    Ich habe im Herbst angefangen im Park Baumhaseln und Eicheln zu sammeln, weil nichts zu essen mehr da war.

    Manchmal habe ich Pfandflaschen gesucht, nur um mir eine Packung trockene Haferflocken zu kaufen.

    5- Ich konnte keine neuen Monatsontaktlinsen kaufen und musste ewig lange mit vernebelten Kontalinsen rumlaufen und hatte Kopfschmerzen deswegen.

    6- Ich habe 12 kg abgenommen, was ich persönlich nicht sehr ansehnlich fand. Ich habe mich geschämt.

    7- Ich habe fast meinen ganzen Hausrat verkaufen müssen: Von der Waschmaschine bis zur Gitarre. Am Ende stand in meiner Wohnung noch ein Bett und ein Kühlschrank, in dem eh nichts mehr drin war.

    9- Meine Mietkosten bekomme ich bis heute nicht erstattet. Aus meiner Perspektive ist das eine Art Dauersanktion, ohne dass ich irgendwas falsch gemacht hätte.

    Meine Fehler war, dass ich zu spät von der Eilklage erfahren habe und dass ich mir nicht schon viel eher Hilfe geholt habe.

    Aber ich hatte halt keine Ahnung, dass das Jobcenter so mit mir umgehen würde. Das hat mich total überrascht.

    Und im Internet stand auch, dass das Jobcenter eigentlich mir auf den Antrag hin den Vorschuss hätte gewähren müssen, was es nicht getan hat.


    Jetzt zu meinen Fragen:

    Gilt das SGB II nur für Antragsteller?

    Hat das Jobcenter keine Pflichten denen es verbindlich nachkommen muss?

    Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, das nicht auf mir sitzen zu lassen.

    Was kann man gegen dieses Verhalten des Jobcenters tun? Wie kann man sich dagegen wehren?

    Obwohl ich dem Jobcenter mehrfach in dem Zeitraum von November 2017 bis September 2018 geschrieben habe, dass ich komplett mittellos bin, haben sie mein Anliegen einfach ignoriert.

    Die hätten eiskalt in Kauf genommen, dass ich verhungert wäre. Das kann doch nicht sein?!!

    Welcher Anwalt wäre in diesem Fall der richtige Ansprechpartner? Sozialrecht?


    VIelen Dank fürs Lesen und für eure Meinung.

  • Hallo,

    da es sich hier offensichtlich um ein laufendes Klageverfahren handelt, werde zumindest ich mich nicht weiter dazu äußern. Wir dürfen keine Einzelfallberatung durchführen.

    Gruß!

  • da es sich hier offensichtlich um ein laufendes Klageverfahren handelt, werde zumindest ich mich nicht weiter dazu äußern. Wir dürfen keine Einzelfallberatung durchführen.

    Warum laufendes Klageverfahren?

    Es geht mir um den alten Bewilligungszeitraum von November 2017 bis November 2018.

    Klagen tue ich gegen einen späteren Versagungsbescheid. Das Jobcenter hat erst im Februar 2019 über meine Miete entschieden.

    Davor stand in allen Bescheiden nur ohne weitere Begründung "Über Ihre Kosten der Unterkunft wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden".

    Dagegen richtet sich meine Klage.

    Ich möchte nur wissen, ob es nicht irgendeine Möglichkeit gibt, sich gegen die in meinen Augen unmögliche Verhaltensweise des Jobcenters zu wehren?

    Ich habe auch eine Dienstaufsichtbeschwerde eingereicht. Daraufhin hat man mir nur geschrieben, es sei kein Fehlverhalten der ANgestellten erkennbar??

  • Hallo,

    dennoch Einzelfall.

    Du hast die Möglichkeit, Dir für einmalige 15 € einen Beratungsschein beim örtlichen Sozialgericht zu holen, mit dem Du dann einen Fachanwalt für Sozialrecht kostenlos aufsuchen kannst.

    Nochmal in aller Deutlichkeit: auch wir hier sind an die Gesetzgebung gebunden. Und diese verbietet es uns, in Einzelfällen Stellung zu nehmen. Es mag sein, daß andere Foren das nicht beachten - allerdings würde ich dann auf deren Auskünfte auch nicht allzu viel Wert legen. Wer selbst gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, sollte nicht andere bei Rechtssachen helfen.

    Gruß!

  • Danke für deine Antwort, Corinna.

    Ich werde dann mal versuchen mit einem Anwalt für Sozialrecht zu sprechen.

    Nochmal in aller Deutlichkeit: auch wir hier sind an die Gesetzgebung gebunden. Und diese verbietet es uns, in Einzelfällen Stellung zu nehmen.

    Ist nicht so gut wie jeder Fall, der hier im Forum angefragt wird, ein EInzelfall?

  • Hallo,

    Ist nicht so gut wie jeder Fall, der hier im Forum angefragt wird, ein EInzelfall?

    nein. Meistens wird gefragt, ob das und das angerechnet wird, ob das und das rechtens ist - hier kann mam mit Verweis auf die entsprechende Gesetzeslage antworten. Bei Dir geht es aber nicht um solche allgemeinen Fragen, sondern um einen komplexen Einzelfall - was eben den Unterschied ausmacht.

    Gruß!

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