Scheidung - Umzug in die eigene Wohnung und Fragen Kosten der Unterkunft

  • Hallo,

    Ich wende mich an Euch, da ich mit den Nerven am Ende bin.

    Nach 17 Jahren Ehe muss ich mich nun scheiden lassen. Ich bin schwerbehindert und habe eine 18 Jährige Tochter (Schülerin), eigenes Einkommen habe ich nicht.

    Da die jetzige Wohnung viel zu groß und zu teuer ist, müssen meine Tochter und ich umziehen.

    Wir waren also beim Jobcenter und haben da einen Mietspiegel und Anträge bekommen.

    Dort steht, dass die Wohnung maximal 65m2 groß sein und 289€ nkm/390,65€ bkm (ohne Heizung, dessen Angemessenheit soll extra geprüft werden) betragen darf.

    Bei unserer Baugesellschaft sagte man mir, es sei fast unmöglich, zu diesem Preis eine Wohnung zu bekommen. Nur mit sehr viel Glück - und wenn dann eine sehr verkommene und sanierungsbedürftige.

    Auch privat war es wirklich erschreckend.

    Endlich haben wir dann aber doch privat eine gefunden!

    58m2 und 300€+90€NK = 390,00€ (+60€ Heizkosten).

    Beim Jobcenter teilte man mir dann mit, die Wohnung sei zu teuer. Man würde keine Kaution übernehmen und sich nicht an den Renovierungskosten beteiligen.

    Das habe ich nicht verstanden. Also fragte ich einen anderen Berater am nächsten Tag, der mir dann (mit Zeugen) sagte, dass das ein Missverständnis sein müsse und die Wohnung angemessen sei. Aber schriftlich habe ich nichts bekommen.

    Da die Wohnung viele Mitbewerber hatte habe ich nun unterschrieben und den Mietvertrag eingereicht.

    Montag habe ich einen Termin bei meiner unfreundlichen Sachbearbeiterin, die meinte, die Wohnung wäre nicht okay und nun habe ich Angst.

    Keiner hat mir erklärt, wieso die Wohnung nicht in Ordnung sein soll! Ist es wegen der Miete ohne NK, obwohl die Gesamtmiete passt?

    Bitte um Hilfe!

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    entscheidend für Deinen Landkreis ist nicht die Grundmiete, sondern die Bruttokaltmiete. Nach Deinen Angaben liegt diese innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft, weswegen eine Verweigerung der Übernahmeerklärung nicht rechtens wäre.

    Warte erstmal den Termin am Montag ab. Sollte der Sachbearbeiter weiterhin auf die Unangemessenheit bestehen, verlange ein Gespräch mit dem Teamleiter. Wird das verweigert oder genehmigt der Teamleiter ebenfalls die Übernahme nicht, melde Dich hier nochmal.

    Zu dem Gespräch am Montag kannst Du eine Persone Deines Vertrauens mitnehmen, was Dir nicht verweigert werden darf.

    Gruß!

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