ALG II - Ausbildung - Bedarfsgemeinschaft und Trennung

  • Hallo, liebe Forumsmitglieder!

    Ich habe im Moment eine etwas komplizierte Situation, die mir schlaflose Nächte bereitet:

    Ich erwarte mit meiner Freundin ab Juli ein Kind, weswegen wir nun ab Juni zusammenziehen (Warmmiete 650€ +70€ Strom)

    Meine Freundin ist kurz vor ihrer Schwangerschaft arbeitslos geworden und kann aufgrund Risikoschwangerschaftenhaus in Moment nicht ausüben, weswegen sie ALG 2 bezieht, was auch in ihrer jetzigen Wohnung soweit klappt. (sie bekommt Miete und Regelbedarf ) (ALG1 war zu wenig, weswegen direkt Jobcenter übernommen hat, sie hat bisher nur 3 Jahre Ausbildung gemacht)

    Da wir nun zusammen ziehen, wurden wir als Bedarfsgemeinschaft eingetragen.

    Ich mache im Moment eine Ausbildung als Bankkaufmann und habe ca 820€ netto zzgl Kindergeld 190€. Desweiteren brauche/besitze ich einen PKW da ich im gesamten Geschäftsgebiet eingesetzt bin und deswegen pro Tag ca 30km fahre.

    Nun nimmt das Jobcenter an, dass meine Freundin aufgrund meines Einkommens nicht mehr so viel braucht und bekommt nur noch 200€ insgesamt zugesprochen. Die Miete und den Rest der ihr zum Leben fehlt soll ich dann bezahlen.

    Die Frage ist, wie soll das mit 1000€ möglich sein für 2 (ab Juli 3) Leute aufzukommen?

    Wenn ich die Miete bezahlt habe, habe ich nur noch 280€ und davon noch Auto abbezahlen, KFZ-Versicherung (60€ im Monat), Tanken, Essen, und weitere Fixkosten wie internet,Handyvertrag, Fitnessstudio etc?

    Das reicht hinten und vorne nicht und ich habe keine Ahnung wie ich ab nächstem Monat alles bezahlen soll...

    Hat jemand von euch eine Idee was man da machen kann? Die 70€ Strompauschale hat das Jobcenter auch nicht anerkannt, obwohl es eine fixe Summe ist, welche wir an den Vermieter zahlen müssen.

    Meine Ärgernis wurde heute im Jobcenter auch nur damit beantwortet, dass ich besser dran gewesen wäre, wenn wir nicht zusammen gezogen wären (lediglich Unterhalt für Kind)

    Was kann ich tun um die nächsten Monate ins Minus zu gelangen?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Ich habe erstmal einige Fragen an dich:

    #1 Habt ihr die Wohnung neu angemietet oder wird diese bereits bewohnt? Wenn ihr die Wohnung neu angemietet habt, hätte das Jobcenter zustimmen müssen. 650,00 € warm sind je nach Wohnort nicht unbedingt angemessen.

    #2 Schlüssel die Miete bitte in Miete, Betriebskosten und Heizkosten auf

    #3 Ich verstehe deine Zahlenspiele nicht. Bitte führe alle Kosten und Einnahmen die monatlich für euch beide anfallen einzeln auf.

    Fitnessstudio

    ALG II berücksichtigt keine Kosten für "Luxus" wie z.B. ein Fitnessstudio.

    Die 70€ Strompauschale hat das Jobcenter auch nicht anerkannt, obwohl es eine fixe Summe ist, welche wir an den Vermieter zahlen müssen.

    Strom muss aus dem Regelbedarf gezahlt werden.

    (ALG1 war zu wenig, weswegen direkt Jobcenter übernommen hat, sie hat bisher nur 3 Jahre Ausbildung gemacht)

    ALG I ist eine vorrangige Leistung und muss beantragt werden. Falls das ALG I zu gering ist, kann aufstockend ALG II beantragt werden.


    KFZ-Versicherung (60€ im Monat)

    Die KFZ Haftpflichtversicherung, sowie die Wege zur Arbeit könnten deinen Freibetrag erhöhen. Für eine Berechnung musst die die Fahrtwege nachweisen. Spruch du schreibst 23.05 Fahrtstrecke von A nach B 25km etc ... das Schriftstück muss vom Arbeitgeber gegengezeichnet werden.

  • Im Übrigen ist es nicht richtig, dass du, wenn ihr nicht zusammengezogen wärt, nur Unterhalt für dein Kind hättest zahlen müssen. Du müsstest dann auch Unterhalt für deine Freundin zahlen. Was natürlich bei deinem Azubi-Gehalt nicht möglich ist.

  • Richtig, Luxus wie Fitnessstudio ist in ALG 2 nicht enthalten, dennoch bin ich vertraglich gebunden und empfange nun mal kein ALG2 sondern meine Freundin

    Es geht mir darum dass ich einfach mit dem Geld niemals hinkomme

    500 Kaltmiete, 150 Nebenkosten inkl Heizkosten

  • LiaMaria

    Aber es kann doch nicht sein, dass ich, obwohl ich einer Vollzeittätigkeit nachgehe am Ende deutlich weniger habe als der Hartz IV Regelbedarf


    Wenn das so die Regel ist, werde ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausziehen und nur noch Unterhalt bezahlen, da es ansonsten keine Chance für mich gibt über die Runden zu kommen

    Die Ausbildung als Bankkaufmann ist eine der anspruchsvollsten Ausbildungsberufen, es ist einfach nicht möglich meine Ausbildung richtig zu machen und nebenbei noch einen Nebenjob

  • Du bekommst doch sicherlich ab Sommer auch mehr Geld (nächstes Ausbildungsjahr). Dann gibt es noch das Erziehungsgeld und das Kindergeld für das Baby. Evtl. mit dem Betreiber vom Fitnessstudio über eine außerordentliche Kündigung sprechen. Den Handyvertrag evtl. ändern. Du wirst nicht mehr bekommen, als es Hartz IV für euch 3 vorsieht. Egal wie du es drehst und wendest. Ausziehen ist auch eine Milchmädchenrechnung. Die Wohnung ist weder für dich noch für deine Freundin mit Kind alleine angemessen. D. h. ihr müsst beide aus der Wohnung raus. Heiraten wäre noch eine Option, wodurch ihr mehr Geld hättet (andere Lohnsteuerklasse).

  • Wenn das so die Regel ist, werde ich aus der Bedarfsgemeinschaft ausziehen und nur noch Unterhalt bezahlen, da es ansonsten keine Chance für mich gibt über die Runden zu kommen

    Wahrscheinlich wirst du einen Berechnungsfehler gemacht habe. Das neugeborene ist in der Berechnung noch gar nicht mit aufgeführt.

    Zudem dürfte dies eine Kettenreaktion auslösen, da die Wohnung dann mit Sicherheit zu teuer wäre und deine Freundin sich eine neue Wohnung suchen müssten.

    dennoch bin ich vertraglich gebunden und empfange nun mal kein ALG2 sondern meine Freundin

    Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, empfängst auch du ALG II.


    Evtl. könnt ihr noch Wohngeld beantragen.

    ALG II und Wohngeld schliessen sich aus.

  • Aber was mache ich denn konkret wenn es finanziell nicht hin haut? Was es definitiv nicht wird?

    Als Vollzeit- Berufstätiger reicht der Regelsatz meiner Meinung nach nicht aus.

    Bzw wo ist der Vorteil dass ich arbeite, wenn letztlich nichts dabei herausspringt?

    Iwelche Tipps wie weniger meines Einkommens berechnet werden kann?

  • Hallo,

    Als Vollzeit- Berufstätiger

    äh - Du magst zwar in Vollzeit in die Ausbildung gehen, aber es ist nun mal eine AUSBILDUNG, die immer geringer bezahlt wird als ein normaler Vollzeit-Job. Von daher ist Deine pauschale Aussage ziemlich falsch.

    Ansonsten ist - wie @bass386 geschrieben hat - Deine Rechnung, auf die Du solche Pauschalaussagen stützt, falsch. Rechnen wir mal:

    2x 382 € Regelsatz für Euch = 764 € + 245 € Regelsatz Kind = 1.018 € + 650 € Warmmiete = 1.668 € - (geschätzte) 900 € Brutto-Ausbildungsvergütung abzüglich der Freibeträge = 895 € Anspruch ALG II + 194 Kindergeld = 1.089 € + 800 € Netto-Ausbildungsvergütung (die Dir ja verbleiben) = 1.889 € im Monat. Also jaule hier bitte erst dann rum, wenn Du informiert bist.

    :(

  • Corinna

    Danke für deine Berechnungen.

    Die Dame im Jobcenter hatte auch alles schon einmal grob alles eingetippt und bekam raus, dass wir 210€ bekommen, bis das Kind kommt.

    So heißt wir hätten ab Juni (829+196+210)

    1235€ als Haushalt

    -650 Miete bleiben noch 585, heißt 292€ für beide.

    Und Fakt ist dass, so wie es jetzt aussieht, eben nur 210€ bekommen. Und das ist nicht mal der Regelbedarf obwohl ich arbeite und das ist das was mich aufregt

  • Hallo,

    es geht um EINEN Monat - da sind Pauschalaussagen dennoch nicht rechtens.

    Die Dame im Jobcenter hatte auch alles schon einmal grob alles eingetippt und bekam raus, dass wir 210€ bekommen

    Naja.

    2 x 382 € = 764 € + 650 € Warmmiete = 1.414 € - 560 € anrechenbares Einkommen - 194 € Unterhalt = 660 € ALG II.

    Wenn Ihr 660 € ALG II bekommt, hast Du immer noch Deine 820 € Aubildungsvergütung plus den Unterhalt (den ich in meiner vorigen Berechnung nicht berücksichtig hatte), womit Ihr beide also 1.674 € zum Leben habt.

    Und Fakt ist

    Nein,es ist nicht Fakt. Es stimmt entweder die Auskunft der Sachbearbeiterin nicht, Du hast etwas falsch verstanden oder Du verschweigst uns etwas.

    Und das ist nicht mal der Regelbedarf

    Wenn Du nochmal solche unsinnigen Polemiken hier raushast, werde zumindest ich Dir nicht mehr helfen.

    Gruß!

  • Der Bescheid ist jetzt gekommen!

    Ergebnis: meine Freundin bekommt jetzt 419€ von denen sie jetzt aufgefordert wurde 317 zurück zu überweisen, also Fakt ist dass sie 96€ für nächsten Monat bekommt. Zusätzlich wurde das Geld für die Erstausstattung die vorher 1300 betrug um die Hälfte gekürzt auf 650€ gekürzt. Die Wohnung ist komplett leer, keine Küche nichts, wie soll man das einrichten?

    Wie soll ich denn die Miete und alles bezahlen?

    Ich hab 829 netto plus Kindergeld und sie hat auch Kindergeld

    Macht insgesamt 1317

    Davon sollen zwei Leute leben?

    650 Miete?

    Ein Auto mit 30km Fahrtweg pro Tagund die Haftpflicht auch 50€ pro Monat (bin 21 deshalb so teuer)

    Und noch die Küche kaufen weil 650 niemals für eine komplette Einrichtung reicht


    Kann ich Wiederspruch einlegen? Wir hatten eine Einzelfallentscheidung, in dem wir trotz zu hoher Miete einziehen durftwn und in dem zugesichert würde dass die komplette Miete inkl Nebenkosten übernommen wird. Ist das richtig so dass sie jetzt nur noch 96€ bekommt?

  • Hallo,

    Corinna hat bereits geschrieben, dass sich euer Anspruch auf ca. 1414,00 € abzgl. des Einkommens belaufen dürfte.

    Wenn deine Freundin in den Vormonaten zu viel ALG II erhalten hat und dieses nun zurückzahlen soll, ist dies auch per Ratenzahlung möglich. Man kann nicht einfach den monatlichen ALG II Anspruch nehmen und davon die "Schulden" abziehen. Und umgekehrt würde dies bedeuten, dass deine Freundin in einigen Monaten auch mehr Geld zur Verfügung hatte.

    Auch kannst du den Bescheid hier anonymisiert als PDF uploaden, dann können wir prüfen ob dieser korrekt ist.

    Zu den Fahrtkosten und der Haftpflichtversicherung habe ich bereits etwas in Post #2 gesagt.

    Macht insgesamt 1317

    Davon sollen zwei Leute leben?

    Es gibt sogar viele, die sehr gut davon leben. Allerdings muss man seinen Lebensstandard einschränken, dies scheinst du nicht akzeptieren zu wollen.

  • Aber warum sollte meine Freundin in den Vormittag zu viel erhalten haben?

    Da hat sie alleine gewohnt und ich zuhause.

    1317-650

    Und dann auf beide aufgeteilt ist nicht mal Regelbedarf, obwohl ich arbeite.

  • Und dann auf beide aufgeteilt ist nicht mal Regelbedarf, obwohl ich arbeite.

    Was willst du uns damit sagen? Den Regelbedarf gibt es nicht auf das Einkommen oben drauf. Es wird der monatliche Bedarf errechnet und davon das monatliche Einkommen abgezogen. Somit kann das ausgezahlte ALG II auch geringer sein, als der Regelbedarf, da ein Teil des monatlichen Bedarfs durch das Einkommen abgedeckt ist.

  • Guten Tag,

    Ich bin jetzt Anfang Juni mit meiner Freundin zusammengezogen, die ALG1 + Aufstockung vom Jobcenter bezieht. Ich selbst mache eine Ausbildung als Bankkaufmann und verdiene 829€ netto + Kindergeld.

    Auf jeden Fall haben wir aufgrund dessen dass sie ein Kind von mir erwartet eine Bedarfsgemeinschaft gebildet, mein Lohn wurde angerechnet und es kam dabei raus, dass sie abzüglich Kindergeld etc nur noch 130€ bekommt.

    Der Rest blieb an mir hängen, weswegen häufig Streit aufkam weil ich keine Rechnungen bezahlen konnte, das Geld nicht zum Leben gereicht hat etc und letztlich haben wir uns getrennt.

    Ich bin jetzt erstmal bei meinen Eltern unter gekommen, ziehe aber bald in eine eigene Wohnung, frage mich aber, wie es konkret für meine Freundin und ab August dann mit unserem Kind weiter geht. Muss sie da (2-Zimmer-Wohnung, welche genehmigt wurde) ausziehen? Unterhalt für das Kind werde ich, obwohl ich unter dem Selbstbehalt liege, trotzdem bezahlen.

    Bekommt sie wieder volle Grundsicherung oder muss ich weiterhin für sie aufkommen?

    Liebe Grüße

  • Muss sie da (2-Zimmer-Wohnung, welche genehmigt wurde) ausziehen?

    Die Wohnung wurde vermutlich für drei Personen genehmigt. Da du nun ausziehst, ist die Wohnung evtl. nicht mehr angemessen und sie wird aufgefordert werden, sich eine günstigere zu suchen.

    Solltest du keinen Unterhalt zahlen können, wird sie Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Diesen wirst du dann irgendwann zurückzahlen müssen.

    Aber auch hier machst du Schritt B vor Schritt A. Mit Unterhalt , zwei Wohnungen etc. dürftet ihr beide noch weniger zum leben haben.

  • Sowie du leistungsfähig bist (nach deiner Ausbildung) wirst du für beide Unterhalt zahlen müssen. Ich halte eure Trennung auch nicht für real. Ihr habt euch nur getrennt, weil du der Meinung bist, dass deine Freundin dann wieder mehr bekommt.

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