Vermögensnachweise von Eltern trotz Ü25 und weitere Fragen zum ALG II Antrag

  • Hallo liebes Forum,

    Erstmal ein paar Eckdaten:

    -Bin über 25

    -Lebe aktuell mit meinen Eltern zusammen, wir müssen aber bald ausziehen

    -Meine Eltern verzichten auf Miete.

    -Bewerbung für Jobs und Wohnung laufen.

    -Habe Antrag gestellt und auch vorläufig bewilligt bekommen

    Jetzt will dass Jobcenter aber dass meine Eltern ihr Einkommen und Vermögen offen legen, sowie Nebenkosten. Zusätzlich eine Begründung warum ich keine Finanzielle Unterstützung von meinen Eltern mehr erhalte.

    1.Frage: Müssen Sie dass offen legen ? Dachte ab 25 ist dass nicht mehr nötig.

    Muss dazu sagen dass ich bei der Frage " Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt bisher bestritten?" Unter anderem mit "Finanzielle Untersützung der Eltern" beantwortet habe. Damit meinte ich aber den Verzicht auf MIete, ich habe niemals Geld von meinen Eltern erhalten.

    2. Wieviel Vermögen dürfen meine Eltern besitzen bzw wieviel dürfen SIe monatlich verdienen, ohne dass Abzüge getätigt werden ?

    Vorab danke für die Antworten

    MfG

    Apfelbaum

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Was hast du vorher gemacht (Studium, Ausbildung) ?

    Ohne Einkommen ist die Frage des Jobcenters aber auch durchaus berechtigt, wie man bislang seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Wie hast du z.B. Kleidung oder auch Essen finanziert?

  • Hi bass386,

    danke für die schnelle Antwort. Ich habe vorher Ausbildung und Hochschulreife nachgeholt, dann einen befristete Arbeitsstelle gehabt. Danach von dem Gelebt was ich gespart hatte. Verbrauche nicht viel am meisten kostete mich der Versicherungsbeitrag, Miete musste ich nicht Zahlen.

  • Da du über 25 bist, ist das Einkommen deiner Eltern meiner Meinung nach nicht relevant. Vielmehr geht es dem Jobcenter wahrscheinlich darum, wie du die letzten Monate finanziert hast und ob deine Eltern dich finanziell unterstützt haben. Wie du die letzten Monat finanziert hast, hast du mir erläutert. Setze hierzu ein Schreiben auf und schicke dies an deine Sachbearbeiterin. Ebenfalls könntest du ein Schreiben aufsetzen, welches deine Eltern unterschreiben, dass du dort nur mietfrei wohnen durftest und es keine finanzielle Unterstützung gab.

  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe eine Frage zur folgenden Situation.

    Ich beziehe derzeit kein ALG II da ich bisher aus meinem Ersparten gelebt habe das jetzt aber langsam zuneige geht.Suche seit längern Wohnung, bin momentan ohne festen Wohnsitz mal hier mal da bei Freunden und Familie. Hab jetzt aber eine Wohnung gefunden zur Untermiete, die ich beziehen könnte. Dazu folgende Fragen:

    1. Würde das Amt die Miete übernehmen wenn ich nach Vertragsunterschrift Hartz 4 beantrage ?

    2. Würde es da Probleme geben falls ich Untervermieter bzw dessen Vermieter nichts von meinen Absichten evtl. Hartz4 zu beantragen sage ?

    3. ich bin Untermieter hätte die kleine Wohnung aber für mich, da Untervermieter im ausland ist. würde das Probleme generieren bei JC?

    Da es möblierte Wohnung ist ist die Kündigungsfrist auf 14 Tage gelegt. Könnte der Untervermieter mich rausschmeißen wenn er sieht das ich ALG II beantrage ?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

    MfG

    Apfelbaum

  • Hallo liebes Forum,

    Update :

    Hab die Wohnung abgelehnt da mir die Sache zu unklar bzw unsicher war ob das alles Reibungslos abläuft.

    Hab jetzt die generelle Frage. Ob es ok ist erst Umzuziehen und dann ALG2 zu beantragen oder sagt dann das JC dass es nicht für mich zuständig ist wenn ich Ort bzw Landkreis wechsel. Bzw einfach nicht zahlt? Das Problem ist dass ich aktuell Wohnungslos bin und von einem Verwandten zum anderen Verwandten wander um zu übernachten. Würde nur ungern ins Obdachlosenheim.

    Suche schon intensiv nach Wohnraum in meiner Situation ist dass aber echt schwer.

    Hat jemand Tipps für mich ?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

    MfG

    Apfelbaum

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