Elterngeld und Minijob

  • Hallo,

    ich hatte bis vor etwa 11 Monaten noch einen Minijob bei dem ich durchschnittlich 400 € raus bekam. Diesen Job habe ich über 4 Jahre ausgeübt und als ich etwa im 3. Monat schwanger war habe ich gekündigt. Hartz 4 bekomme ich seit März 2018 ,wobei ich anfangs ja nur aufgestockt wurde. Jedenfalls kam nun im Januar diesen Jahres meine Tochter zur Welt und ich habe Elterngeld beantragt. Die Bewilligung habe ich nun vor kurzem bekommen,das mir 300 Euro monatlich bewilligt wurden. Jetzt ist es ja so das normalerweise das elterngeld komplett angerechnet wird. Aber eben nicht wenn man vorher gearbeitet hat. Mir wurde jetzt also einen Teil der Nachzahlung ausbezahlt und einen Teil wurde einbehalten weil das Jobcenter darüber entscheiden muss.

    Meine Frage lautet nun,habe ich nicht ein recht auf die vollen 300 Euro monatlich da mein Verdienst ja zuvor bei 400 + gelegen hat? Oder darf ich von dem elterngeld nur soviel behalten wie als würde ich mir zum hartz 4 was dazu verdienen?

  • Hallo,

    siehe § 10 Abs. 5 BEEG.

    Gruß

    erstmal danke für deine Antwort. Trotzdem steig ich da immer noch nicht durch. Habe ja schon recherchiert im Netz und überall gelesen das Elterngeld voll angerechnet wird WENN man vorher nicht gearbeitet hat. Da ich ja in meinem Minijob 400 Euro raus bekommen habe,dürfen die das elterngeld zumindest nicht komplett anrechnen. Die Nachzahlung belief sich nun auf 1500 Euro und das versorgungsamt hat mir über die Hälfte davon ausbezahlt und den Rest einbehalten mit der Begründung, das das Jobcenter darüber entscheidet. Ich wüsste einfach nur gern ob mir nicht die ganzen 300 Euro zustehen also zusätzlich zum alg2 ? LG

  • Hallo,

    entscheidend ist, ob Du 12 Monate vor dem Elterngeld gearbeitet hast und in welcher Höhe je Monat. Nach Deinen Angaben hast Du 1 Monat mit 400 € gearbeitet, womit 300 € Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.

    Gruß!

  • Hallo,

    entscheidend ist, ob Du 12 Monate vor dem Elterngeld gearbeitet hast und in welcher Höhe je Monat. Nach Deinen Angaben hast Du 1 Monat mit 400 € gearbeitet, womit 300 € Elterngeld anrechnungsfrei bleiben.

    insgesamt waren es in den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate die ich noch gearbeitet habe. Aber dann frage ich mich warum das versorgungsamt von der Nachzahlung Januar bis Mai um die 600 Euro einbehalten hat. Dann müsste ja das Jobcenter das ok geben,das ich dieses Geld auch bekomme,oder?

    LG

  • Hallo,

    naja.

    In der Ursprungsfrage sagst Du (fett von mir markiert)

    ich hatte bis vor etwa 11 Monaten noch einen Minijob bei dem ich durchschnittlich 400 € raus bekam.

    Ein Jahr hat 12 Monate, womit Du also einen Monat beschäftigt warst. Nun plötzlich heißt es von Dir

    insgesamt waren es in den 12 Monaten vor der Geburt 6 Monate die ich noch gearbeitet habe

    Das ist ein Widerspruch in Deinen eigenen Angaben, weswegen eben genau das zutrifft, was ich weiter unten schreibe.

    Dann müsste ja das Jobcenter das ok geben,das ich dieses Geld auch bekomme,oder?

    das Jobcenter prüft diese Ansprüche und solange diese Überprüfung (die auch gerne mal wegen nicht eingereichter Nachweise verzögert wird) nicht abgeschlossen ist, wird das Geld halt nicht frei gegeben. Wenn die Prüfung ohne Beanstandung durchgeht, bekommst Du auch Dein Geld.

    Gruß!

  • ok,hab mich evtl doof ausgedrückt. Mein letztes Gehalt ist jetzt 11 monate her. Da aber meine Tochter im Januar zur Welt kam zählen ja die letzten 12 Monate vor Geburt und demnach habe ich noch 6 Monate zusätzlich zum Hartz 4 Geld verdient. LG

    so,wie es aussieht bekomme ich also nicht die vollen 300 Euro elterngeld. Sondern das was ich durchschnittlich in dem Jahr vor Entbindung verdient habe. Frage mich ob das so richtig ist?

  • Hallo,

    Frage mich ob das so richtig ist?

    Nein. Auch wenn Du überhaupt keiner Tätigkeit nachgegangen wärst, würdest Du die 300 € bekommen. Allerdings würden dann diese 300 € bei dem ALG II als Einkommen angerechnet werden - bei einer Erwerbstätigkeit wiederum nicht.

    Gruß!

  • Das heißt,was würdest du mir raten wie ich am besten vorgehen soll?

    Laut dem neuen Änderungsbescheid wird mir jetzt etwa 104 Euro monatlich vom Hartz 4 abgezogen.

    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!