Frage zum ALG II Anspruch

  • Hallo,

    bin neu hier und habe eine Frage zum Anspruch auf ALG II.

    Ich schließe diesen Sommer meine Ausbildung ab (war in der Zielvereinbarung auch so abgemacht) und möchte gerne ab September 2019 die Fachhochschulreife machen (staatliche Schule), um im Anschluss studieren zu können und mich beruflich weiterzubilden.

    Ich lebe derzeit in einer eigenen Wohnung mit meiner Freundin, wir werden derzeit zusammen berechnet (sie ist derzeit die Antragstellerin).

    Nun zu meiner Frage:

    Vermutlich werde ich von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen, theoretisch könnte ich ja Vollzeit arbeiten und wäre nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen. Kann mir daher das Amt einen Strich durch die Rechnung machen?

    Außerdem frage ich mich ob das auch funktioniert wenn ich selbst deshalb kündige, was ich ja dann machen muss.

    Ein Abendgymnasium kann ich mir nicht vorstellen, Fernabi etc. nicht selbstständig finanzierbar.

    Ich hoffe auf Antworten, da ich im meinem privaten Umfeld niemanden habe der sich damit auskennt.

    Das Amt habe ich über meine Pläne für die Zukunft noch nicht in Kenntnis gesetzt.

    Vielen lieben Dank im Vorfeld

    Gruß

    Ghj

  • Hallo,

    bei einer schulischen Ausbildung ist BaföG vorrangig und es ist zu bezweifeln, daß ein Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

    Hallo Corinna, vielen Dank für deine Antwort.

    Würde dann bei meiner Freundin weiterhin Anspruch auf ALG II bestehen und bei mir BAföG? Würden wir nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft/Eheähnliche Gemeinschaft zählen und getrennt berechnet werden?

    Viele Grüße

  • Hallo,

    theoretisch besteht Für Deine Freundin weiterhin ein Anspruch auf ALG II. Allerdings könnte es dazu kommen, daß nur die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft gezahlt werden.

    Das ganze ist abhängig vom BaföG-Anspruch und Du solltest in dieser Richtung recherchieren.

    Gruß!

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