Hallo,
bin neu hier und habe eine Frage zum Anspruch auf ALG II.
Ich schließe diesen Sommer meine Ausbildung ab (war in der Zielvereinbarung auch so abgemacht) und möchte gerne ab September 2019 die Fachhochschulreife machen (staatliche Schule), um im Anschluss studieren zu können und mich beruflich weiterzubilden.
Ich lebe derzeit in einer eigenen Wohnung mit meiner Freundin, wir werden derzeit zusammen berechnet (sie ist derzeit die Antragstellerin).
Nun zu meiner Frage:
Vermutlich werde ich von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen, theoretisch könnte ich ja Vollzeit arbeiten und wäre nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen. Kann mir daher das Amt einen Strich durch die Rechnung machen?
Außerdem frage ich mich ob das auch funktioniert wenn ich selbst deshalb kündige, was ich ja dann machen muss.
Ein Abendgymnasium kann ich mir nicht vorstellen, Fernabi etc. nicht selbstständig finanzierbar.
Ich hoffe auf Antworten, da ich im meinem privaten Umfeld niemanden habe der sich damit auskennt.
Das Amt habe ich über meine Pläne für die Zukunft noch nicht in Kenntnis gesetzt.
Vielen lieben Dank im Vorfeld
Gruß
Ghj