ALGII Rückforderung aus dem Jahr 2011

  • Mein Problem ist im Thema „Rückforderung von HartzIV-Leistungen“ angesiedelt, und zwar auf ganz spezielle Art. Versuche auch so detailliert wie möglich zu schreiben, um evtl. Nachfragen vorzubeugen.

    Im Jahr 2011 flatterte eine solche Forderung ins Haus, gegen die ich in Widerspruch gehen musste. Entstanden war diese Überzahlung wohl durch meine Arbeitsaufnahme. Ich jedoch durfte erst nach mindestens 5 Wochen den ersten Lohn erwarten und hatte somit die vermeintliche Überzahlung als Überbrückung verstanden. Wovon sollte ich auch bis dahin existieren? Der Widerspruch war fristgerecht eingereicht. Nun passierte es, dass der Arbeitgeber und ich nicht harmonierten. Nach einem Monat Probe-arbeiten wurde ich demnach wieder dem Jobcenter als „Kunde“ anhängig. Weitere 2 Monate später fand ich dann den perfekten Arbeitsplatz. Im Hintergrund lief dieses Widerspruchsgefecht immer weiter. Mich ärgerte, dass man dort den Widerspruch nach Belieben wendete und drehte. Mal bekam ich die Eingangsbestätigung und ein anderes Mal wieder die Zahlungsaufforderung. Für mich total unverständlich, warum ich dann auch die Klage beim Sozialgericht anstrebte. Die Verhandlung erfolgte endlich im Jahr 2013. Erst während dessen erfuhr ich erstmals, dass es sich um 2 identische Überzahlungen handelte. Das Amt fabrizierte doch tatsächlich 2 gleichlautende Differenzen zu meinen Lasten. Eben weil ich auch 2 mal die Arbeitsaufnahme wagte. Wie ich allerdings beim 2. Mal dieselbe im Amt ankündigte, wies ich sofort auf das erneute Vermeiden einer Überzahlung hin. Ich erinnere mich gut, denn im Zimmer hatte ich sogar Zeugen dabei. Somit konnte und mochte ich nun wirklich nicht denken, dass deren Fehler doppelt passierte. Während der Verhandlung kassierte der Rechtsgelehrte des Amtes einen Rüffel (als Laie versteht man halt nur „Bahnhof“), ich wurde aus der Verhandlung entlassen und erwartete nun den Beschluss.

    Die Jahre strichen dahin. Ohne dass mir ein Beschluss zukam und ohne dass ich dem Jobcenter anhängig bin. Seit dem Jahr 2014 wurde ich wegen voller Erwerbsminderung berentet und somit fern dem Amt von geben und nehmen.

    Nun aktuell, im Mai 2019 bekomme ich doch tatsächlich Post vom Inkasso-Büro des Arbeitsamtes, in dem mir die Zahlungserinnerung von 2011 angemahnt wird. Ich wehrte mich erneut mir Widerspruch, dass eine Zahlungserinnerung gar nicht mehr existent sein darf, eben weil darüber bereits gerichtlich verhandelt war. Man wies den Widerspruch zurück. Sowas ginge nicht gegen eine Zahlungsaufforderung. Ich hätte keine Mittel, das abzuwehren.

    Damit platzte mir doch etwas forsch die Hutschnur. Ich schrieb zurück, dass man sich doch bitte intern (Inkasso Recklinghausen bei Jobcenter Potsdam) erkundigt, ob die Forderung von 2011 bis hin in 2019 überhaupt noch rechtens sei. Zumal ein Beschluss dazwischen passt und ich mit alledem nichts mehr zu tun habe. Außerdem belastet mich der Ärger zusätzlich. Ich bin nicht aus Lust und Laune berentet, schwerbeschädigt und schlecht zu Fuß. Es mag auch sein, dass seinerzeit das Jobcenter Potsdam meine Akte schloss, diese tief im Keller versteckte und versäumte, den Beschluss zu verarbeiten.

    So, lange Rede, kurzer Sinn ... meine Frage zielt auf die Paragrafen-Rechtslage. Inwiefern greift hier eine Verjährungsfrist? Kennt sich jemand aus und weiß Rat?

  • Hallo und Herzlichen Willkommen im Forum :-willkommen


    Im Jahr 2011 flatterte eine solche Forderung ins Haus, gegen die ich in Widerspruch gehen musste. Entstanden war diese Überzahlung wohl durch meine Arbeitsaufnahme. Ich jedoch durfte erst nach mindestens 5 Wochen den ersten Lohn erwarten und hatte somit die vermeintliche Überzahlung als Überbrückung verstanden. Wovon sollte ich auch bis dahin existieren?

    Bei Arbeitsaufnahme wird oftmals das ALG II eingestellt und der ALG Ii Empfänger kann Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen. Einige Sachbearbeiter lassen das ALG II allerdings noch einen Monat weiterlaufen und produzieren damit eine Überzahlung. Ob nun Überbrückungsdarlehen oder Überzahlung, beides ist zurückzuzahlen.


    ob die Forderung von 2011 bis hin in 2019 überhaupt noch rechtens sei.

    Wenn es einen unanfechtbaren Rückforderungsbescheid gibt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

  • Danke für die informativen Zeilen.

    Doch wie verhält es sich nun, wenn genau dieser Sachstand bereits vom Sozialgericht abgeurteilt wurde; vom Datum des Bescheides, der mir NICHT zugestellt wurde an, bis ins Jahr 2019 ausgeharrt wird und nun plötzlich dieser Rückzahlungsfall wieder eröffnet ist?

    Ich las ein Urteiel des aus TV bekannten Anwalts, der eben zu solch ähnlicher Frage Stellung nahm. Dort sprach er, dass wenn bereits eine Verhandlung zum Fakt erfolgte und die Forderung dennoch ruhte, dass dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren greift? Sie lesen schon, ich brauche einen Spezialisten, der die Paragrafen kennt. Wahrscheinlich bin ich falsch hier und keiner kann helfen.

  • Hallo,

    wenn man keinen Beschluß eines Gerichtes bekommt (und das gar jahrelang) hätte man nachfragen können. Zumal es bei einem Gerichtsbeschluß Fristen in Sachen Berufung gibt.

    Wie auch immer: es ist davon auszugehen, daß die Verhandlung zu Deinen Ungunsten verlaufen ist (was eigentlich angesichts Deiner Beschreibung auch ziemlich klar war) und das Jobcenter also einen rechtskräftigen Titel hat. Und dieser ist nun mal 30 Jahre gültig.

    Dort sprach er, dass wenn bereits eine Verhandlung zum Fakt erfolgte und die Forderung dennoch ruhte, dass dann die Verjährungsfrist von 3 Jahren greift?

    Es mag ja sein, daß dieser "Anwalt" vom Fernsehen her bekannt ist - was aber Deinen Fall nicht ändert. Siehe meinen ersten Absatz.

    ich brauche einen Spezialisten, der die Paragrafen kennt

    Nö, brauchst Du nicht. Nach 5 Jahren kannst Du nichts mehr gegen den Beschluß und dien Titel machen.

    Gruß!

  • Nö, brauche ich auch nicht .... nämlich einen Beschluss. Wenn, dann wird der noch irgendwo im Archiv feststecken. Warum auch, wenn das Jobcenter den Rüffel kassierte. Man wird sich 2013 davor gehütet haben, mir das schriftlich zu übergeben.

    Abgesehen davon finde ich hier die Hilfestellungen weniger hilfreich, sondern mehr aggressiv. Man haut einem die Antworten um die Ohren, als wäre man ein Verbrecher.

  • Die Hilfestellungen waren nicht aggressiv, sondern beruhen auf den gesetzlichen Regelungen. Die Rückzahlung ist demnach berechtigt und von dir zu bezahlen. Spreche eine Ratenzahlung mit dem Inkassoservice ab, sofern du die Summe nicht mit einer Überweisung begleichen kannst.

  • Hallo,

    Nö, brauche ich auch nicht .... nämlich einen Beschluss. Wenn, dann wird der noch irgendwo im Archiv feststecken.

    Die reine Vermutung und Unterstellung Deinerseits, daß man sich "gehütet" habe, Dir einen Beschluß eines Gerichtes zuzusenden, ist gelinde gesagt Blödsinn. Nicht das Jobcenter ist zur Versendung eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet, sondern ausschließlich das Gericht. Und das Gericht hat keinerlei Interesse daran, sich vor etwas zu "hüten".

    Nö, brauche ich auch nicht .... nämlich einen Beschluss. Wenn, dann wird der noch irgendwo im Archiv feststecken.

    Ja und? Auch dann nutzt er Dir nichts mehr. Ein solcher Beschluß wäre nach 5 Jahren auch im Archiv rechtskräftig.

    Abgesehen davon finde ich hier die Hilfestellungen weniger hilfreich, sondern mehr aggressiv. Man haut einem die Antworten um die Ohren, als wäre man ein Verbrecher.

    Äh - von Aggressivität kann ich nichts entdecken, sondern nur klare Antworten. Das Dir diese nicht gefallen, mag sein - aber 1. sind sie dennoch richtig und 2. werde ich nicht wider besseren Wissen falsche Antworten geben, die Dir zwar mehr gefallen, aber eben nichts nutzen.

    Gruß!

  • Die Kurzfassung:

    Hol Dir den Beschluss vom Gericht, falls Du den tatsächlich noch nicht haben solltest.

    Ich würde mir an Deiner Stelle verkneifen, mir blindlings auf die Schulter zu klopfen und meine Zeit damit zu verschwenden, die Schuld bei anderen zu suchen. Du hast gewusst, dass es ein Gerichtsverfahren gab und Dich jahrelang nicht drum gekümmert. Das ist vieles, aber sicher nicht normale Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

    Wenn das Verfahren nicht gerade bei Gericht aus ominösen Gründen nie beendet wurde (das ist immens unwahrscheinlich, aber soll schonmal passiert sein) dann kommt es allein auf den Inhalt des Beschlusses an.

    Alles weitere ergibt sich aus dem Inhalt des Beschlusses. Falls der zu Deinen Gunsten ausgegangen sein sollte, kannst Du damit ggf. belegen, dass die Forderung nicht existiert bzw. nicht vollstreckt werden darf. Falls er zu Deinen Lasten ausgegangen sein sollte oder die aktuelle Forderung gar nicht Teil des Gerichtsverfahrens war, sieht es ggf. komplett anders aus.

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